Generell berücksichtigt die Besteuerung aber nicht die Anzahl der Personen, die vom Einkommen leben, sondern den Status "Verheiratet". Es heisst ja auch Ehegattensplitting, nicht Familiensplitting oder Bedarfsgemeinschaftssplitting.Peter hat geschrieben: ↑30 Mai 2020 09:58 Generell macht es schon Sinn, bei der Steuer zu berücksichtigen, wie viele Personen von dem vorhandenen Einkommen leben müssen.
Ist schon ein kleiner Unterschied, ob beispielsweise eine Person von 3.000,- EUR brutto oder drei Personen von 4.000,- EUR brutto im Monat leben müssen.
Wäre etwas merkwürdig, wenn das bei der Besteuerung keine Berücksichtigung finden würde.
Von meinem Einkommen leben 4 Personen. Ich hab als Alleinerziehende Steuerklasse II. Was z.B. bei 2000 € brutto eine Steuerentlastung von 40 € monatlich im Vergleich zur Steuerklasse 1 ausmacht. (Mehr als 1 Kind erhöht den Betrag nur minimal). Würde jetzt ein weiterer Volljähriger in meinem Haushalt leben (auch ein WG-Mitbewohner zählt), würde ich sofort in Steuerklasse 1 zurückfallen - auch wenn dann immer noch 4 Personen von meinem Einkommen leben.
Ich finde es tatsächlich etwas merkwürdig, dass Kinder, nicht offizielle Lebensgefährten oder andere zu unterstützende Angehörige oder bei der Besteuerung im Vergleich zu Ehegatten so gut wie keine Berücksichtigung finden. Aber zum Glück diskutieren wir hier ja nichts Politisches Sonst würde mir vielleicht noch der Widerspruch auffallen, dass ein ohne Trauschein zusammen lebendes Paar vom Finanzamt behandelt wird wie Alleinstehende, vom Sozialamt aber wie ein Paar, bei dem einer selbstverständlich für den Lebensunterhalt des Anderen zu sorgen hat.