Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
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Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Moin moin,
ich habe gerade recherchiert, aber nichts Passendes gefunden. Vielleicht könnt Ihr weiterhelfen?
Meine Freundin hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der in den letzten Jahren mehrfach verlängert wurde. In dieser Zeit hat sie immer Weihnachtsgeld erhalten.
Nun soll sie im August einen Festvertrag erhalten (yay! ). Ein - nicht wirklich glaubwürdiger- Kollege hat ihr nun erzählt, dass sie, weil sie ja einen neuen Arbeitsvertrag unterschriebe, in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld bekomme.
Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen - immerhin hätte sie ja Ende des Jahres 12 Monate Vollzeit bei diesem Arbeitgeber gearbeitet (Stichwort Betriebszugehörigkeit).
Habt ihr da Erfahrungen? Ich benötige lediglich Eure Einschätzung, ob an der Behauptung des Kollegen etwas dran sein könnte bzw. ihr so etwas schon einmal gehört / erlebt habt. Danke!
ich habe gerade recherchiert, aber nichts Passendes gefunden. Vielleicht könnt Ihr weiterhelfen?
Meine Freundin hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der in den letzten Jahren mehrfach verlängert wurde. In dieser Zeit hat sie immer Weihnachtsgeld erhalten.
Nun soll sie im August einen Festvertrag erhalten (yay! ). Ein - nicht wirklich glaubwürdiger- Kollege hat ihr nun erzählt, dass sie, weil sie ja einen neuen Arbeitsvertrag unterschriebe, in diesem Jahr kein Weihnachtsgeld bekomme.
Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen - immerhin hätte sie ja Ende des Jahres 12 Monate Vollzeit bei diesem Arbeitgeber gearbeitet (Stichwort Betriebszugehörigkeit).
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Ergänzung: Ab 2020 würde dann wieder regulär Weihnachtsgeld gezahlt werden. Es beträfe (laut dem Kollegen) nur dieses Jahr, in dem ja ein neuer Vertrag unterzeichnet wird.
EDIT: Sprich, Weihnachtsgeld gibt es auch nach neuem Vertrag. Grund für die Nicht-Zahlung in 2019 sei allein der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages.
EDIT: Sprich, Weihnachtsgeld gibt es auch nach neuem Vertrag. Grund für die Nicht-Zahlung in 2019 sei allein der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages.
Zuletzt geändert von Solstice am 26 Jul 2019 13:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Ich z.B. bekomme kein Weihnachts oder Urlaubsgeld.
Als ich noch im öffentlichen Dienst war, sa wurde es anteilig bezahlt
So weit ich weiß gilt:
Es ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber.
Oder ggf. dem jeweiligen Arbeitsvertrag.
Als ich noch im öffentlichen Dienst war, sa wurde es anteilig bezahlt
So weit ich weiß gilt:
Es ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber.
Oder ggf. dem jeweiligen Arbeitsvertrag.
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.
Wilhelm von Humboldt
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Genau, dies hat meine Recherche bisher auch ergeben.Lazarus Long hat geschrieben: ↑26 Jul 2019 12:40 Es ist eine Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber.
Oder ggf. dem jeweiligen Arbeitsvertrag.
Mir geht es hauptsächlich um die Frage, ob der Wechsel von einem Arbeitsvertrag zu einem anderen (hier: befristet zu fest) tatsächlich schädlich für das Weihnachtsgeld sein kann - trotz 12 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Mit absoluter Sicherheit können wir dies ohne genaue Kenntnis der Verträge sowieso nicht beurteilen. Aber vielleicht habt ihr ja eine Tendenz bzw. ähnliche Situationen erlebt.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Bekommt sie wirklich einen komplett neuen Arbeitsvertrag oder wird der bisherige lediglich entfristet?
Bei meinem Arbeitgeber würde ein Arbeitnehmer beim Unterschreiben eines neuen Vertrags nur anteilig Weihnachtsgeld bekommen. Sonst würde ja jemand der zum 1. November anfängt genauso viel Weihnachtsgeld bekommen wie jemand der schon das ganze Kalenderjahr dort arbeitet.
Bei meinem Arbeitgeber würde ein Arbeitnehmer beim Unterschreiben eines neuen Vertrags nur anteilig Weihnachtsgeld bekommen. Sonst würde ja jemand der zum 1. November anfängt genauso viel Weihnachtsgeld bekommen wie jemand der schon das ganze Kalenderjahr dort arbeitet.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Letztlich wir ihr nichrs übrig bleiben als beim Betriebsrat, ggf. der zuständigen Gewerkschaft oder gleich der Personalabteilung nachzufragen ...
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
So etwas ist üblicherweise in einem Tarifvertrag und/oder einer Betriebsvereinbarung und/oder im Arbeitsvertrag geregelt. Diese Sachen zu lesen, ob sich da ein entsprechender Passus findet, könnte schon mal weiterhelfen. Grundsätzlich gibt es ein Diskriminierungsverbot von befristet Beschäftigten; die müssen genauso gut oder schlecht behandelt werden wie die unbefristet Beschäftigten.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Wenn der Arbeitgeber nicht wechselt halte ich die Begründung für Wegfall des Weihnachtsgeldes nicht für stichhaltig. Andererseits ist die Zahlung von Weihnachtsgeld normalerweise grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, deshalb wäre es schon gut zu wissen, was in dem bestehenden Vertrag dazu vereinbart wurde.
Im Zweifel würde ich vermutlich ebenfalls mit dem Gleichbehandlungsgesetz argumentieren.
Ich weiss auch nicht, ob man wirklich von einem neuen Vertrag reden kann, wenn der bestehende befristete eigentlich nur entfristet wird.
Im Zweifel würde ich vermutlich ebenfalls mit dem Gleichbehandlungsgesetz argumentieren.
Ich weiss auch nicht, ob man wirklich von einem neuen Vertrag reden kann, wenn der bestehende befristete eigentlich nur entfristet wird.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Nachfrage in der Personalabteilung sollte es verbindlich klären.Lazarus Long hat geschrieben: ↑26 Jul 2019 14:57 Letztlich wir ihr nichrs übrig bleiben als bei .... der Personalabteilung nachzufragen ...
Ich halte es für eher unwahrscheinlich, ganz ausschließen kann man es nicht.
Fürs Weihnachtsgeld kann es komische Regelungen geben.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, selbst und gerade dann wenn es durch den Arbeitsvertrag zugesichert wird, finde ich ein ziemlich blöde Erfindung. Bei meiner Firma bekommen wir 13 Gehälter. Das 13. Gehalt ist auch besser bekannt als Weihnachtsgeld. Das wir diese 13 Gehälter bekommen, steht auch so in unseren Arbeitsverträgen. Da rechtlich das Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt aber eine Sonderleistung ist, auch wenn sie mit im Arbeitsvertrag steht, wird es nicht bei der Berechnung von Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld herangezogen. Sozialabgaben und Steuern werden aber natürlich selbstverständlich vom 13. Gehalt abgezogen.
Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich das wie jemand anderes gemacht. Der hat bei der Einstellung gesagt, dass er sein Gehaltswunsch nicht auf 13 Gehälter aufgeteilt sehen möchte, weil er ja seine monatlichen Ausgaben hat. Da gab es dann das 13. Gehalt oben drauf, weil die Firma halt dringend Arbeitskräfte gesucht hat.
Sollte ich nochmal die Firma wechseln, würde ich vermutlich genauso verhandeln oder auf 12 Gehälter bestehen.
Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich das wie jemand anderes gemacht. Der hat bei der Einstellung gesagt, dass er sein Gehaltswunsch nicht auf 13 Gehälter aufgeteilt sehen möchte, weil er ja seine monatlichen Ausgaben hat. Da gab es dann das 13. Gehalt oben drauf, weil die Firma halt dringend Arbeitskräfte gesucht hat.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Wenn es wirklich der gleiche Arbeitgeber ist, und nicht etwa ein Wechsel von Zeitarbeit zum echten Arbeitgeber, darf das nicht der Fall sein.
Man sollte aber beachten, ob das Weihnachtsgeld hier vertraglich oder tariflich bezahlt wird, oder ob es eine freiwillige Leistung vom Arbeitgeber ist. Im letzten Fall, kann es natürlich sein dass in schlechten Zeiten niemand was bekommt.
Man sollte aber beachten, ob das Weihnachtsgeld hier vertraglich oder tariflich bezahlt wird, oder ob es eine freiwillige Leistung vom Arbeitgeber ist. Im letzten Fall, kann es natürlich sein dass in schlechten Zeiten niemand was bekommt.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Beim Elterngeld bin ich mir nicht ganz sicher. Aber für den Rest werden Einmalzahlungen, aus exakt dem Grund weil sie sv-pflichtig sind, auch schon seit 2001 wieder berücksichtigt.calcetto hat geschrieben: ↑27 Jul 2019 07:36 Da rechtlich das Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt aber eine Sonderleistung ist, auch wenn sie mit im Arbeitsvertrag steht, wird es nicht bei der Berechnung von Ersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld herangezogen. Sozialabgaben und Steuern werden aber natürlich selbstverständlich vom 13. Gehalt abgezogen.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Dann will ich auch mal ...
Für den Anspruch auf das typische tarifliche Weihnachtsgeld ist in der Regel die Betriebszugehörigkeit maßgeblich. Sie muss mehr als sechs Monate betragen. Das ist auch bei einem befristeten Vertrag gegeben. Anders sieht dies beim Übergang von einer Zeitarbeitsfirma aus.
Aber wir können hier nicht sämtliche individuellen Sonderfälle hellsehen, also es hilft nur nachfragen!
Für den Anspruch auf das typische tarifliche Weihnachtsgeld ist in der Regel die Betriebszugehörigkeit maßgeblich. Sie muss mehr als sechs Monate betragen. Das ist auch bei einem befristeten Vertrag gegeben. Anders sieht dies beim Übergang von einer Zeitarbeitsfirma aus.
Aber wir können hier nicht sämtliche individuellen Sonderfälle hellsehen, also es hilft nur nachfragen!
Es gibt für jeden Topf einen passenden Deckel. Aber es gibt nicht genug passende Deckel für alle Töpfe!
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Weihnachtsgeld ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung.
Erstmal den neuen Vertrag lesen.
Wenn man in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird und dem Unternehmen bereits länger angehörte, wüsste ich nicht wieso plötzlich kein Weihnachtsgeld mehr gezahlt werden sollte.
Erstmal den neuen Vertrag lesen.
Wenn man in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wird und dem Unternehmen bereits länger angehörte, wüsste ich nicht wieso plötzlich kein Weihnachtsgeld mehr gezahlt werden sollte.
Wenn Du etwas nicht kannst, versuche es Dir beizubringen.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Danke für Eure Antworten! Vielleicht klärt es sich Ende der Woche, dann kann ich ja nochmal kurz Bescheid geben wie es ausgegangen ist.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Gibt tatsächlich kein Weihnachtsgeld in diesem Jahr
Begründet wurde es vom Arbeitgeber mit "Wechsel in eine andere Entgeltgruppe".
Find ich unfair. Das ganze Jahr über im selben Betrieb gearbeitet, sowohl im befristeten als auch im festen Arbeitsvertrag ist Weihnachtsgeld vorgesehen, aber sie bekommt nun nix.
Werde mir den Vertrag nochmal genau durchlesen und weiter recherchieren...
Begründet wurde es vom Arbeitgeber mit "Wechsel in eine andere Entgeltgruppe".
Find ich unfair. Das ganze Jahr über im selben Betrieb gearbeitet, sowohl im befristeten als auch im festen Arbeitsvertrag ist Weihnachtsgeld vorgesehen, aber sie bekommt nun nix.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Ungewöhnlich.
Auf welcher Grundlage wird denn das Weihnachtsgeld gezahlt? Tarif, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung?
Auf welcher Grundlage wird denn das Weihnachtsgeld gezahlt? Tarif, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung?
Es gibt für jeden Topf einen passenden Deckel. Aber es gibt nicht genug passende Deckel für alle Töpfe!
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Seltsam.Solstice hat geschrieben: ↑31 Jul 2019 08:28 Gibt tatsächlich kein Weihnachtsgeld in diesem Jahr
Begründet wurde es vom Arbeitgeber mit "Wechsel in eine andere Entgeltgruppe".
Find ich unfair. Das ganze Jahr über im selben Betrieb gearbeitet, sowohl im befristeten als auch im festen Arbeitsvertrag ist Weihnachtsgeld vorgesehen, aber sie bekommt nun nix.
Werde mir den Vertrag nochmal genau durchlesen und weiter recherchieren...
Andere Entgeltgruppe = Aufstieg weil man schon 1 oder 2 Jahre Betriebszugehörigkeit hat?
Das würde sich ja dann noch mehr widersprechen.
Kann doch nicht sein, wenn man eine Abteilung wechselt in einer Firma und einen leicht anderen Aufgabenbereich hat,
ggf. einen anderen Arbeitsvertrag, dass man wie ein Neuling betrachtet wird.
Wäre ja auch unfair gegenüber dem restlichen Jahr, wo man ja auch schon da gearbeitet hat, und zumindest anteilig Geld bekommen müsste.
Und selbst wenn der Arbeitsvertrag sich splittet, würde man dann von dem einen Jahr anteilig kriegen und vom nächsten Jahr ebenso anteilig, also im Grunde doch voll.
Hätte man in einem anderen Betrieb gearbeitet hätte man ja auch anteilig Weihnachtsgeld bekommen, da kann ja nicht plötzlich bei nahtloser Weiterbeschäftigung = Null rauskommen.
Zur Not sollte vielleicht mal der Betriebsrat befragt werden, vorausgesetzt, der Betrieb hat genügend Mitarbeiter und es herrscht keine völlige Willkür.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Tarif.
Habe gerade das hier gefunden:
Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein neuer Arbeitsvertrag vergleichbar mit einer solchen "Unterbrechung" istTarifvertrag hat geschrieben:Weihnachtsgeld Der Arbeitnehmer erhält im November Weihnachtsgeld in Höhe seines für den Monat Oktober zustehenden Monatsgrundentgelts, wenn er am 1. November in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht und dieses Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit dem 1. Juli bestanden hat.
Ist kein üblicher Aufstieg, sondern Wechsel vom befristeten Arbeitsvertrag zum Unbefristeten. (Gibt aber wohl ein paar Cent mehr Kohle)
Sie wird sich jetzt mal an den Betriebsrat wenden. Ihre Kollegen scheinen das alle einfach so hinzunehmen und zu sagen "ist halt so". Hm.
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Re: Weihnachtsgeld bei neuem Arbeitsvertrag?
Macht dieser AG das also öfters?
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