Als dann noch die Depression stärker wurde mit Klinik wurde ich arbeitslos, 11,5 Monate, und JC im Nacken.
Ich denke, dass Agentur System (Alg1) ist lange noch nicht so rigide wie das Alg2 System, wo es noch mehr an die Selbstoffenbarung und an die Existenz geht (zu große Wohnung muss innerhalb v. 6 M. abgeschafft werden.)
Durch eine Maßnahme der Agentur hab ich dann auf dem letzten Drücker eine Arbeit gefunden, wo ich dachte "bloß nicht,
wie soll ich das aushalten" (Tag durchstehen, Art der Kontakte usw), habs aber dann gemacht.
Hat Jahre der Akklimatisierung gebraucht.
Ich hasse aber Abhängigkeit, sowohl von der Familie, als auch von einem System wie JC. Dann eben Abhängigkeit
vom AG, denn ohne Abhängigkeit unter völlig freien Vorausetzungen leben, geht m.E. nicht und da nehme ich das für
mich kleinere Übel.
Zu den Fragen von der Optimistin, ich habe z T Verwaltungsrecht gehabt und kenne auch einiges von der "Exekutive des JC" , wenn das von der Warte mal interessant ist. (meine es aber eher informativ und nicht um als Prellbock der Systemhasser zu dienen oder um hier endlose pro contra Diskussionen zu führen)
Mir hat es die ein oder anderen Vorurteile und Schreckensvorstellungen abgebaut, zumindest mal das Gesetz zu verstehen, und zu ahnen, wie es gemeint ist.
Ob man dann die Kraft findet, dass im Einzelfall durchzufighten ist nochmal ne andere Sache.
Wenn man eh geschwächt ist und psychisch belastet, ist eine Begleitung mitnehmen sicher nicht schlecht.
Es wird ein Eingliederungsplan gemacht und jeder wird individuell "profiled". Dann wird unterteilt in "marktnah" und "marktfern".Optimistin hat geschrieben: ↑12 Aug 2018 05:51Wie läuft das denn ab mit dem Jobcenter, wenn man jahrelang Unterstützung bezieht - muss man da auch alle 4 Wochen hin und nachweisen, wo man sich überall beworben hat?
Der Eingliederungsplan fällt in der Regel nicht vom Himmel sondern wird von zwei Leuten abgeschlossen, es ist eine
Vereinbarung nach einem Gespräch, wo Ziele und Stärken, aber auch Hindernisse besprochen werden.
Das Profiling kann man sich übrigens gerade auch im Rahmen der neuen Datenschutzverordnung mal zeigen lassen und
gucken, ob man damit einverstanden ist.
Zu Bewerbungen verpflichtet sein macht halt nur Sinn, wenn keine anderen Dinge von der Arbeit abhalten wie Gesundheit, Wohnungslosigkeit ect, und es einen konkreten Beruf gibt, der ausgeübt werden kann.
Ansonsten würden ( z B beim Fallmanager, der eher für die sozialeren Faktoren zuständig ist), erst andere Dinge bearbeitet, psych. Krankheit- Netzwerk aufbauen, Wohnung, Schulden, ....
Es muss ins Profiling passen (Umschulung ist das Hindernis, ansonsten wuppt es mit dieser sofort in die Arbeit) und es muss der Paragraph § 81 SGB III erfüllt sein. (darf keine Ausbildung schon vorhanden sein, min. 3 jährige relevante Berufspraxis, Träger muss zertifiziert sein, die Weiterbildung muss verkürzbar sein auf 2 Jahre, und noch paar andere Dinge).Werden einem jedes 2. Mal Umschulungen vorgeschlagen oder muss man sich da selber drum kümmern?
Weiterbildung ist NICHT sanktionierbar, hab ich hier auch irgendwo gelesen. Auch wenn der SB was anbietet und es ist
eine Weiterbildung nach § 81, kann hier nicht sanktioniert werden.
Ja, in der Regel schon. liegt daran, dass SGB II besagt, dass hier sich arbeitsfähige vermittelbare Personen aufhalten.Und wenn man krank ist (wie einige hier schrieben), muss man dann jahrelang immer fortlaufend eine Krankschreibung vom Arzt beibringen? Irgendwann wird man doch Mal nem Amtsarzt vorgestellt oder?
Es ist zwar eine Form von Grundsicherung, aber immer mit dem Aspekt Vermittlung und Erwerbsfähigkeit.
Wenn Vermittlung nicht geht, gibt es im Sozialgesetz noch eine andere Grundsicherung, nämlich die des Sozialgelds / Kreisverwaltung. (dürfte dann SGB XII??) sein.
Es muss ins Profiling passen.Und wie ist das mit dem berühmten 1-€ Job, bekommt man den "verordnet"?
Immer nachrangig zum ersten Arbeitsmarkt, und wenn z B so Faktoren wie "Sucht, fehlende Tagesstruktur" eine Rolle spielen.
Die Vorschläge müssen zumutbar sein (Zumutbarkeit ist auch ein Paragraph irgendwo am Anfang vomUnd gibt es einen oder mehrere Zeitpunkte, wo das Jobcenter sagen kann "Du machst jetzt diesen Job oder wir streichen das Geld"?
SGB II).
Es gibt in Deutschland keinen Berufsschutz, Zumutbarkeit ist alles was gesundheitlich geht und in den Tagespendelbereich liegt.
Das liegt am Prinzip der Subsidarität im Sozialstaat: Jeder ist in erster Linie für seinen Unterhalt erst mal verantwortlich und tut was er kann.
Würde ein zumutbares Angebot abgelehnt und die Gründe sind nicht nachvollziehbar, wird eine Kürzung geprüft. (war es zumutbar, gibt es einen wichtigen Grund?)
Sollte ein Sachbearbeiter sanktionieren trotz nicht passender Vorausetzungen (Entfernung, fachliche Voraussetzungen) oder nachgewiesener Einschränkungen (Attest liegt schon vor ect), da der SB persönlich so drauf ist,
gibt es in jedem JC eine Widerspruchsstelle.
Sollte diese auch ablehnen, bleibt der Weg der Klage über das Sozialgericht.
würde ich dann erstmal tun, vom eigenen leben, oder wenn ich gesundheitlich nicht ganz kann, zumindest einen Mini Job versuchen, und es verzögern;Hat jemand von euch, wie oben erwähnt, Mal ganz ohne staatliche Unterstützung gelebt, also vom Ersparten, Hand in den Mund, o.ä.?
aber irgendwann wird der Punkt kommen, wo es mit der Miete und halbwegs ordentlicher Versorgung nicht mehr klappt. Persönlich habe ich da auch Hürden, aber dafür wäre eine Sozialsicherung ja da, dass man es beantragen kann. Ich denke aber, mit der Perspektive, möglichst wieder selbst auf die Füße zu kommen.
Manchmal sind die Faktoren aber so komplex, eine oder mehrere Krankheiten, andere Probleme, oder min. 3 Kinder (da gibts dann auch ne Klausel, dass höchstens eine TZ Tätigkeit zumutbar ist), dass das so schnell nicht geht; sollte hier zuviel gedrängt werden, liegt das dann wohl auch am Sachbearbeiter und wäre nicht rechtens.
Das Gesetz an sich unterscheidet zwischen "kann nicht" und "will nicht".
@Montecristo- lustige Idee, dass der Sicherheitsdienst zur Arbeit trägt, so ähnlich wie die Polizei SchulverweigererSicher wehrst du dich mit Händen und Füßen gegen Arbeitsmaßnahmen des Amtes. Wie geht dein Sachbearbeiter damit um? Versucht das Jobcenter dich nicht deshalb rauszukegeln? Ich kann mir nicht so richtig vorstellen, wie die sich Arbeitsverweigerung bieten lassen, nach dem was ihr bisher so berichtet habt
zur Schule bringen, aber nee.
Diesen Dienst gibt es bei mir in der Region nicht, vielleicht in Großstädten (also zum Schutz bei Gewalteskalationen,
nicht zur polizeilichen Überwachung der Arbeitsaufnahme).
Ein Problem waren wohl mal ne Weile die "Reichsbürger", die sich ideologisch verweigern,aber halt trotzdem das Geld vom Staat, den sie verachten, wollen. Meist hat da dann wohl auch die Geschäftsführung in Zusammenarbeit mit Polizei ein Auge drauf, nur auf Sachbearbeiterebene wirds eher ein nutzloses Katz- und Mausspiel.