Egil hat geschrieben: ↑01 Feb 2023 07:47
lucasg hat geschrieben: ↑01 Feb 2023 07:06
Die Dame könnte auf die Unterhaltsansprüche verzichten. und bei Paaren die Partnerin/Partner de jure eintragen lassen. Dann hat das Kind zwei biologische Eltern und zwei rechtliche.
Ich habe schon davon gehört, dass dies bei einem Notar/in geht.
Und ich habe gelesen, dass die Gerichte diese Verträge wieder einkassieren. Man kann als Mutter nicht auf Unterhaltszahlungen verzichten, weil es zulasten des Kindes geht.
Ich denke, wenn ein Paar zu einer Samenbank geht, gibt es einen Vater, (bzw. eine 2. Mutter), der das Kind als Seins großziehen möchte und solange beide Eltern zusammen sind, werden sie das Kind auch ü18 finanziell unterstützen.
Will das Kind nun aber wissen, wer der Erzeuger ist, hat es meines Erachtens das Recht, dies in Erfahrung zu bringen. Die Spenden in Samenbanken sind nicht mehr anonym und die Samenbanken haben die Pflicht zur Herausgabe der Daten.
Erfolgt die Zeugung jenseits einer Datenbank, hat die Mutter rechtlich nicht das Recht auf Unterhaltszahlungen für das Kind zu verzichten (wie du richtig sagtest), nur auf eigene kann sie verzichten. Selbst wenn sie finanziell nicht darauf angewiesen wäre.
Bevor der Staat für Unterhaltszahlungen aufkommt, müssen die Mutter und der Erzeuger nachweisen, dass er nicht zahlungsfähig ist, d.h., er muss ausfindig gemacht werden, muss sein Einkommen offenlegen, es wird geprüft, ob er Unterhalt zahlen muss.
Ein Verzicht, der aber eigentlich nicht rechtlich ist, fällt ihr spätestens dann auf die Füße, wenn andere Transferleistungen beantragt werden. Bevor der Staat irgendwas zahlt, wird sie aufgefordert, die ausstehenden Unterhaltszahlungen einzutreiben.
Bei einer Bekannten ist das gerade so. Sie hatte mit ihrem Ex ausgemacht, dass er nichts zahlen muss, aber auch keinen Kontakt zum Kind aufbaut - er war schon vor der Geburt weg. Fast 3 Jahre später wurde sie arbeitslos und fand nur einen Minijob. Sie beantragte Wohngeld und irgendwas zweites (habe ich mir nicht gemerkt). Bekam daraufhin die Aufforderung zunächst die ausstehenden Unterhaltszahlungen vom Erzeuger zu fordern. Die Frage, die sich mir damals stellte, war, was ist, wenn sie nicht weiß, wer der Erzeuger ist, aber die Variante wurde garnicht berücksichtigt.
Unterhaltszahlungen und Kontakt zum Kind haben nichts miteinander zu tun.