Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
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Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Ich bin der Meinung, dass man nicht zusammen wohnen muss, auch wenn man verheiratet ist. Wer sollte einen dazu zwingen?
Im BGB steht was von füreinander sorgen usw., aber ich glaub nicht, dass es heutzutage dafür verwendet werden kann, dass einem eine Behörde vorschreibt, wie man zu leben hat!
Oder doch? Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Im BGB steht was von füreinander sorgen usw., aber ich glaub nicht, dass es heutzutage dafür verwendet werden kann, dass einem eine Behörde vorschreibt, wie man zu leben hat!
Oder doch? Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Offensichtlich findet das Finanzamt es besser, wenn es mehr Geld für eine Getrenntveranlagung für räumlich getrennt lebende Ehepartner erhalten würde. In diesem Fall haben sich die Ehepartner mit ihrem Lebensstil durchsetzen können.Einsamer Igel hat geschrieben: ↑21 Mär 2018 22:47Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Es legt zwar den Verdacht etwas näher, dass die Heirat aus Steuerspargründen erfolgt ist, aber die Hölle heiß machen kann einem da doch niemand. Maximal könnte man steuerliche Vorteile streichen. Aber ich glaube eigentlich nicht, dass das passiert.Einsamer Igel hat geschrieben: ↑21 Mär 2018 22:47 Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Hätte eine Heirat bei euch steuerliche Vorteile, wenn ihr beide arbeitslos seid? Würdet ihr gemeinsam einen höheren Satz bekommen oder so? Und hast du Hinweise dafür, dass ihr dann zusammenleben "müsstet"?
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Davon habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Höchstens das Finanzamt könnte sich dafür interessieren, weil vielleicht manche eine Zweitwohnung als Hauptwohnung angeben, um noch die Entfernungspauschale zu bekommen.Einsamer Igel hat geschrieben: ↑21 Mär 2018 22:47Oder doch? Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Dem Einwohnermeldeamt dürfte das ziemlich egal sein, zumal dort auch nicht mehr die Eintragungen/Änderungen auf der Lohnsteuerkarte vorgenommen werden. Die Finanzbehörde wird etwaige Steuervergünstigungen nicht anerkennen, wenn kein gemeinsamer Haushalt geführt wird.Einsamer Igel hat geschrieben: ↑21 Mär 2018 22:47 Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Auf die verpflichtende Abgabe einer jährlichen Einkommenssteuererklärung könnt ihr euch nach der Hochzeit einstellen.
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Danke für eure Wortmeldungen.
Ich hab nicht unseretwegen gefragt. Wir heiraten nicht!
Ehegatten erhalten also Steuervergünstigungen, soso... tztztz. Mit solchen Normalo-Themen habe ich nie zu tun gehabt.
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Mit den Steuervergünstigungen ist es ziemlich relativ. Wenn beide Ehepartner ein etwa gleich hohes Einkommen haben und keine Kinder im Haushalt leben, ist die Steuerersparnis gleich null. Eine spürbare Steuervergünstigung greift erst bei einer steigenden Differenz zwischen beiden Einkommen.Einsamer Igel hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 10:36 Ehegatten erhalten also Steuervergünstigungen, soso... tztztz. Mit solchen Normalo-Themen habe ich nie zu tun gehabt.
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Ja!Einsamer Igel hat geschrieben: ↑21 Mär 2018 22:47 Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Gemäß § 22 Bundesmeldegestz haben Ehegatten einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu wählen, sofern sie nicht dauernd getrennt.
Bei getrennten HWSen wird die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft angenommen und der Familienstand "getrennt lebend" bei der nächsten Datenübermittlung ans Finanzamt übermittelt.
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Da das bei mir genau so ist: Es ist trifft das zu, was Gilbert geschrieben hat.Einsamer Igel hat geschrieben: ↑21 Mär 2018 22:47 Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Natürlich kann man getrennte Wohnsitze haben. Wer sollte einen daran hindern?
Weder fragt die Standesbeamtin bei der Trauung nach ob man nur eine Scheinehe führen will, noch wird man später angeschrieben.
Es gibt schon einige Gründe warum das passieren kann. Wir wohnen bei mir und suchen seit längerer Zeit eine größere Wohnung. Ist aber nicht so einfach. Verschrotten der Zweitmöblierung ist keine Option.
Zutreffend ist aber auch:
Steuerlich kann man dann aber nicht zusammen veranlagt werden. Das macht aber auch nur dann Sinn, wenn beide sehr unterschiedlich verdienen. Wenn beide gut verdienen ist der Unterschied eher gering. Man kann so auch den Sparerfreibetrag nur gesplittet in Anspruch nehmen.
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Ist es nicht eher zur Vermeidung einer eventuellen Zweitwohnungssteuer sinnvoll?
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Gute Frage. Soweit ich weiß, ist diese Steuer von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Vermutlich ist das ein Optimierungsproblem im deutschen Steuerrecht, wo es besser ist, seine Hauptwohnung anzugeben und ob es besser ist mehr Entfernungspauschale zu bekommen oder Zweitwohnungssteuer zu vermeiden.Montecristo hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 16:11 Ist es nicht eher zur Vermeidung einer eventuellen Zweitwohnungssteuer sinnvoll?
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Nach dem, was ich bis jetzt verstanden habe, macht das doch gar keinen Sinn. Angenommen ein Ehepaar hat persönliche Gründe nicht zusammen zu wohnen, jeder hat seine eigene kleine Wohnung und ist auch dort gemeldet... warum zum Henker soll sich einer der beiden beim anderen mit Hauptwohnsitz anmelden, nur um dann für die eigene Wohnung Zweitwohnungssteuer abdrücken zu müssen!? Wer denkt sich so hanebüchenen Quatsch aus.
Jetzt mal weg von den Steuerthemen: Gibt es einen Passus in einem Gesetz, der besagt: Ihr seid verheiratet, daher habt ihr das Recht verwirkt, selbst zu entscheiden, wie ihr wohnen wollt?!
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Nö!Einsamer Igel hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 16:48 Jetzt mal weg von den Steuerthemen: Gibt es einen Passus in einem Gesetz, der besagt: Ihr seid verheiratet, daher habt ihr das Recht verwirkt, selbst zu entscheiden, wie ihr wohnen wollt?!
Niemand kann dir / euch verbieten wie ihr wohnen wollt. Wenn kein gemeinsamer Hauptwohnsitz angemeldet wird, dann ist das eben so und das EMA wird es auch so eintragen.
ABER, ihr müsst euch dann gefallen lassen wie diese getrennten HSWe rechtlich gewürdigt werden, nämlich als Aufhebung der ehelichen Lebens- und Beistandsgemeinschaft.
(siehe schon meinen Beitrag oben)
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Wir sind demnächst beim Infoabend eines Kinderwunschzentrums. Da muss man (mit frau) verheiratet sein.Serendipity hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 17:58 ABER, ihr müsst euch dann gefallen lassen wie diese getrennten HSWe rechtlich gewürdigt werden, nämlich als Aufhebung der ehelichen Lebens- und Beistandsgemeinschaft.
Ich werde mal berichten, ob wir auch zusammenziehen müssen
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Müssen müsst ihr bestimmt nicht, zwingen kann euch keiner dazu.Montecristo hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 18:11Wir sind demnächst beim Infoabend eines Kinderwunschzentrums. Da muss man (mit frau) verheiratet sein.Serendipity hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 17:58 ABER, ihr müsst euch dann gefallen lassen wie diese getrennten HSWe rechtlich gewürdigt werden, nämlich als Aufhebung der ehelichen Lebens- und Beistandsgemeinschaft.
Ich werde mal berichten, ob wir auch zusammenziehen müssen
Ich fürchte nur, dass getrennt lebende Ehegatten hinsichtlich ihres Kinderwunsches keine vorrangige Beachtung erfahren werden.
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
@Serendipity: Danke auf jeden Fall. War mir auch nicht klar. Ich maile morgen meiner Krankenkasse in dieser Angelegenheit.Serendipity hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 18:21 Ich fürchte nur, dass getrennt lebende Ehegatten hinsichtlich ihres Kinderwunsches keine vorrangige Beachtung erfahren werden.
Beim KiWuZe würde ich vermuten, dass das denen egal ist. Die Kasse zahlt nur wenn mit Spermien und Eizellen der Ehepartner gezeugt wird. Und Beratung ist auch Pflicht...
Probleme der Entabisierung mit fast 50 und das Forum hat sie noch nicht diskutiert.
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Ich drücke euch auf jeden Fall ganz fest die Daumen, dass es bei euch klappt!Montecristo hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 18:29@Serendipity: Danke auf jeden Fall. War mir auch nicht klar. Ich maile morgen meiner Krankenkasse in dieser Angelegenheit.Serendipity hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 18:21 Ich fürchte nur, dass getrennt lebende Ehegatten hinsichtlich ihres Kinderwunsches keine vorrangige Beachtung erfahren werden.
Beim KiWuZe würde ich vermuten, dass das denen egal ist. Die Kasse zahlt nur wenn mit Spermien und Eizellen der Ehepartner gezeugt wird. Und Beratung ist auch Pflicht...
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Aber wieso Aufhebung? Dem müsste ja eine Einhebung vorangegangen sein.Serendipity hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 17:58 ABER, ihr müsst euch dann gefallen lassen wie diese getrennten HSWe rechtlich gewürdigt werden, nämlich als Aufhebung der ehelichen Lebens- und Beistandsgemeinschaft.
Und was bedeutet das konkret? Man fliegt aus der katholischen Kirche, falls man diesem Verein angehört hat?
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
HauptSohnWitze???
Im Ernst, ich tippe auf Buchstabendreher in HWSe
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Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?
Weil der Gesetzgeber nun mal davon ausgeht, das Ehegatten einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben. Einen Ort an den die Ehegatten sich überwiegend gemeinsam aufhalten und dort eben ihre Ehe als Lebens- und Beistandsgemeinschaft zu leben. Das ist der Hintergrund für einen gemeinsamen Hauptwohnsitz (HWS). Sofern ein Ehegatte z.B. beruflich bedingt eine Zweitwohung unterhält, damit er während der Woche eben nicht hunderte von km pendeln muss, meldet er diesen als Nebenwohnsitz (NWS) an. So gibt er zu erkennen, grundsätzlich haben die Ehegatten einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt (= HWS), aber aus sonstigen Gründen gibt es eine Zweitwohnung (NWS), aber die eheliche Gemeinschaft ist nicht aufgehoben.Einsamer Igel hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 20:17Aber wieso Aufhebung? Dem müsste ja eine Einhebung vorangegangen sein.Serendipity hat geschrieben: ↑22 Mär 2018 17:58 ABER, ihr müsst euch dann gefallen lassen wie diese getrennten HSWe rechtlich gewürdigt werden, nämlich als Aufhebung der ehelichen Lebens- und Beistandsgemeinschaft.
Und was bedeutet das konkret? Man fliegt aus der katholischen Kirche, falls man diesem Verein angehört hat?
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Konkret hat es eben Auswirkung auf sog. Ordnungsmerkmale (§ 4 BMG) die auf den Familienstand hinweisen und per automatischen Datenaustausch ( § 36 BMG) an andere Behörden übermittelt werden, z.B Finanzamt. Außerdem dient es Dokumentationszwecken in eigener Sache, z.B. in Scheidungsverfahren, spätestens mit behördlich registrierten getrennten HWSen ist der Trennungszeitpunkt belegt.
Keine Sorge, soweit mir bekannt ist werden Angaben zu Familienstand nicht an Kirchen übermittelt. Getrennte Ehegatten werden also nicht aus der Kirche ausgeschlossen.
Allerdings werden tatsächlich Daten an die katholische und evangelische Kirchen übermittelt , wenn ein entsprechendes Ordnungsmerkmal vorliegt. Einfach nur als Info, damit die Kirchen wissen wie viele Kirchenangehörige in deren Zuständigkeit gemeldet sind.
Danke Reinhard du hast es richtig erkannt.
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