Aktuell dauert es ja bis zu einem Jahr, bis einem Löschantrag stattgegeben wird und ein Account gelöscht wird. Früher waren die Moderatoren gleichsam befugt, Accounts zu löschen und das funktionierte tatsächlich sehr zeitnah, in der Regel innerhalb einer Woche.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Sind die Moderatoren zur Löschung von Accounts jetzt nicht mehr befugt?
- Wenn nicht, warum?
Außerdem bin ich auf die DSGVO gestoßen, dort heißt es in Art 17 DSGVO:
Nun bedarf es ja zur Anmeldung eine Mailadresse und diese gehört mittlerweile unzweifelhaft zu den personenbezogenen Daten.Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.[/list]
(...)
Daraus entstehen folgende Fragen:
- Wenn ich statt: "Ich möchte meinen Account löschen lassen." nun explizit schreibe: "Ich widerrufe die Zustimmung zur Verarbeitung (darunter fällt u.a. das Sammeln, Aufzeichnen, Ordnen und Speichern) meiner Daten!", würde das nach Ansicht des Administrators einen Grund darstellen, den Account schneller zu löschen, weil er ja dann "unverzüglich" die Mailadresse löschen müsste?
- Oder ist nach Ansicht der Administration eine Löschung der personenbezogen Daten auch dann möglich, wenn der Account weiter existiert? Anders ausgedrückt: Ist die Existenz der Mailadresse keine Bedingung für den Fortbestand des Accounts?