Der Nutzen muß klar erkennbar sein und angemessen zum Aufwand. Stahlkappenschuhe haben auch einen Nutzen und sind trotzdem nicht Pflicht, weil der Nutzen für den durchschnittlichen Fußgänger viel zu gering ist.Lion hat geschrieben:Andererseits: Warum sollte die Nützlichkeit des Helms in einigen Situationen nicht eine Helmpflicht rechtfertigen? War doch beim Gurt nicht anders.
Fahrradfahrer erleiden Kopfverletzungen hauptsächlich durch zusammenstöße mit anderen Verkehrsteilnehmern, genau wie Fußgänger.Dass das Risiko für Kopfverletzungen als Fußgänger ähnlich hoch sein soll, wie beim Fahrradfahrer kann ich ohne Belege nicht nachvollziehen. Gefühlt würde ich sagen, dass es einen größeren Unterschied macht, ob ich mit dem Fahrrad einen Sturz hinlege oder beim Laufen falle. Die Fallsituation ist eine andere. Und die Geschwindigkeiten sind auch anders.
Das Beispiel mit dem Motorrad ist gut. Warum gibt es keine Pflicht beim Motorradfahren Handschuhe und Jacke zu tragen? Weil es eben auch sein kann, daß jemand nur 30 Meter zur Garage fahren will und sich dafür nicht komplett in Schale schmeissen will.
Beim Fahrradfahren ist es auch nur in bestimmten Fällen sinnvoll einen Helm zu tragen, z.B. wenn man sportlich fährt, also hohe Geschwindigkeiten oder durch schweres Gelände. Ich fahre auch gerne mit dem Fahrrad zur Arbeit, dabei fahre ich nur auf Fahrradwegen und durch einen Park und das mit mäßiger Geschwindigkeit und in meiner überdreißigjährigen Fahrradfahrerkarriere bin ich zwar schon ein paar mal hingefallen, aber noch nie auf den Kopf gefallen, auch wenn ich vielleicht einen gegenteiligen Eindruck mache.