Anwendung der DSGVO?

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Lilia
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Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Lilia »

Anlässlich einer Bemerkung in einem Beitrag, in welchem sich der Schreiber über die über die Löschzeiten beschwerte, habe ich mal die aktuelle Handhabung sowie die in der Vergangenheit angeschaut und mich versucht, mich auch anderweitig zu informieren.
Aktuell dauert es ja bis zu einem Jahr, bis einem Löschantrag stattgegeben wird und ein Account gelöscht wird. Früher waren die Moderatoren gleichsam befugt, Accounts zu löschen und das funktionierte tatsächlich sehr zeitnah, in der Regel innerhalb einer Woche.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  • Sind die Moderatoren zur Löschung von Accounts jetzt nicht mehr befugt?
  • Wenn nicht, warum?

Außerdem bin ich auf die DSGVO gestoßen, dort heißt es in Art 17 DSGVO:
Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.[/list]
(...)
Nun bedarf es ja zur Anmeldung eine Mailadresse und diese gehört mittlerweile unzweifelhaft zu den personenbezogenen Daten.
Daraus entstehen folgende Fragen:

  • Wenn ich statt: "Ich möchte meinen Account löschen lassen." nun explizit schreibe: "Ich widerrufe die Zustimmung zur Verarbeitung (darunter fällt u.a. das Sammeln, Aufzeichnen, Ordnen und Speichern) meiner Daten!", würde das nach Ansicht des Administrators einen Grund darstellen, den Account schneller zu löschen, weil er ja dann "unverzüglich" die Mailadresse löschen müsste?
  • Oder ist nach Ansicht der Administration eine Löschung der personenbezogen Daten auch dann möglich, wenn der Account weiter existiert? Anders ausgedrückt: Ist die Existenz der Mailadresse keine Bedingung für den Fortbestand des Accounts?
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Obelix
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Obelix »

Lilia hat geschrieben: 15 Jan 2024 06:34 Früher waren die Moderatoren gleichsam befugt, Accounts zu löschen und das funktionierte tatsächlich sehr zeitnah, in der Regel innerhalb einer Woche.
Wir Moderatoren waren (zumindest zu meiner Zeit) nie befugt, Accounts zu löschen. Das hat immer nur Don Rosa als Admin gemacht. Dies allerdings tatsächlich zeitnah.
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Lilia
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Lilia »

Obelix hat geschrieben: 15 Jan 2024 07:21
Lilia hat geschrieben: 15 Jan 2024 06:34 Früher waren die Moderatoren gleichsam befugt, Accounts zu löschen und das funktionierte tatsächlich sehr zeitnah, in der Regel innerhalb einer Woche.
Wir Moderatoren waren (zumindest zu meiner Zeit) nie befugt, Accounts zu löschen. Das hat immer nur Don Rosa als Admin gemacht. Dies allerdings tatsächlich zeitnah.
Danke schon mal für die schnelle Antwort. Meine Annahme rührt aus einer Anmerkung von Esperanza:
Esperanza hat geschrieben: 28 Okt 2020 17:13 Ich kann deinen Account löschen, regelhaft schreibt man da Don Rosa oder mich an.
Beiträge werden in der Regel nicht gelöscht, da sonst die ganzen Unterhaltungen/Threads löcherig werden.
Ich kann mich jetzt nicht daran erinnern, ob Esperanza auch Administratorin war. Falls nicht, wäre es also theoretisch möglich, dass ihr als Moderatoren das auch könnt?
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Peter

Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Peter »

Während meiner Zeit als Moderator wurden Löschanträge von den Administratoren bearbeitet. Jedoch gab es davon drei. Was einige weitere Vorteile hatte. So zum Beispiel, dass es ein Korrektiv gab. Wichtige Entscheidungen wurden gemeinsam auch unter Einbeziehung der Moderatoren getroffen.
Die Anträge jedenfalls wurden zeitnah bearbeitet.
Später hatten wir nur noch einen Administrator für das Tagesgeschäft. Ich vermute mal stark, dass deshalb Esperanza zur Entlastung des Admins ebenfalls zum Löschen berechtigt wurde. Was auch Sinn gemacht hatte.

Heute obliegt die Aufgabe wohl einzig Kolinatan. Und anscheinend hortet er die Löschanträge um sie einmal im Jahr im Januar zu bearbeiten. Von daher gibt es User, die schon seit Juni darauf warten.
Don Rosa

Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Don Rosa »

Ich finde die Stelle nicht, aber ich glaube, dass Kolinatan zweimal im Jahr die Löschgesuche bearbeiten wollte. Das passiert wahrscheinlich zeitgleich mit dem Aufräumen von inaktiven Accounts.

Esperanza hat Adminrechte, falls der aktuelle Admin zu lange nicht reagiert oder wortlos abgetaucht ist. Die Reaktionszeiten von opossum waren auch sehr groß, daher die Idee eines Backup-Admin.
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Lilia
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Lilia »

Peter hat geschrieben: 15 Jan 2024 08:33 Während meiner Zeit als Moderator wurden Löschanträge von den Administratoren bearbeitet. Jedoch gab es davon drei. Was einige weitere Vorteile hatte.
Die Anträge wurden zeitnah bearbeitet.
Später hatten wir nur noch einen Administrator für das Tagesgeschäft. Ich vermute mal stark, dass deshalb Esperanza zur Entlastung des Admins ebenfalls zum Löschen berechtigt wurde. Was auch Sinn gemacht hatte.
Dann verstehe ich nicht, warum man es im Sinne derer, die einen Löschantrag stellen, nicht wieder so handhabt.

Peter hat geschrieben: 15 Jan 2024 08:33 Heute obliegt die Aufgabe wohl einzig Kolinatan. Und anscheinend hortet er die Löschanträge um sie einmal im Jahr im Januar zu bearbeiten. Von daher gibt es User, die schon seit Juni darauf warten.
Ich hab jetzt noch mal richtig suchen müssen: die Löschung im Januar war jetzt nur für dieses Jahr zugesagt, müsste also diese Woche für diejenigen erfolgen, die bis 31.12. ihre Löschung beantragt haben.
Die beiden User, die sich am 05. und 06.01. entschlossen haben, wären wesentlich später dran, unklar, wann genau. Es heißt nur, dass die Accounts im Rahmen der regelmäßigen Bereinigung inaktiver Nutzer gelöscht werden. "Regelmäßig" ist ein ziemlich dehnbarer Begriff.
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Lilia »

Don Rosa hat geschrieben: 15 Jan 2024 09:41 Ich finde die Stelle nicht, aber ich glaube, dass Kolinatan zweimal im Jahr die Löschgesuche bearbeiten wollte. Das passiert wahrscheinlich zeitgleich mit dem Aufräumen von inaktiven Accounts.

Esperanza hat Adminrechte, falls der aktuelle Admin zu lange nicht reagiert oder wortlos abgetaucht ist. Die Reaktionszeiten von opossum waren auch sehr groß, daher die Idee eines Backup-Admin.
Na, die Idee war doch klasse.
Dann möchte ich anregen, dass man die gute Idee nutzt und die Löschanträge zeitlich näher bearbeitet. Oder ist das ein zeitlich großer Aufwand pro Einzellöschung und würde die Moderatorentätigkeit entscheidend beeinträchtigen?
Ansonsten gehe ich davon aus, dass die Personen sich das gut überlegt haben, ob sie gelöscht werden wollen. Ich meine, sie wollen ja keine Vasektomie vornehmen lassen oder so.
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Esperanza
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Esperanza »

Ich hatte mal Adminrechte. Jetzt soweit ich weiß nicht mehr. Kolinatan macht das alleine.
Man braucht eine Mailadresse für die Anmeldung.
Alternativ kann man sich auch einfach sperren lassen, bis die Löschungen vorgenommen werden.
Ein paar Minuten dauert es schon. Muss ja alles ordentlich vermerkt werden.
Ich persönlich würde mich einfach nicht mehr anmelden. :tanzen2:
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Lilia
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Lilia »

Esperanza hat geschrieben: 15 Jan 2024 16:24 Ich hatte mal Adminrechte. Jetzt soweit ich weiß nicht mehr. Kolinatan macht das alleine.
Man braucht eine Mailadresse für die Anmeldung.
Alternativ kann man sich auch einfach sperren lassen, bis die Löschungen vorgenommen werden.
Danke dir für die Antwort. Bezüglich der Mailadresse war die Antwort eher dahingehend, ob, wenn jemand seine Mailadresse löscht, auch sein Account gelöscht wird.

Sich sperren lassen ist n.m.M. keine Alternative. Mich selbst aussperren könnte ich auch, indem ich mich selbst manipuliere und irgendein neues Passwort vergebe, das ich mir nicht merke/speichere/... Und wenn man sich vor der Löschung verabschieden wollte, könnte man das nicht, wenn man sich aber Monate vor der Löschung verabschiedet, dann denken andere User, dass der User mit Löschantrag noch auf Beiträge, PNs etc antworten würde. Das ist doof für alle anderen.
Esperanza hat geschrieben: 15 Jan 2024 16:24 Ein paar Minuten dauert es schon. Vor allem da jeder gelöschte User in der Löschliste vermerkt wird
Dann gehe ich mal von einem zeitlichen Aufwand von im Schnitt weniger als einer Stunde pro Monat aus, wenn sich monatlich 0-6 User abmelden.
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Invisible »

Lilia hat geschrieben: 15 Jan 2024 09:45
Peter hat geschrieben: 15 Jan 2024 08:33 Während meiner Zeit als Moderator wurden Löschanträge von den Administratoren bearbeitet. Jedoch gab es davon drei. Was einige weitere Vorteile hatte.
Die Anträge wurden zeitnah bearbeitet.
Später hatten wir nur noch einen Administrator für das Tagesgeschäft. Ich vermute mal stark, dass deshalb Esperanza zur Entlastung des Admins ebenfalls zum Löschen berechtigt wurde. Was auch Sinn gemacht hatte.
Dann verstehe ich nicht, warum man es im Sinne derer, die einen Löschantrag stellen, nicht wieder so handhabt.

Peter hat geschrieben: 15 Jan 2024 08:33 Heute obliegt die Aufgabe wohl einzig Kolinatan. Und anscheinend hortet er die Löschanträge um sie einmal im Jahr im Januar zu bearbeiten. Von daher gibt es User, die schon seit Juni darauf warten.
Ich hab jetzt noch mal richtig suchen müssen: die Löschung im Januar war jetzt nur für dieses Jahr zugesagt, müsste also diese Woche für diejenigen erfolgen, die bis 31.12. ihre Löschung beantragt haben.
Die beiden User, die sich am 05. und 06.01. entschlossen haben, wären wesentlich später dran, unklar, wann genau. Es heißt nur, dass die Accounts im Rahmen der regelmäßigen Bereinigung inaktiver Nutzer gelöscht werden. "Regelmäßig" ist ein ziemlich dehnbarer Begriff.
Hier sind doch etliche Leute, die trotz geäußertem Löschgesuch, immer noch regelmäßig Beiträge schreiben. Daher ist es doch eigentlich gut, wenn der Administrator auf jene Rücksicht nimmt, die inkonsequent sind und nicht wissen, was sie wollen.

Da sollte man meiner Meinung nach mehr auf die sozialen Bedürfnisse der User schauen und nicht direkt mit Gesetzestexten ankommen.
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Lilia
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Lilia »

Invisible hat geschrieben: 15 Jan 2024 17:41
Hier sind doch etliche Leute, die trotz geäußertem Löschgesuch, immer noch regelmäßig Beiträge schreiben. Daher ist es doch eigentlich gut, wenn der Administrator auf jene Rücksicht nimmt, die inkonsequent sind und nicht wissen, was sie wollen.

Da sollte man meiner Meinung nach mehr auf die sozialen Bedürfnisse der User schauen und nicht direkt mit Gesetzestexten ankommen.
Und deshalb muss der Admin für alle eigentlich mündigen Personen im Forum entscheiden, dass sie noch etwas Bedenkzeit brauchen? Oder anzweifeln, dass ihr Löschantrag ernstzunehmen ist, weil sie einen Beitrag schreiben? Dann müsste man bei jedem, der sein Zeitschriftenabo kündigt und bis zum Ende seines Zeitschriftenbezugs die Zeitschrift noch liest, anzweifeln, dass er die Zeitschrift wirklich nicht mehr will. Oder man müsste diejenigen, die ihr Abo bei den Verkehrsbetrieben kündigen, diese bei Nutzung der Öffis vor Vertragsende in Bus und Bahn inquisitorisch befragen, ob er/sie sich das denn reiflich überlegt hat.
Solange einem etwas rechtmäßig zur Verfügung steht, kann derjenige es nutzen, ohne dass man ihm gleich Wankelmut unterstellen muss.

Ich gehe eher davon aus, dass jeder hier erwachsen genug ist, selbst zu entscheiden, ob man den Account löschen lassen will oder nicht. Was würde das sonst über die User aussagen? Dass sie nicht in der Lage wären, zu wissen, ob sie - was eine wesentlich weitergehende Entscheidung ist - eine Beziehung eingehen wollen? Oder Sex zu haben?

Ich denke mal nicht, dass Kolinatan der Forenpapa für alle sein will.
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Esperanza »

Lilia hat geschrieben: 15 Jan 2024 17:04
Esperanza hat geschrieben: 15 Jan 2024 16:24 Ich hatte mal Adminrechte. Jetzt soweit ich weiß nicht mehr. Kolinatan macht das alleine.
Man braucht eine Mailadresse für die Anmeldung.
Alternativ kann man sich auch einfach sperren lassen, bis die Löschungen vorgenommen werden.
Danke dir für die Antwort. Bezüglich der Mailadresse war die Antwort eher dahingehend, ob, wenn jemand seine Mailadresse löscht, auch sein Account gelöscht wird.

Das denke ich jetzt nicht. Aber nur Versuch macht kluch!! :singen:
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Kolinatan
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Kolinatan »

Worum genau geht es? Was ist das Ziel, was mit dieser Diskussion verfolgt werden soll?

Die Löschanträge wurden zeitnah bearbeitet und entsprechend in der Löschliste vermerkt. Die Betreffenden wurden jeweils über die Annahme der Anträge informiert sowie über den Zeitpunkt, wann die nächste Löschung geplant ist.

So wie es entsprechend der Vereinbarungen im AB-Treff-Wegweiser beschrieben ist. Ebenso wie in der Löschliste selbst. Wie die aktuelle Handhabung ist, kann also jederzeit nachgelesen werden.

Sollte es jemandem wichtig sein, dass seine E-Mail-Adresse vorzeitig aus seinen Profildaten verschwindet, kann er dazu jederzeit eine andere Adresse eintragen. Der Account wird dann inaktiv und muss erst erneut freigeschaltet werden.

Die Löschung von Accounts ist nur mit entsprechenden administrativen Rechten möglich. Falls ein Mitglied nicht in der Lage ist und Unterstützung benötigt, um sich vom Forum zu lösen, kann der Account - wie bereits erwähnt - dauerhaft gesperrt werden.
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Lilia »

Das ist keine Diskussion, sondern die Frage, ob man die Löschung nicht schneller vornehmen kann, zumal ja das Gesetz dem Wunsch der User, dass der Account möglichst schnell nach Einreichen des Löschantrages gelöscht werden soll, wohl Rechnung trägt. Und wenn es schon ein Gesetz gibt, dann schließe ich daraus, dass der Wunsch nach schnellstmöglicher Löschung nicht sonderlich exotisch ist.

Zeitnah ist m.E. nicht mehr gegeben, wenn es sich um mehr als 7 Monate handelt.
Wann bezahlst du denn eine Rechnung, wenn darin steht, dass um eine zeitnahe Begleichung der Rechnung gebeten wird?
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Esperanza »

Lilia hat geschrieben: 16 Jan 2024 20:43 Das ist keine Diskussion, sondern die Frage, ob man die Löschung nicht schneller vornehmen kann, zumal ja das Gesetz dem Wunsch der User, dass der Account möglichst schnell nach Einreichen des Löschantrages gelöscht werden soll, wohl Rechnung trägt. Und wenn es schon ein Gesetz gibt, dann schließe ich daraus, dass der Wunsch nach schnellstmöglicher Löschung nicht sonderlich exotisch ist.

Zeitnah ist m.E. nicht mehr gegeben, wenn es sich um mehr als 7 Monate handelt.
Wann bezahlst du denn eine Rechnung, wenn darin steht, dass um eine zeitnahe Begleichung der Rechnung gebeten wird?
Naja, demnächst stehen ja die Kontobereinigungen an. Da ist die Wartezeit ja fast um. Auch hat das Forum gerade andere Probleme.
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Hopeful »

Kolinatan hat geschrieben: 16 Jan 2024 00:27 Worum genau geht es? Was ist das Ziel, was mit dieser Diskussion verfolgt werden soll?
Die Frage stelle ich mir auch. Auf rein sachlicher Ebene wohlgemerkt.

Mir kommt gerade der Vergleich zu einem Verein. Möchte ich dort meine Mitgliedschaft kündigen, geschieht dies auch zu den in der Vereinssatzung genannten Zeiten. Kann sein, dass die Kündigung jeweils zum Quartalsende möglich ist, oder zum 30.06. und 31.12.
Oder eben nur zum Ende des Kalenderjahres.

Es steht dann jedem Mitglied frei, bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin an den Aktivitäten des Vereins teilzunehmen oder nicht.
Eine Verletzung der DSGVO sehe ich hier nicht.

Ich möchte nicht mehr Mitglied hier im Forum sein.
> Antrag auf Löschung stellen; Forum bis dahin weiter nutzen oder nicht.

Irgendwas treibt mich dazu, mich weiterhin anzumelden, was mir nicht gut tut.
> Antrag auf Löschung und Account sperren lassen.

Ich möchte zusätzlich ab sofort ausschließen, dass mir Mitglieder Nachrichten an meine E-Mail Adresse schicken können.
> Antrag auf Löschung und die entsprechende Funktion deaktivieren bzw. Pseudo-E-Mail angeben.
„Mut steht am Anfang des Handelns,
Glück am Ende.“
Demokrit
DuelaDent

Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von DuelaDent »

Ich hab bei Löschgesuchen nachgesehen und du, Lilia, stehst nicht drin. Wieso genau regst du dich stellvertretend für Antragsteller auf? Ich hab mich vormerken lassen und habe kein Problem damit zu warten. Finde es jedoch komisch, dass du hier so einen Stress machst ohne, dass es dich betrifft. Ich bin erwachsen und brauche keine unbekannten User, die für mich sprechen.
Don Rosa

Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Don Rosa »

DuelaDent hat geschrieben: 18 Jan 2024 17:04 Ich hab bei Löschgesuchen nachgesehen und du, Lilia, stehst nicht drin. Wieso genau regst du dich stellvertretend für Antragsteller auf? Ich hab mich vormerken lassen und habe kein Problem damit zu warten. Finde es jedoch komisch, dass du hier so einen Stress machst ohne, dass es dich betrifft. Ich bin erwachsen und brauche keine unbekannten User, die für mich sprechen.
und warum regst du dich auf, wenn es gar nicht um dich geht, sondern um die Trägheit der Administration beim Löschen. Ich finde deinen Beitrag auch komisch.
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Esperanza »

Ich guck jetzt mal ganz kritisch und hoffe dass es wirkt. :coolgun:
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Re: Anwendung der DSGVO?

Beitrag von Lilia »

Böse gucken macht Falten!
Mach den Thread halt mal dicht.
Er macht so grade mal keinen Sinn und wir können uns ja per PN austauschen, wann und ob er wieder aufgemacht wird.
Dann geh ich ggf. auch auf die verschiedene Beiträge ein.
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