14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

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Lazarus Long
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Lazarus Long »

@NBUC: Dir gefällt das Gesetz nicht, dann wende dich an den Bundestagsabgeordneten oder die Partei deines Vertrauens. Wenn es die nicht gibt, dann Gründe einen Verein, eine Partei oder was auch immer für diesen Zweck angemessen ist. Schreib Flugblätter, iniitiiere etwas im Internet - wie immer das da geht. Einigen Äußerungen hier, dürftest du schon hier einige Mitstreiter finden.
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Wilhelm von Humboldt
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Serendipity
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Serendipity »

NBUC hat geschrieben:Die Gesetze sollten entsprechend an der Realität und dem Wohl des Bürgers orientiert sein, nicht danach möglichst idiologisch gut klingende Phrasen in Gesetze zu giessen.
Ja und im Falle des § 176 SGB, das Wohl von Kindern!

Spinne deine Gedanken doch einmal zu Ende!
Wie sollte das Gesetz den geändert oder angepasst werden? ->
Wegfall von der Einteilung in Kinder, Jugendliche und Erwachsene? oder
Nur die Änderung von Altersgrenzen zur Bestimmung der jeweiligen Kategorie? oder
Streichung des § 176 SGB? oder
???

Der hier vorgestellte Fall ist wahrlich ein Extremfall. Aber leider einer von vielen Tausenden.

In der Kriminalstatistik 2011 wurden immerhin 22.342 Fälle von sexuellem Mißbrauch an Kindern erfasst. Ich finde, das sind 22.342 Fälle zuviel! Davon ausgehend das etwa 26% dieser Fälle (leider finde ich Quelle dieser Berechnung nicht mehr) Kinder unter Kindern (etwa 6 %) bzw. Kinder unter Jugendlichen (etwa 20 %) stattgefunden haben, dann dürften nunmal 74% dieser Fälle von Tatverdächtigen verübt worden sein, die 18 Jahre oder älter waren.
Wie möchtest du denn dieser gesellschaftlichen Realität Herr werden?

Achso, vielleicht solltest du einfach mal deine eigene Signatur in diesem speziellen Fall beherzigen:
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Neri »

Serendipity hat geschrieben:Kriminalstatistik 2011
Oh je Serendipity, wer hier offizielle Statistiken herausholt, der wird manchmal gesteinigt. Denn was nicht sein darf, ist auch nicht. ;)
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Neri »

NBUC hat geschrieben:Die Gesetze sollten entsprechend an der Realität und dem Wohl des Bürgers orientiert sein, nicht danach möglichst idiologisch gut klingende Phrasen in Gesetze zu giessen. Und gerade im Sexualbereich liegt ein guter Teil eben in der idiologischen Bevormundung begründet, nicht im Bürgerwohl. Man denke z.B. an die Gesetze gegen Homosexualität, die aus derselbe Feder stammen, auch wenn sie inzwischen korrigiert worden sind.
Vergewaltigung in der Ehe war auch lange Zeit legal - und nach dieser Denke Gesetz ist Gesetz damit korrekt.
Du glaubst doch hoffentlich selbst nicht was Du da schreibst!

Homosexualität ist legal, daher sollte man auch sexuelle Handlungen mit Kindern pauschal legalisieren? :shock:

Das dient sicher nicht dem Wohle des allgemeinen Bürgers, eher dem Wohle Pädophiler.

Dass das hier ein Einzelfall ist, und auch grenzwertig, ist klar. Gerade das mit der Aufnahme der DNA in die Datenbank find ich unerhört. Das ändert aber nichts daran, dass das Gesetz an sich schon in Ordnung und richtig ist.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von NBUC »

Es ist ja wohl ein Unterschied, ob man eine Beschreibung gesellschaftlicher Tendenzen abfasst, welche explizit auf eine globale Betrachtung aus ist oder ein Gesetz, das genau einen Einzelfall werten muss.

Und es hat hier ja schon Hinweis gegeben, wie das anderorts erledigt wird, mit eben Zusatzklauseln zur Altersdifferenz, ggf.mit der Anweisung der Heranziehung eines entsprechenden psychologischen Gutachtens bei Grenzfällen.

Was aufgebrochen werden muss ist der bürokratisch-juristische Automatismus, wo hirnerweichende formelle Regelungen genau Unrecht und Missbrauch erst ermöglichen. Die 74% wären davon z.B. überhaupt nicht betroffen.
Es geht nicht um das an sich, sondern den Hirnriss das man jemandem alleine aus 13,9 und 14,1 Jahren einen Strick drehen kann und das höhnischerweise als Kindeswohl verkauft.

Der einzige Grund an diesem Krückstück so festzuhalten kann eigentlich nur das bewußte Ziel sein, Teenager in dem entsprechenden Altersband zu kriminalisieren und so eine Sexualisierung subversiv mit der Richterkeule aufzuhalten, welche man anderweitig nicht unterdrücken kann - und da liegt die Parallele zu den alten Homosexualitätsgesetzen.
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wenn ich nicht antworten sollte heißt das nicht, dass du Recht hast, sondern ich kein Internet!
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Neri »

NBUC hat geschrieben:Der einzige Grund an diesem Krückstück so festzuhalten kann eigentlich nur das bewußte Ziel sein, Teenager in dem entsprechenden Altersband zu kriminalisieren und so eine Sexualisierung subversiv mit der Richterkeule aufzuhalten
Nein, kann es nicht. :roll:
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Neri »

Außerdem könnte man sich ebenso über die Altersgrenze von 14 von 'ner andern Warte aus aufregen.
Schließlich wäre es legal wenn ein 60-jähriger mit einer 14-jährigen schläft, solange deren Eltern nichts davon erfahren.
Die Regelung, dass man ab 14 kein Kind mehr ist finde ich persönlich bedenklicher als die Regelung, dass man es unter 14 noch ist. :roll:
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von IHaveForgivenJesus »

Serendipity hat geschrieben: @ IHaveForgivenJesus

Bei einem sexuellen Mißbrauch hanelt es sich um sog. Ofizialdelikt, d.h. die Polizei und Staatsanwaltschaft hat bei bekanntwerden eines möglichen Tatbestandes von Amtswegen zu ermitteln. Und ehrlich gesagt wüsste ich nicht welche Einstellungsgründe vor Erhebung einer Klage hier hätten vorliegen können. Schließlich stand doch hier zum Schluß "Aussage gegen Aussage", welche offenbar im Rahmen einer Verhandlung erörtert werden musste.
Natürlich muss ermittelt werden. Aber man kann Ermittlungsverfahren durchaus ohne Gerichtsverhandlung beenden, in Jugendstrafsachen z.B. nach §§ 45 u. 47 JGG, auch wenn das Vorliegen einer strafbaren Handlung strittig oder sogar eindeutig ist. Es wird ja auch nicht jeder kleine Ladendiebstahl vor Gericht verhandelt.
Ob sich in diesem konkreten Fall die Sach- und Beweislage so darstellte, dass eine Hauptverhandlung mit richterlicher Entscheidung geboten erschien, können wir, wie gesagt, gar nicht beurteilen.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von e-schredder »

NBUC hat geschrieben:Es geht nicht um das an sich, sondern den Hirnriss das man jemandem alleine aus 13,9 und 14,1 Jahren einen Strick drehen kann und das höhnischerweise als Kindeswohl verkauft.
Das ist es! Hier herrscht kein nennenswerter Macht- und Erfahrungsunterschied und damit auch kein pauschal zu unterstellendes Schutzbedürfnis der jüngeren Person bzw. des Mädchens.
Serendipity hat geschrieben:Nur haben hier nicht zwei Jugendliche geknutscht!
Die Annahme des Gesetzgebers, Handlungen unter 14-jähriger wären kein Sex und über 14-jähriger schon, ist absurd. Als ob mit dem 14. Geburtstag wie mit einem Lichtschalter plötzlich Sex eingeschaltet würde.
Serendipity hat geschrieben:Und ehrlich gesagt wüsste ich nicht welche Einstellungsgründe vor Erhebung einer Klage hier hätten vorliegen können.
Etwa eine geringe Altersdifferenz. Steht davon nichts in den entsprechenden Gesetzen? Haben die Herren Juristen das etwa vergessen? Oder finden die das nur im Wust von Gesetzen nicht mehr wieder?
Serendipity hat geschrieben:Vielleicht sollten Du und mach' andere hier sich mal von dem Gedanken verabschieden, dass der Gesetzgeber immer nur Gesetze schafft um ihre Bürger zu gängeln und zu maßregeln. Gerade das Strafgesetzbuch ist dazu gedacht den Bürger zu schützen. Und zwar den Bürger vor einem anderen Bürger, welcher ihm ein Leid zufügen möchte.
Danke. Jetzt fühle ich mich sicher. Ich habe die Nase voll von Leuten, die vorgeben, mich beschützen zu wollen, ohne mich jemals nach meinen Bedürfnissen gefragt zu haben. Die schlimmsten Leute sind die, die Gesetze ohne Sinn und Verstand nach dem Wortlaut ausführen und nicht nach dem Sinn. Kollateralschäden? Scheißegal.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Neri »

e-schredder hat geschrieben:
Serendipity hat geschrieben:Vielleicht sollten Du und mach' andere hier sich mal von dem Gedanken verabschieden, dass der Gesetzgeber immer nur Gesetze schafft um ihre Bürger zu gängeln und zu maßregeln. Gerade das Strafgesetzbuch ist dazu gedacht den Bürger zu schützen. Und zwar den Bürger vor einem anderen Bürger, welcher ihm ein Leid zufügen möchte.
Danke. Jetzt fühle ich mich sicher. Ich habe die Nase voll von Leuten, die vorgeben, mich beschützen zu wollen, ohne mich jemals nach meinen Bedürfnissen gefragt zu haben. Die schlimmsten Leute sind die, die Gesetze ohne Sinn und Verstand nach dem Wortlaut ausführen und nicht nach dem Sinn. Kollateralschäden? Scheißegal.
Schön, dass Du nicht verstanden hast worum es geht. :D

So kannst Du weiterhin im rosaroten Pollypocket-Land leben und Dich darüber aufregen. :vielglueck:
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Gilbert
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Gilbert »

Neri hat geschrieben: Schön, dass Du nicht verstanden hast worum es geht. :D
Um Paragraphenreitertum?
Sorry, so stellt sich diese Diskussion für mich dar.
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
Hermann Hesse
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Neri »

Gilbert hat geschrieben:
Neri hat geschrieben: Schön, dass Du nicht verstanden hast worum es geht. :D
Um Paragraphenreitertum?
Sorry, so stellt sich diese Diskussion für mich dar.
Mir tun sich hier ganz andere Abgründe auf, als Paragraphenreitertum.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von ogor »

Es kann wohl niemand ernsthaft ein Gesetz gut und zum "Bürgerwohl" finden, dass ein 14-Jähriger, der eine 13-Jährige (die kann ja theoretisch auch 2 Tage später 14 werden) knutscht, wegen KINDESMISSBRAUCH verurteilt werden "muss" und deshalb mit 60 Sozialstunden BESTRAFT wird.

Das ist ein Hohn für alle Kinder, die tatsächlich Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind.

Ganz abgesehen davon, dass die Zwei einen Knacks für ihr Leben weg haben. Vor Gericht wegen Knutschen, das muss man erstmal schlucken.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Optimist »

e-schredder hat geschrieben: Die schlimmsten Leute sind die, die Gesetze ohne Sinn und Verstand nach dem Wortlaut ausführen und nicht nach dem Sinn. Kollateralschäden? Scheißegal.
Dieser Rechtspositivismus und die Obrigkeitshörigkeit sind in vielen Deutschen leider tief verankert, daher haben ja auch fast alle brav bis 1945 mitgemacht.

Ein 30-Jähriger, der was mit einer 13-Jährigen anfängt, macht sich strafbar. Das will glaub ich auch niemand abschaffen. Aber Mädchen kommen nunmal früher in die Pubertät als Jungen, sodass es wahrscheinlich ist, dass sich 13-Jährige Mädchen eher in 14-Jährige Jungen verlieben als in Gleichaltrige. Und sollen diese 14-Jährige genauso behandelt werden wie die 30-Jährige oder sollte man sowas bei einem Alltersunterschied von nur ein bis zwei Jahren lieber nicht mit dem Strafgesetzbuch regeln, sondern gemeinsam mit den Eltern der beiden Teenager? Jemand vom Jugendamt könnte ja die Rolle des Vermittlers übernehmen.
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Gilbert
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Gilbert »

Neri hat geschrieben:Mir tun sich hier ganz andere Abgründe auf, als Paragraphenreitertum.
Für mich stellt sich das so dar:
Wenn zwei 13-jährige einvernehmlich miteinander rummachen ist alles gut, weil beide nicht strafmündig sind. Ein Jahr später sind beide 14 und dürfen auch rummachen. Dazwischen haben beide im Abstand den 14. Geburtstag und dürfen sich nicht anfassen, weil der Ältere dadurch zum perversen Kinderschänder wird und die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommt?

Kann denn heutzutage die Strafverfolgung jugendtypischer (!) Sexualkontakte wirklich die Aufgabe des Strafrechts sein?
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
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Serendipity
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Serendipity »

Gilbert hat geschrieben:
Neri hat geschrieben: Schön, dass Du nicht verstanden hast worum es geht. :D
Um Paragraphenreitertum?
Sorry, so stellt sich diese Diskussion für mich dar.
Es geht nicht um Paragraphenreitertum, es geht vielmehr darum, dass ein Einzelfall -zugegeben ein Extremfall, der grotesk erscheinen mag und es vielleicht auch ist- dazu herrangezogen wird um die komplette Gesetzeslage die dahintersteckt in Frage zu stellen und gleich ändern zu wollen.

Hier wird ein Fall beschrieben, der wahrlich ein extremes Ausmaß unserer Rechtssprechung zeigt. Aber wie bereits geschrieben, Gesetze sind abstrakt und können nun mal nicht jeden Einzelfall berücksichtigen. Von daher kommt es bei der Rechtsanwendung nun mal auch zu solchen paradox wirkenden Einzelfällen. Dennoch nehme ich persönlich einen solchen Einzelfall in Kauf, wenn dadurch tausenden anderen Betroffenen eine Art von Gerechtigkeit, Wiedergutmachung und Seelenfrieden widerfahren kann, weil es eine entsprechende Gesetzeslage gibt.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von ogor »

Serendipity hat geschrieben:Dennoch nehme ich persönlich einen solchen Einzelfall in Kauf, ...
Das freut den Jungen bestimmt!^^

Solche "extremen Einzelfälle" wären hier aber gar nicht notwendig. Man müsste nur hinzufügen, dass z.B. bei einem oder zwei Jahr Abstand der Beteiligten das Gesetz nicht greift. Ich finde nach wie vor nichts verwerfliches daran, wenn ein 14-Jähriger mit einer 13-Jährigen einvernehmlich knutscht. Da hat das Gesetz nichts zu suchen!
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Reni »

ogor hat geschrieben:
Serendipity hat geschrieben:Dennoch nehme ich persönlich einen solchen Einzelfall in Kauf, ...
Das freut den Jungen bestimmt!^^

Solche "extremen Einzelfälle" wären hier aber gar nicht notwendig. Man müsste nur hinzufügen, dass z.B. bei einem oder zwei Jahr Abstand der Beteiligten das Gesetz nicht greift. Ich finde nach wie vor nichts verwerfliches daran, wenn ein 14-Jähriger mit einer 13-Jährigen einvernehmlich knutscht. Da hat das Gesetz nichts zu suchen!
Ihrer Aussage nach war es nicht einvernehmlich, komisch, dass das irgendwie kein Gehör findet?
Frauen sind Schlampen und meinen ja, wenn sie nein sagen? :fluchen2:
ogor

Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von ogor »

Reni hat geschrieben:
ogor hat geschrieben:
Serendipity hat geschrieben:Dennoch nehme ich persönlich einen solchen Einzelfall in Kauf, ...
Das freut den Jungen bestimmt!^^

Solche "extremen Einzelfälle" wären hier aber gar nicht notwendig. Man müsste nur hinzufügen, dass z.B. bei einem oder zwei Jahr Abstand der Beteiligten das Gesetz nicht greift. Ich finde nach wie vor nichts verwerfliches daran, wenn ein 14-Jähriger mit einer 13-Jährigen einvernehmlich knutscht. Da hat das Gesetz nichts zu suchen!
Ihrer Aussage nach war es nicht einvernehmlich, komisch, dass das irgendwie kein Gehör findet?
Was soll sie auch ihren Eltern sagen, wenn die wegen dem Kutschfleck gleich so ausflippen? Der Junge ist jedenfalls von Einvernehmen ausgegangen.

Außerdem spielt bei dem Gesetz das Einvernehmen gar keine Rolle. Selbst wenn beide es gewollt haben, würde das Gesetz, so wie es jetzt ist, greifen und er wäre dran.
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Gilbert
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG

Beitrag von Gilbert »

Serendipity hat geschrieben:Aber wie bereits geschrieben, Gesetze sind abstrakt und können nun mal nicht jeden Einzelfall berücksichtigen.
Dann brauchen wir auch keinen teuren Justizapparat. Keine Staatsanwaltschaft, keine Richter und erst recht keine Gerichtsverhandlungen. Gesetze werden mit dem Gießkannenprinzip angewendet und wir Steuerzahler werden weniger belastet. [/ironie_off]

Reni hat geschrieben:Ihrer Aussage nach war es nicht einvernehmlich, komisch, dass das irgendwie kein Gehör findet?
Komisch, die unter Google gefundenen Beiträge sagen das gar nicht aus....
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