Bei psychischen Krankheiten spielt auch die objektive Einordnung eine große Rolle. Sonst müsste man z.B. selbst einen extremen Sozialphobiker, der nichtmal zum Einkaufen mehr sein Haus verlässt als "gesund" ansehen, solange er selbst nicht darunter leidet.Tyralis Fiena hat geschrieben:Also ich ging für mich zur eindeutigen Festlegung davon aus, dass jemand, der nicht leidet, kein AB wäre. Trotz sehr eingeschränkter Übertragbarkeit habe ich mich da am vorhandenen Leidensdruck als zwingende Voraussetzung für psychische Krankheiten orientiert.
Jetzt könnte man philosophieren, ob eine "Unfreiwilligkeit", wie sie die Definition von "AB" fordert, nicht auch prinziell einen gewissen Grad an "Leiden" impliziert? Kann man etwas "unfreiwillig" sein, was ja bedeutet, dass man es eigentlich will, und gleichzeitig überhaupt nicht unter dieser Unfreiwilligkeit leiden? Ich würde die These aufstellen, dass eine "Unfreiwilligkeit" und eine gleichzeitige "absolute Leidensfreiheit" sich quasi ausschließen.
Soviel zum Wort zum Sonntag ...