Der Asiate hat geschrieben: ↑25 Apr 2020 22:45
Heathcliff hat geschrieben: ↑25 Apr 2020 20:11
"Der Vizechef des Robert-Koch-Instituts (das sind die mit der bemerkenswert flexiblen Haltung zum Maskentragen), Lars Schaade, ließ vergangenen Dienstag in Berlin verlauten: „Selbst wenn es keine Fälle in Deutschland mehr gibt, müssen wir uns an die Abstandsregeln halten." Denn es sei ja jederzeit möglich, das Virus aus dem Ausland wieder einzuschleppen."
Geht es nur mir so, oder ergibt die Begründung tatsächlich überhaupt keinen Sinn?
Insbesondere geht es erst mal darum, zwischen den Aussagen der federführenden Bundesbehörde (=RKI) und dem, was die Medien und Politik draus machen, zu unterscheiden.
Und es geht darum, die quasi "infektiöse" Verbreitung von Unsinnigkeiten einzudammen (wobei ich die "bargeldlos zahlen"-Propaganda des Einzelhandels noch am nervigsten finde, weil völlig sinnfrei aufs Thema aufgesetzt, aber umso penetranter fortwährend in einem Atemzug mit der einzig wirklich wichtigen Maßnahme - Abstand halten - genannt ...)
Ich bin jemand, der quasi existenziell von dem Abstandsgebot betroffen ist.. Abstand halten ist und bleibt aber die bei weitem beste Waffe, um das Infektionsgeschehen bis zu einer guten Behandlungsmglichkeit unter Kontrolle zu halten.
Niemand kann das Virus im Alltag sehen, und es hat eine realtiv lange Latenzzeit und Ansteckungsphase. Es kann also immer "da" sein oder "von draußen" wiederkommen. Deshalb ist bis auf Weiteres auch jederzeit Abstand halten angesagt. Das gebietet die schlichte Logik.
Alternativ müsste man "vrenfreie" Regionen komplett von der Außenwelt abschotten.
Das RKi ist auch mitnichten "flexibel" in seiner Haltung zu Mund/Naseschutz. Es hat lediglich ca. Mitte April seine Haltung minimal wenig detaillierter ausgeführt, ohne aber einen Richtungswechsel irgendeiner Art hinzulegen.
Es lohnt sich eventuell, die offiziellen Mitteilungen des RKI zur Kenntnis zu nehmen. Mit Stand 18. April und bis gerad eben unkorrigiert teilt es u. a. mit:
"Mehrlagiger medizinischer (chirurgischer) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken, müssen medizinischem und pflegerischem Personal vorbehalten bleiben. Der Schutz des Fachpersonals ist von gesamtgesellschaftlich großem Interesse.
Für die Bevölkerung empfiehlt das RKI das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (textile Barriere im Sinne eines MNS)
in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung
kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren –
allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden."
Zuvor hat das RKI etwas knapper darauf hingewiesen, dass es für das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Alltag keinen Anlass sieht, außer in wenigen speziellen Situationen. Das ist immer noch so, nur etwas anders formuliert. Es stellt nur vorsichtig die Möglichkeit in den Raum. Wer andere Mitteilungen des RKI liest, kann erkennen, dass dort "muss" / "soll" / und "kann" sorgsam benutzt werden, und Rahmenbedingungen für die spezifische Gültigkeit der Aussagen benannt werden. Fein wissenschaftlich exakt. Halt für die meisten Politiker und Journalisten zu differenziert. Die lesen nur den zum 18. April etwas umgestellten ersten Halbsatz und kommen nicht mehr zur den Bedingungen für die Gültigkeit des Halbsatzes. Und selbst das noch falsch, denn dort ist nirgends von einer "Maske" für die Bevölkerung die Rede. "Bedeckung" - in bestimmten Situationen. Deshalb reicht ein Schal. Ein Tempo würde auch genügen. Der millionenfache "Maskenwahn" samt Aufblühen einer neuen Handels-, Manufaktur- und sicher in Kürze Recycling- und Entsorgungssparte in Deutschland ist jedenfalls von der verlautbarten Meinung des RKI auch heute noch nicht gedeckt. Das ist ausschließlich Politik. Nicht RKI.
Schon merkwürdig, wie wenig das Internet zur Quelleninformation genutzt wird. Alles nur wenige Klicks entfernt, und man muss sich nicht auf die fehlerhaften Aufbereitungen von Laien verlassen (auch nicht auf meine! Selberlesen macht schlau)
"Durch eine Mund-Nasen-Bedeckung können infektiöse Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).
Eine solche Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt, sie erscheint aber plausibel. Hingegen gibt es für einen Eigenschutz keine Hinweise."
Der von mir gefettete Satz ist populärwissenschaftlich für: "Die Wissenschaft weiß darüber nix annähernd Klares; es ist aber eine akzeptable Hypothese, die unter Umständen nicht schadet".
Ginge es hier um eine ärztliche Behandlung, würde die gesetzliche Krankenkasse die Kosten 100% nicht übernehmen. Mangels jedweden Wirkungsnachweises.
Ebenso gut könnte da stehen: jeden Tag ne halbe Stunde zusätzlich im Klo einschließen kann das Infektionsgeschehen verringern. Wissenschaftlich ncht belegt, aber plausibel.
"Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben
kann dazu beitragen (
im Unterschied zu "trägt bei", wie gesagt formuliert das RKI präzise; "Kann" ist hier nicht im Sinne von "wird" zu lesen, sondern im Sinne von "da wir nix wissen, könnte es auch möglich sein, dass" - Anmerkung von Hoppala), die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln).
Voraussetzung dafür ist, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und
richtig mit der Mund-Nasen-Bedeckung umgehen: die Bedeckung muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Hinweise zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen gibt auch das BfArM. Die BZgA stellt ein Merkblatt für Bürger zur Verfügung. "
Dass dieses "richtige Tragen" (= Voraussetzung dafür, dass die unbewiesene, plausibel erscheinende Mutmaßung in genannten besonderen Situationen eventuell zutrifft) ausreichend oft geschieht, hat das RKi anfangs (vor dem 18. April) bezweifelt. Dass diese Zweifel jetzt nicht mehr aufgeführt sind, heißt nicht, dass es die ncht mehr gäbe; weshalb das RKI so deutlich auf die "richtige Handhabung" hinweist. Wer in den letzten Tagen mal "draußen" hingeguckt hat und die Beobachtungen mit der "richtigen Handhabung" abgleicht, wird gesehen haben, dass die Zweifel mehr als berechtigt sind.
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2 ... Id13545204
"Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?"
Alles in allem scheint die "Maskenpflicht" eine politische Maßnahme, um die Bevölkerung an jederzeitige Umsicht im Alltag zu erinnern - Abstand, nicht anhusten - und daran, dass das Virus halt eine stete Gefahr ist, und so den wirtschaftlichen Lockdown partiell aufgeben zu können.
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