Ich finde die Konstellation schwierig mit dem Kollegen und dem ggf. sozialen Druck, soziale Erwartung.
Ebenso finde ich es nicht leicht, in eine andere Kultur einzureisen und anhand von wenigen Wochen Zeit zu entscheiden,
ob man einen Menschen "mitnimmt" und heiratet und dann im eigenen Land lebt.
Wenn es irgendwie möglich wäre, wäre Bedenkzeit normal für eine Entscheidung mit so einer Tragweite;
optimal wäre auch, wenn der Mensch aus dem anderen Land selbst soviel Initiative und (persönlichen, gesetzlichen)
Spielraum hat, unabhängig nach Deutschland einzureisen z B im Rahmen Studiumvisum und man sich dann eher
vor Ort kennenlernt und nicht in einer kompletten Abhängigkeit vorab.
Die ganze Situation steht ja schon sehr unter Druck, die Frau des Kollegen WILL UNBEDINGT, dass die Schwester nach Deutschland
kommt, es muss ein Mann her; du investierst die Reise, lernst sie aber dann in dem anderen Land kennen, von Anfang
an ist da eher ein unfreier Rahmen, ein Ungleichgewicht.
Als AB überhaupt und als AB interkulturell überblickt man die Situation wohl nicht so ganz.
Also mir würde da ziemlich der Boden unter den Füßen fehlen, der moralische Druck des Kollegen macht es auch
nicht besser.
Tania hat geschrieben:Und es gilt noch heute: Nach § 1297, § 1298 hat, wer von einem Verlöbnis (aka Eheversprechen) zurücktritt oder schuldhaft den Rücktritt des anderen veranlasst, diesem in angemessenem Umfang Aufwendungen sowie Schäden aus der Eingehung von Verbindlichkeiten und sonstigen Maßnahmen in Erwartung der Eheschließung zu ersetzen.
Spätestens mit der Zusage, dass er sie heiraten wird, bestand ein Verlöbnis. Nach deutschem Recht könnte die junge Frau ihm also deutlich mehr antun als den Kontakt abzubrechen.
Es gab ja noch gar kein offizielles Verlöbnis Aug in Auge mit der Frau.
Der Kollege als Dritter fragt im Nachhinein, ob sich der TE das vorstellen kann.
Der sagt dem Kollegen, nicht der Frau, ja schon, und ihm kommen die Nacht später dann Bedenken,
was ich nachvollziehbar finde.
Würde ich eher so ähnlich finden, als wenn der Schwager vom Kollegen ein Autohaus hat 500 km weg, unbedingt
Autos verkaufen will, und der TE als Käufer fährt da extra hin, macht die Probefahrt, kennt aber die ganzen Umstände
des Modells nicht so wirklich und es ist eine riesige und ungewöhnliche Anschaffung;
als er wieder zuhause ist fragt der Kollege "und nimmst du das Auto" - und man sagt "ja war schon super"
auf den ersten Blick, aber dann kommt das Bauchweh, die Fragen, alles pragmatisch ungeklärte.
Dies ist noch weit weg von irgendeinem Rechtsvertrag und Rechtsversprechen.
Bzgl Kostenerstattung / Schadensersatz im Sinne einer Verlobung im Bürgerlichen Gesetzbuch ist eher sowas gemeint
wie: der andere hat schon Ringe gekauft, eine Wohnung gekauft oder extra Haushaltsgegenstände.
Oder hat schon teure Geschenke gemacht. Der Verlobungsring z B bleibt dann Besitz des Käufers und muss
zurückgegeben werden.
Nochmal zur Situation:
Wegen Investition, da denke ich hatte der TE Aufwendungen für die Reise, das sicherlich nicht zu knapp.
Der Schwager hatte auch Aufwendungen, dies liegt aber auch im Interesse der Ehefrau und dass für die Familie
der Ehefrau etwas angeleihert werden soll. Also nicht im Dienste des TE, was Schuldgefühle generieren
sollte. Hätte es gepasst, hätten beide Seiten was davon. Aber es muss doch auch die Option geben:
Es passt nicht, das ist nicht das richtige, bei so einem gewaltigen Einschnitt?
Dass sie schon die Arbeit kündigt, ohne dass was in trockenen Tüchern ist, und das dann ggf. als
Investition darstellt, ist für mich unverständlich und aus der Luft gegriffen, spricht aber eher dafür
dass die Verbindlichkeit und Abhängigkeit mit moralischem Druck
vorab schon aufgebaut werden soll.
Bzgl der "sexuellen Aufwendungen" der Frau, da denke ich sollte einem erwachsenen Menschen klar sein,
dass es nicht unbedingt das eine aus dem anderen folgt, auch in einer anderen Kultur.
In einem arabischen Raum würden vermutlich beide gelyncht, wenn die Familie sehr traditionell eingestellt
ist, aber das scheint im SO Asia Raum ja eher nicht so zu sein.
Sollte die Frau unbedingt jungfräulich bleiben wollen und nur mit ganz konkreten Ehepartnern intim werden,
dann sollte man wirklich bis zur Hochzeit warten mit dem ersten Sex und das auch äußern oder ggf. vorab
einen Ehevertrag festlegen.
Gleich am ersten Tag sexuell aktiv werden ist das Risiko der Frau, und es las sich, als habe sie das
forciert.
Wenn die Frau denkt, damit bin ich auf der sicheren Seite oder damit gibt es nur noch ein
Ja und kein Nein mehr für den Mann, dann finde ich das schon sehr naiv oder auch manipulativ,
zuviel Druck.
@TE was ganz untergegangen ist: eigentlich las sich ja im ersten Beitrag heraus, dass du es mit der Familie
wieder gut machen willst und dir die Heirat sogar vorstellen kannst, und du suchst eher einen Weg, wie du
das wieder gerade biegen kannst? Wärst du dir also jetzt sicher, das zu machen?