Nackt-Lokal verbietet Dicken Zutritt in Restaurant

Dein Thema passt in keines der anderen Freizeit-Foren? Kein Problem, schreib es einfach in diesen Bereich.
Manfred

Re: Nackt-Lokal verbietet Dicken Zutritt in Restaurant

Beitrag von Manfred »

Tania hat geschrieben:@Manfred: für den privaten Unternehmer gelten also andere Rechte und Pflichten als für die Privatperson?

Ich meine jetzt wirklich gerichtlich relevante Aspekte. Dass ein Restaurantinhaber, der Nichtkatholiken ausschließt, Imageprobleme bekommen dürfte, ist ja selbsterklärend.
Ja, sobald du eine ÖFFENTLICHE Veranstaltung machst oder Einrichtung aufmachst, darfst du keine pauschalen Verbote austeilen, die die oben genannten Punkte beinhalten. Das ist dann rechtlich gesehen unerlaubte Diskriminierung.

Das muss noch nicht mal ein Restaurant sein. Selbst wenn es nur eine Imbissbude ist, die öffentlich zugänglich ist, ist dein Hausrecht in den oben genannten Punkten eingeschränkt. Du darfst also kein Schild hinhängen, auf dem steht, dass du keine Leute über 50 Jahre bedienst. Dann bekommst du ziemlich sicher schnell rechtliche Probleme.
Kief

Re: Nackt-Lokal verbietet Dicken Zutritt in Restaurant

Beitrag von Kief »

Manfred hat geschrieben:
Tania hat geschrieben:@Manfred: für den privaten Unternehmer gelten also andere Rechte und Pflichten als für die Privatperson?
Ja, sobald du eine ÖFFENTLICHE Veranstaltung machst oder Einrichtung aufmachst, darfst du keine pauschalen Verbote austeilen, die die oben genannten Punkte beinhalten. Das ist dann rechtlich gesehen unerlaubte Diskriminierung.
Bei Larp-Veranstaltungen haben wir diese Unterscheidung auch als relevant eingestuft.
Deshalb ist uns aufgefallen, dass Einladungsveranstaltungen das Mittel der Wahl ist.

Eine (oeffentliche) Ausschreibung, dass die Veranstaltung stattfindet, aber teilnehmen und sich anmelden duerfen nur Leute, die eine ausdrueckliche Einladung erhalten haben. Einladungscons.
Sind relativ ueblich, vielleicht 15% oder 20% der Veranstaltungen sind so aufgebaut.

Als Veranstalter kann man damit zunaechst all seine Freunde und Kumpels einladen, und wenn Platz genug ist, schreibt man in die Ankuendigung:
"Wenn ihr auch kommen wollt, schreibt uns an, dann schicken wir Euch eine Einladung."
So kann man nochmal schauen, wer die Leute sind, bevor man ihnen die Einladung schickt, falls die (aus schlechten Erfahrungen) nicht dabeisein sollen.
Oder falls die nicht zum Veranstaltungskonzept passen: zu konfliktlastig, zu turbulent ...



So kann man mittels ausdruecklicher Einladung verhindern, dass die Veranstaltung als oeffentlich gilt.
Andere rechtliche Rahmenbedingungen (und vor allem auch andere Haftungsregelungen).
Durch die persoenliche Einladung, die auch Fremde erbitten koennen.


CU, Kief
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Hoppala
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Re: Nackt-Lokal verbietet Dicken Zutritt in Restaurant

Beitrag von Hoppala »

Kief hat geschrieben:Natuerlich suggeriert das die Andeutung.
Dennoch ist das nicht deutlich.
Du argumentierst hier gegen Andeutungen.

Wenn Du alternative Interpretationen ausblenden willst, ist das Dein Problem.
Koenntest ja auch erstmal nachfragen, was genau er gemeint hat.
Fuer Honorar kann ich Dir gerne auch eine fiktive Situation kreieren, die durch seine Beschreibung abgedeckt ist, und Deine Vorwuerfe einfach nicht beruehrt.


CU, Kief
Ich habe keine Vorwürfe gemacht. Es sei denn, man will den Hinweis, dass eine Argumentation keine innere Konsistenz aufweist, als "Vorwurf" begreifen.
Ich finde ja, irren ist menschlich.

Und bei der in Frage stehenden Formulierung
Hoppala hat geschrieben:war und ist auch nichts unkonkret oder mehrdeutig. Es ist nur unsinnig.
Shisouka hat geschrieben:Ironie? Sarkasmus? Zynismus? Liegt das alles außerhalb deines Blickfeldes? :gruebel:
Wenn es nicht als solches erkennbar sind: ja.
Falls deine Anmerkung irgendwie hintersinnig gemeint war: es war dein einziges Argument gegen meine Meinung. Wenn dieses Argument also nicht so zu lesen ist, wie es da steht, ist es noch viel weniger eins.So rum oder so rum macht es also nicht viel Sinn.
Manfred hat geschrieben:Das Körpergewicht als Ausschlussgrund wäre - aller Einschätzung und Erfahrung nach - auch in einem deutschen Restaurant rechtlich zulässig.
Zwischen "keine Gründe nennen" und "diskriminierende Gründe nennen" (welche dann übergeordnetes Recht berühren, ist ein Unterschied.
Wie erwähnt, wurden teils schon allein aufgrund konsistenten Verhaltens Diskriminierungen im Gastronomiegewerbe mit Sanktionsvorbehalt amtlich diskutiert. Ich schätze mal, Einschränkungen aufgrund des Körpergewichts dürften -außer bei nachweisbaren Sicherheitsbedenken - mit allerlei persönlichen Freiheitsrechten in Konflikt stehen.
Aber seien wir froh, dass hierzulande wohl noch niemand darüber nachdenkt, die Probe aufs Exempel zu machen.
Tania hat geschrieben:
Hoppala hat geschrieben: Man könnte eventuell hiesige Swingerclubs als "Nacktgaststätte" vergleichen. Aber da sagt es schon der Name: mit deinem Zutritt wirst du Clubmitglied, und es gelten entsprechende Sonderregeln, die du freiwillig anerkennst.
Soweit ich informiert bin, sind Swingerclubs meist keine eingetragenen Vereine.
Das tut hier nichts zur Sache bzw ist ein Spezialfall, der nicht zur Debatte steht.
Tania hat geschrieben:
Jeder, bitte jeder deutsche Staatsbürger zum Beispiel sollte das Grundgesetz zu Hause stehen haben und wenigstens die ersten 20 Artikel inhaltlich kennen. In Zweifelsfällen aller Art sind die nämlich Maßstab, und nichts anderes.
Dann darf ich also den Typen verklagen, der mich nicht vögeln wollte, weil ich ihm zu alt war? Den, dem ich zu fett war? Den, der nur Männer mag? Das ist doch wohl Diskriminierung aufgrund von Alter, Gesundheitszustand oder Geschlecht ... laut Grundgesetz also verboten. Aber da gibt es ja auch noch andere Rechte .... z.B. das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Oder das Hausrecht, das jedem privaten Anbieter zusteht ...
Ich empfehle dir wirklich, (wenigstens) die 20 Artikel mal zu lesen und, wenn's geht, zu verstehen. Was du dir hier zusammenreimst, ist (leider) haarsträubend.
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Manfred

Re: Nackt-Lokal verbietet Dicken Zutritt in Restaurant

Beitrag von Manfred »

Hoppala hat geschrieben:
Manfred hat geschrieben:Das Körpergewicht als Ausschlussgrund wäre - aller Einschätzung und Erfahrung nach - auch in einem deutschen Restaurant rechtlich zulässig.
Zwischen "keine Gründe nennen" und "diskriminierende Gründe nennen" (welche dann übergeordnetes Recht berühren, ist ein Unterschied.
Wie erwähnt, wurden teils schon allein aufgrund konsistenten Verhaltens Diskriminierungen im Gastronomiegewerbe mit Sanktionsvorbehalt amtlich diskutiert. Ich schätze mal, Einschränkungen aufgrund des Körpergewichts dürften -außer bei nachweisbaren Sicherheitsbedenken - mit allerlei persönlichen Freiheitsrechten in Konflikt stehen.
Aber seien wir froh, dass hierzulande wohl noch niemand darüber nachdenkt, die Probe aufs Exempel zu machen.
§1 AGG ist hier eindeutig formuliert:
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
(Quelle: https://dejure.org/gesetze/AGG/1.html )

Das Körpergewicht allein gesehen würde nicht unter die schützenswerten Kriterien des Gesetzes fallen.

Wenn der Kläger bzw. sein Anwalt es schaffen würde, das Körpergewicht z.B. als direkte Folge einer bestimmten Weltanschauung darzulegen oder als Behinderung des Klägers anerkennen zu lassen, dann hätte man eventuell eine Chance wegen unerlaubter Diskriminierung durchzukommen.

Aber ich stimme mit dir soweit überein, dass es hoffentlich kein Restaurantbetreiber auf einen Versuch ankommen lässt.