Kief hat geschrieben:Natuerlich suggeriert das die Andeutung.
Dennoch ist das nicht deutlich.
Du argumentierst hier gegen Andeutungen.
Wenn Du alternative Interpretationen ausblenden willst, ist das Dein Problem.
Koenntest ja auch erstmal nachfragen, was genau er gemeint hat.
Fuer Honorar kann ich Dir gerne auch eine fiktive Situation kreieren, die durch seine Beschreibung abgedeckt ist, und Deine Vorwuerfe einfach nicht beruehrt.
CU, Kief
Ich habe keine Vorwürfe gemacht. Es sei denn, man will den Hinweis, dass eine Argumentation keine innere Konsistenz aufweist, als "Vorwurf" begreifen.
Ich finde ja, irren ist menschlich.
Und bei der in Frage stehenden Formulierung
Hoppala hat geschrieben:war und ist auch nichts unkonkret oder mehrdeutig. Es ist nur unsinnig.
Shisouka hat geschrieben:Ironie? Sarkasmus? Zynismus? Liegt das alles außerhalb deines Blickfeldes?
Wenn es nicht als solches erkennbar sind: ja.
Falls deine Anmerkung irgendwie hintersinnig gemeint war: es war dein einziges Argument gegen meine Meinung. Wenn dieses Argument also nicht so zu lesen ist, wie es da steht, ist es noch viel weniger eins.So rum oder so rum macht es also nicht viel Sinn.
Manfred hat geschrieben:Das Körpergewicht als Ausschlussgrund wäre - aller Einschätzung und Erfahrung nach - auch in einem deutschen Restaurant rechtlich zulässig.
Zwischen "keine Gründe nennen" und "diskriminierende Gründe nennen" (welche dann übergeordnetes Recht berühren, ist ein Unterschied.
Wie erwähnt, wurden teils schon allein aufgrund konsistenten Verhaltens Diskriminierungen im Gastronomiegewerbe mit Sanktionsvorbehalt amtlich diskutiert. Ich schätze mal, Einschränkungen aufgrund des Körpergewichts dürften -außer bei nachweisbaren Sicherheitsbedenken - mit allerlei persönlichen Freiheitsrechten in Konflikt stehen.
Aber seien wir froh, dass hierzulande wohl noch niemand darüber nachdenkt, die Probe aufs Exempel zu machen.
Tania hat geschrieben:Hoppala hat geschrieben:
Man könnte eventuell hiesige Swingerclubs als "Nacktgaststätte" vergleichen. Aber da sagt es schon der Name: mit deinem Zutritt wirst du Clubmitglied, und es gelten entsprechende Sonderregeln, die du freiwillig anerkennst.
Soweit ich informiert bin, sind Swingerclubs meist keine eingetragenen Vereine.
Das tut hier nichts zur Sache bzw ist ein Spezialfall, der nicht zur Debatte steht.
Tania hat geschrieben:
Jeder, bitte jeder deutsche Staatsbürger zum Beispiel sollte das Grundgesetz zu Hause stehen haben und wenigstens die ersten 20 Artikel inhaltlich kennen. In Zweifelsfällen aller Art sind die nämlich Maßstab, und nichts anderes.
Dann darf ich also den Typen verklagen, der mich nicht vögeln wollte, weil ich ihm zu alt war? Den, dem ich zu fett war? Den, der nur Männer mag? Das ist doch wohl Diskriminierung aufgrund von Alter, Gesundheitszustand oder Geschlecht ... laut Grundgesetz also verboten. Aber da gibt es ja auch noch andere Rechte .... z.B. das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Oder das Hausrecht, das jedem privaten Anbieter zusteht ...
Ich empfehle dir wirklich, (wenigstens) die 20 Artikel mal zu lesen und, wenn's geht, zu verstehen. Was du dir hier zusammenreimst, ist (leider) haarsträubend.
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