Ich versuche gerade, daraus schlau zu werden. Und bevor ich irgendwas reininterpretiere, frag ich lieber direkt:Kolinatan hat geschrieben: Die Sperrung erfolgte, weil bereits ein früherer Account des Mitglieds wegen Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen dauerhaft gesperrt wurde. Da die erneute Anmeldung ohne Rücksprache und ohne Erlaubnis durch den Betreibers erfolgte sowie die frühere Sperrung verheimlicht wurde, gehe ich aktuell davon aus, dass keine ausreichende Bereitschaft vorliegt, die Nutzungsbedingungen einzuhalten.
Solange ein dauerhaft gesperrtes Mitglied nicht deutlich unter Beweis stellt, dass es bereit ist die Verantwortung für frühere Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen zu übernehmen sowie glaubhaft darlegen kann, sich zukünftig an die im Forum geltenden Regeln zu halten, wird eine Neuanmeldung als erneuter Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen gewertet und mit einer dauerhaften Sperre geahndet.
1) Wäre die Neuanmeldung mit Rücksprache und mit Erlaubnis durch den Betreiber erfolgt und dabei die frühere Sperrung thematisiert worden: wäre dann eine Neuanmeldung zulässig? Falls ja:
1a) Entscheidet darüber allein der Betreiber? Oder eine Mehrheit der Moderatoren? Oder kann auch ein Mod allein entscheiden?
1b) Würden die Forumsmitglieder über die alte Identität des wieder angemeldeten Nutzers und die damalige Sperre informiert werden?
2) Soll die glaubhafte Darlegung, dass man sich zukünftig an die im Forum geltenden Regeln halten wird, durch aktives Handeln - also Teilnahme an Forendiskussionen - erfolgen? Falls nein, wie sonst? Falls ja,
2a) Wie und durch wen soll eine Überprüfung des Verhaltens erfolgen?
2b) Wie lange oder wie viele Beiträge muss der Nutzer regelentsprechend handeln, damit die Überprüfung beendet wird?
2c) Wird der Nutzer vor der Entscheidung, dass er glaubhaft seine zukünftige Regeltreue dargelegt hat, Zugang zu geschlossenen Bereichen des Forums bekommen?