Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
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Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Hiho, ich schlage mich gerade für eine Freundin mit dem Tarifrecht herum. Dazu gibt es einiges im Netz zu finden, leider finde ich keine Antwort auf eine m.E. recht simple Frage. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
Sachverhalt:
Die Freundin arbeitet bei Unternehmen X und ist VERDI-Mitglied. Ihr ist nun aufgefallen, dass sie in einem bestimmten Aspekt (Stufenaufstiege innerhalb der Entgeltgruppen) "schlechter" behandelt wird, als ihre direkten Kollegen. Ihre Kollegen steigen alle 2 Jahre in die nächste Stufe auf, sie nur alle 4 Jahre.
Auf Nachfrage bei der Personalstelle liege das angeblich daran, dass sie ihren Arbeitsvertrag in 2019 unterschrieben hat. Und zu dem Zeitpunkt ein Tarifvertrag galt, in dem nur alle 4 Jahre ein Aufstieg vorgesehen war.
Ihre Kollegen hätten angeblich entweder ältere (<2019) oder neuere Arbeitsverträge, zu deren Abschlusszeitpunkt andere Tarifverträge galten. Meine Recherche ergab, dass z.B. in den aktuellsten Tarifverträgen (wieder?) ein Aufstieg alle 2 Jahre gilt.
Frage:
Gilt nicht für alle Arbeitnehmer desselben Unternehmens im selben Tätigkeitsfeld in derselben Gewerkschaft derselbe Tarifvertrag?
Ich halte die Antwort der Personalstelle gerade für Schwachsinn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für jeden Arbeitnehmer dort ein anderer Tarifvertrag gilt, abhängig davon, wann der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Tarifverträge sollen doch gerade alles vereinheitlichen
Findet jemand von euch den Fehler? Danke schonmal!
Sachverhalt:
Die Freundin arbeitet bei Unternehmen X und ist VERDI-Mitglied. Ihr ist nun aufgefallen, dass sie in einem bestimmten Aspekt (Stufenaufstiege innerhalb der Entgeltgruppen) "schlechter" behandelt wird, als ihre direkten Kollegen. Ihre Kollegen steigen alle 2 Jahre in die nächste Stufe auf, sie nur alle 4 Jahre.
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Ihre Kollegen hätten angeblich entweder ältere (<2019) oder neuere Arbeitsverträge, zu deren Abschlusszeitpunkt andere Tarifverträge galten. Meine Recherche ergab, dass z.B. in den aktuellsten Tarifverträgen (wieder?) ein Aufstieg alle 2 Jahre gilt.
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Gilt nicht für alle Arbeitnehmer desselben Unternehmens im selben Tätigkeitsfeld in derselben Gewerkschaft derselbe Tarifvertrag?
Ich halte die Antwort der Personalstelle gerade für Schwachsinn. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für jeden Arbeitnehmer dort ein anderer Tarifvertrag gilt, abhängig davon, wann der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Tarifverträge sollen doch gerade alles vereinheitlichen
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Das ist eine Frage für einen Juristen. Ich bin keiner!
Aber, ja, siehe Eisenbahn, dort gibt es mehrere Gewerkschaften, bei denen z.B. Lokführer organisiert sein können.
Vom Gesetzt her müssen auch nur Gewerkschaftsmitglieder nach dem jeweiligen Tarif bezahlt werden. Allerdings gilt per Gesetzt auch, gleiche Arbeit, gleicher Lohn. Praktisch behandeln die Betriebe ihre Angestellten Mitarbeiter gleich, wenn Tarif, dann für alle, außer für die AT-Mitarbeiter.
Üblicherweise ersetzt ein neuer Tarif Vertrag den vorhergehenden. In den Arbeitsverträgen sollte dann sinngemäß drin stehen gemäß den gültigen Tarifvertrag ...
Nun kann es sein, dass da besondere Regelungen getroffen wurden, dass z.B. Bestandsmitarbeiter nicht schlechter gestellt werden dürfen, neue hingegen schon.
Wenn es bei Betrieb X einen Betriebsrat gibt, ist dies der Ansprechpartner.
Aber, ja, siehe Eisenbahn, dort gibt es mehrere Gewerkschaften, bei denen z.B. Lokführer organisiert sein können.
Vom Gesetzt her müssen auch nur Gewerkschaftsmitglieder nach dem jeweiligen Tarif bezahlt werden. Allerdings gilt per Gesetzt auch, gleiche Arbeit, gleicher Lohn. Praktisch behandeln die Betriebe ihre Angestellten Mitarbeiter gleich, wenn Tarif, dann für alle, außer für die AT-Mitarbeiter.
Üblicherweise ersetzt ein neuer Tarif Vertrag den vorhergehenden. In den Arbeitsverträgen sollte dann sinngemäß drin stehen gemäß den gültigen Tarifvertrag ...
Nun kann es sein, dass da besondere Regelungen getroffen wurden, dass z.B. Bestandsmitarbeiter nicht schlechter gestellt werden dürfen, neue hingegen schon.
Wenn es bei Betrieb X einen Betriebsrat gibt, ist dies der Ansprechpartner.
Es gibt für jeden Topf einen passenden Deckel. Aber es gibt nicht genug passende Deckel für alle Töpfe!
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Spontan stellt sich mir die Frage ob sie im gleichen Tarifvertrag sind?
TVÖD SUE, und TVÖ Bund, Kommune etc? Da gibt/gab es unterschiedliche Stufenlaufzeiten.
Kann auch sein, dass er zb bei Vertragsabschluss verhandelt hat, dass er einmalig schneller in die nächste Stufe kommt (also schon nach 2 statt nach 4 Jahren).
Das wären spontan die Möglichkeiten , die mir einfallen.
TVÖD SUE, und TVÖ Bund, Kommune etc? Da gibt/gab es unterschiedliche Stufenlaufzeiten.
Kann auch sein, dass er zb bei Vertragsabschluss verhandelt hat, dass er einmalig schneller in die nächste Stufe kommt (also schon nach 2 statt nach 4 Jahren).
Das wären spontan die Möglichkeiten , die mir einfallen.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Ich denke, dass Betriebsrat oder Gewerkschaft da eine sicherere Antwort geben können mit fundiertem
juristischem Wissen und auf diesen Fall auch bezogen.
Ich bin einmal schneller aufgestiegen, weil alte ähnliche Berufserfahrung anerkannt wurde und angerechnet.
Kann also im Einzelfall auch noch eine Rolle spielen.
juristischem Wissen und auf diesen Fall auch bezogen.
Ich bin einmal schneller aufgestiegen, weil alte ähnliche Berufserfahrung anerkannt wurde und angerechnet.
Kann also im Einzelfall auch noch eine Rolle spielen.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Nein. Nicht unbedingt. Es gilt das was im Arbeitsvertrag steht. Dafür sind die Dinger da.
Wenn Mitglied bei Verdi, dann dort anrufen, weil gratis.
Ansonsten Fachanwalt für Arbeitsrecht. Erstberatung ca. 100 Euro.
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Die Frage ist auch, ob die gleiche "Startstufe" galt oder wie eingruppiert wurde.
Oder oder oder...
Die Auskunft der Personalabteilung ist in der zitierten Form leicht Banane.
Das muss aber deswegen alles nicht verkehrt sein.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Dem Betriebsrat sollten innerbetriebliche Konstrukte am besten bekannt sein. Betonung liegt auf "sollte".
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Kommt auf den Tarifvertrag an. Die Stufenstiege sind unterschiedlich lang. Unterschiede gibt es aber auch innerhalb eines Tarifvertrages. Bei mir waren die ersten Stufenstiege nach zwei Jahren, mittlerweile sind es drei Jahre, ob es mal vier Jahre werden, kann ich gerade nicht sagen. Entscheidend ist zudem in welcher Stufe man beginnt.Solstice hat geschrieben: ↑25 Apr 2023 12:10 Hiho, ich schlage mich gerade für eine Freundin mit dem Tarifrecht herum. Dazu gibt es einiges im Netz zu finden, leider finde ich keine Antwort auf eine m.E. recht simple Frage. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?
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Ihre Kollegen hätten angeblich entweder ältere (<2019) oder neuere Arbeitsverträge, zu deren Abschlusszeitpunkt andere Tarifverträge galten. Meine Recherche ergab, dass z.B. in den aktuellsten Tarifverträgen (wieder?) ein Aufstieg alle 2 Jahre gilt.
Frage:
Gilt nicht für alle Arbeitnehmer desselben Unternehmens im selben Tätigkeitsfeld in derselben Gewerkschaft derselbe Tarifvertrag?
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Als 1. müsstest du herausbekommen, ob es die gleichen Tarifverträge sind. Den Rest kannst du im Internet recherchieren.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Und Gewerkschaften nutzen Juristen. Weiß nicht, was man da durchstreichen sollte.Montecristo hat geschrieben: ↑25 Apr 2023 14:44Dem Betriebsrat sollten innerbetriebliche Konstrukte am besten bekannt sein. Betonung liegt auf "sollte".
Betriebsrätler sind keine Juristen, die sind Laien in ihrem Gebiet und lesen sich da aber gesetzlich alles durch
und machen sich ein Bild. Kommt dort auch auf die Erfahrung/Motivation/ Position zur GF ect an.
Da halte ich die Gewerkschaft für die bessere Quelle zur rechtlichen Sachlage.
Und der Betriebsrat kann begleiten, wenn man den Kontakt mit dem Personalbüro lösen will und
keine ggf. blöden/unfundierten Antworten kriegen will im eigenen Betrieb.
Ich würde raten, es beides in sinnvoll zeitlicher Abfolge zu kombinieren.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Dann sind arbeitsrechtliche und arbeitsvertragliche Fragen auch genau bei Verdi an der richtigen Adresse. Da sitzen die Fachleute.
Soweit rechtlich zulässig.Montecristo hat geschrieben: ↑25 Apr 2023 14:19 Es gilt das was im Arbeitsvertrag steht. Dafür sind die Dinger da.
Nicht alles, was sich Vertrag nennt und unterschrieben wurde, ist auch einer; und wenn doch: auch in allen Punkten gültig; und wenn doch: wird auch korrekt eingehalten.
Von unentgeltlicher Mehrforderung einer Seite - vulgo: Überstunden - will ich gar nicht anfangen ...
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Üblicherweise haben Betriebsräte und Personalräte intensiven Kontakt zur jeweiligen Gewerkschaft. Sollte die Fragestellung zum ersten mal hochkommen und sie nicht genau Bescheid wissen, fragen die sowieso bei der Gewerkschaft nach.
Es gibt für jeden Topf einen passenden Deckel. Aber es gibt nicht genug passende Deckel für alle Töpfe!
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Die Genossen von Verdi werden wissen, was zulässig ist. Und da zur Not auch ihren Justiziar befragen können. Die können aber nicht wissen, was alles an Tarifverträgen im Betrieb rumgeistert. Ich glaube mich zu erinnern, wo der TE beruflich unterwegs ist, und gerade da könnte alles Mögliche ein- und ausgelagert sein, auch wenns iwie unter Kommune oder Land fällt.
Und dann wäre das Eintrittsdatum möglicherweise doch entscheidend...
Gute Personaler sind selten geworden. Wie bei Elektrikern und Fachinformatikern kriegt man erstmal keine. Insofern verständlich, dass die Kollegin aus der Personalabteilung etwas wirr antwortet. Quereinstieg ist da eher die Regel. Das heißt aber nicht, dass die Eingruppierung falsch sein muss. Irgendwer (juristische Fachkenntnisse...) wird das hoffentlich abgesegnet haben. Oder es ist tatsächlich verkehrt. Aber das kann man hoffentlich schnell klären.
Und dann wäre das Eintrittsdatum möglicherweise doch entscheidend...
Gute Personaler sind selten geworden. Wie bei Elektrikern und Fachinformatikern kriegt man erstmal keine. Insofern verständlich, dass die Kollegin aus der Personalabteilung etwas wirr antwortet. Quereinstieg ist da eher die Regel. Das heißt aber nicht, dass die Eingruppierung falsch sein muss. Irgendwer (juristische Fachkenntnisse...) wird das hoffentlich abgesegnet haben. Oder es ist tatsächlich verkehrt. Aber das kann man hoffentlich schnell klären.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Ich kann hier ne Geschichte zum Besten geben wie die IGBCE unseren Betriebsrat vera*** hat und wir immer noch keinen Tarifvertrag haben. Und ohne Tarifvertrag ist wirklich "WIld Wild West"...
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Danke für den bisherigen Input! Sie wird sich als nächstes bei Verdi melden und dort nachfragen.
Im Arbeitsvertrag steht, dass sie "nach den einschlägigen Tarifverträgen in ihrer jeweils gültigen Fassung" beschäftigt bzw. bezahlt wird.
Hätte mir das alles nicht so kompliziert vorgestellt. Tarifverträge werden i.d.R. alle paar Jahre mal angepasst, die Verdi-Mitglieder gehen bei Warnstreiks für bessere Konditionen auf die Straße, und so weiter. Und wenn dort ein Ergebnis erzielt wird, dann - so mein Verständnis und meine bisherige Erfahrung - wird dieses Ergebnis auf alle Beschäftigen (mindestens die in der Gewerkschaft) übertragen.
Dass noch geschaut wird, wer wann seinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und demnach Tarifergebnis X bekommt, aber ggf. Ergebnis Y nicht... wäre in meinen Augen organisatorisch eine Katastrophe und moralisch fragwürdig. Sollte sich das bei ihr alles als rechtmäßig herausstellen, wäre das schon extrem demotivierend. Neu eingestellte Kollegen hätten meine Bekannte dann innerhalb von 6 Jahren gehaltsmäßig überholt, und sie ist durch ihre längere Betriebszugehörigkeit einfach nur gestraft.
Im Arbeitsvertrag steht, dass sie "nach den einschlägigen Tarifverträgen in ihrer jeweils gültigen Fassung" beschäftigt bzw. bezahlt wird.
Hätte mir das alles nicht so kompliziert vorgestellt. Tarifverträge werden i.d.R. alle paar Jahre mal angepasst, die Verdi-Mitglieder gehen bei Warnstreiks für bessere Konditionen auf die Straße, und so weiter. Und wenn dort ein Ergebnis erzielt wird, dann - so mein Verständnis und meine bisherige Erfahrung - wird dieses Ergebnis auf alle Beschäftigen (mindestens die in der Gewerkschaft) übertragen.
Dass noch geschaut wird, wer wann seinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und demnach Tarifergebnis X bekommt, aber ggf. Ergebnis Y nicht... wäre in meinen Augen organisatorisch eine Katastrophe und moralisch fragwürdig. Sollte sich das bei ihr alles als rechtmäßig herausstellen, wäre das schon extrem demotivierend. Neu eingestellte Kollegen hätten meine Bekannte dann innerhalb von 6 Jahren gehaltsmäßig überholt, und sie ist durch ihre längere Betriebszugehörigkeit einfach nur gestraft.
Zuletzt geändert von Solstice am 26 Apr 2023 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Das ist ja genau der Knackpunkt. Nach meinem aktuellen Kenntnisstand sieht es so aus:Finnlandfreundin hat geschrieben: ↑25 Apr 2023 15:30 Kommt auf den Tarifvertrag an. Die Stufenstiege sind unterschiedlich lang. Unterschiede gibt es aber auch innerhalb eines Tarifvertrages. Bei mir waren die ersten Stufenstiege nach zwei Jahren, mittlerweile sind es drei Jahre, ob es mal vier Jahre werden, kann ich gerade nicht sagen. Entscheidend ist zudem in welcher Stufe man beginnt.
Als 1. müsstest du herausbekommen, ob es die gleichen Tarifverträge sind. Den Rest kannst du im Internet recherchieren.
Alle Kollegen werden nach Tarifvertrag "X" bezahlt, aber jeweils in der Fassung, der zum Zeitpunkt der Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag gültig war (das impliziert die Aussage der Personalstelle).
M.E. kann das nicht sein, denn es gab schon häufiger neue Tarifergebnisse - und die Freundin hat dann ja auch das neu von Verdi ausgehandelte, höhere Gehalt bekommen. Dass man für immer auf "seinem" Tarifvertrag festsitzt kann ich mir nicht vorstellen. Es sei denn, diese Stufenproblematik wäre davon irgendwie ausgenommen...
PS: Nein, die Stufen sind fest auf 2 Jahre gesetzt, die Zeitabstände verändern sich nicht. Ich weiß aber was du meinst, so ist es auch bei mir.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
An der Stelle mal ein Beispiel aus der ganz freien Wirtschaft so ganz ohne Tarifvertrag:Solstice hat geschrieben: ↑26 Apr 2023 13:39 Sollte sich das bei ihr alles als rechtmäßig herausstellen, wäre das schon extrem demotivierend. Neu eingestellte Kollegen hätten meine Bekannte dann innerhalb von 6 Jahren gehaltsmäßig überholt, und sie ist durch ihre längere Betriebszugehörigkeit einfach nur gestraft.
Im Arbeitsvertrag steht ein Betrag für das Gehalt. Erhöht wird praktisch NIE.
Da die Neueinsteiger mit der Konkurrenz vergleichen können, haben die immer das höchste Gehalt.
Und natürlich haben die auch mehr als Leute, die schon 12 Jahre mit dabei sind.
Und nein das ist kein Witz.
Das ist aber nix im Vergleich zu den Verträgen die Zeitarbeitsfirmen ausknobeln.
Da gibts noch ganz andere Dinge.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Das hatten wir alle schon so verstanden, aber das ist wie Du sehr richtig sagst völliger Quatsch.
Irgendwas übersiehst Du... Deshalb unsere Ratestunde...
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Und was steht in den Arbeitsverträgen und ggfs. ergänzenden Vereinbarungen der Kollegen?
Ich gehe davon aus, dass der Tarifvertrag einen Mindeststandard festlegt, aber zumindest "normale" Unternehmen mit Mitarbeitern, deren Gewinnung/Leistungen/Verbleib im Unternehmen dem Chef/der Personalabteilung besonders wichtig ist, eine Besserstellung möglich ist?
(ansonsten dürften wohl alle Mitarbeiter einfach Dienst nach Vorschrift machen?)
Sollten wesentliche Teile des Forums in den "Lesemodus" versetzt werden, so freue ich mich auf weiteren Austausch im
https://www.ab-forum.de
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Unter meinem bisherigen 6 Arbeitgebern hatte ich noch keinen, der nicht mindestens alle 2 Jahre die Gehälter angepasst hat. Alles ohne Tarifvertrag. Es ist also keinesfalls die Regel, dass "praktisch nie" erhöht wird.Montecristo hat geschrieben: ↑26 Apr 2023 15:29 An der Stelle mal ein Beispiel aus der ganz freien Wirtschaft so ganz ohne Tarifvertrag:
Im Arbeitsvertrag steht ein Betrag für das Gehalt. Erhöht wird praktisch NIE.
Das ist dann aber eher das Problem der Leute, die sich das 12 Jahre lang gefallen lassen, ohne zumindest anderswo ihren Marktwert anzutesten oder mit einem Wechsel zu drohen.Montecristo hat geschrieben: ↑26 Apr 2023 15:29Da die Neueinsteiger mit der Konkurrenz vergleichen können, haben die immer das höchste Gehalt.
Und natürlich haben die auch mehr als Leute, die schon 12 Jahre mit dabei sind.
Und nein das ist kein Witz.
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Re: Allgemeine Frage zu Tarifverträgen
Sollen Sie doch Kuchen essen.
Es gibt halt noch Menschen die sich vom Arbeits- und Sozialamt fernhalten, weil da sie wissen, dass da kaputte Typen andere kaputte Typen verwalten. Das Leben macht eben mehr Spaß als produktiver Teil der Gesellschaft.
Auch wenn Du für das Gehalt nicht arbeiten würdest...
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