14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Kann mal bitte einer den verantwortlichen Richter aus seinem ihn offensichtlich überhaupt nicht zugeschnittenem Amt werfen, bitte?
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Naja, es gäbe z.B. die Möglichkeit, per Gesetz eine Ausnahme zu machen, wenn der Altersunterschied gering ist. Z.B §207 Abs 4 österr. StgB: "Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre und ist keine der Folgen des Abs. 3 eingetreten, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet." oder Art. 187 Abs 2 Schweizerisches StrafgesetzbuchDJones82 hat geschrieben:Das Gesetz ist schon Richtig so wie es ist. Sonst wäre ja das, was die katholische Kirche gemacht hat legal.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Du könntest Dich stattdessen mal über die Rechtslage informieren.Mediin hat geschrieben:Kann mal bitte einer den verantwortlichen Richter aus seinem ihn offensichtlich überhaupt nicht zugeschnittenem Amt werfen, bitte?
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Gut und schön in der Schweiz und Österreich. Dennoch geht es im Fall um Deutschland.Harald hat geschrieben:Naja, es gäbe z.B. die Möglichkeit, per Gesetz eine Ausnahme zu machen, wenn der Altersunterschied gering ist. Z.B §207 Abs 4 österr. StgB: "Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre und ist keine der Folgen des Abs. 3 eingetreten, so ist der Täter nach Abs. 1 und 2 nicht zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet." oder Art. 187 Abs 2 Schweizerisches StrafgesetzbuchDJones82 hat geschrieben:Das Gesetz ist schon Richtig so wie es ist. Sonst wäre ja das, was die katholische Kirche gemacht hat legal.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Es ging in dem Posting von DJones82, darum ob das Gesetz so wie's ist richtig ist. Ich habe am Beispiel anderer Länder eine mögliche Gesetzesänderung aufgezeigt, die Fälle wie den in diesem Thread genannten in der Zukunft verunmöglichen würde.Neri hat geschrieben:Gut und schön in der Schweiz und Österreich. Dennoch geht es im Fall um Deutschland.Harald hat geschrieben:Naja, es gäbe z.B. die Möglichkeit, per Gesetz eine Ausnahme zu machen, wenn der Altersunterschied gering ist. [...]DJones82 hat geschrieben:Das Gesetz ist schon Richtig so wie es ist. Sonst wäre ja das, was die katholische Kirche gemacht hat legal.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Da hast Du zwar sachlich recht, aber darum ging es in DJones82 Posting nicht wirklich.Harald hat geschrieben:Es ging in dem Posting von DJones82, darum ob das Gesetz so wie's ist richtig ist. Ich habe am Beispiel anderer Länder eine mögliche Gesetzesänderung aufgezeigt, die Fälle wie den in diesem Thread genannten in der Zukunft verunmöglichen würde.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Das mag sein. Aber ich habe mir schon beim Lesen von wirrwarrs Posting gedacht, dass die Gesetzeslage vielleicht nicht optimal ist, wenn's davon abhängt, ob die Eltern bescheuert sind, ob ein Jugendlicher für sexuelle Handlungen mit einem um ein Jahr jüngeren Mädchen wegen Kindesmissbrauch verurteilt wird.Neri hat geschrieben:Da hast Du zwar sachlich recht, aber darum ging es in DJones82 Posting nicht wirklich.Harald hat geschrieben:Es ging in dem Posting von DJones82, darum ob das Gesetz so wie's ist richtig ist. Ich habe am Beispiel anderer Länder eine mögliche Gesetzesänderung aufgezeigt, die Fälle wie den in diesem Thread genannten in der Zukunft verunmöglichen würde.
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Ich weiß einfach nicht was Menschen wie du mit dieser Unterscheidung immer erreichen wollen. Für mich bewerte ich Gesetze nicht nach dem Land, für dass sie gelten. Ich finde ja z.B. auch Hinrichtungen in Nordkorea nicht toll, weil man zum Tod von Kim-Jong-Ill "nicht genug getrauert hätte", obwohl dass dort so legal ist.Neri hat geschrieben: Gut und schön in der Schweiz und Österreich. Dennoch geht es im Fall um Deutschland.
Genausowenig finde ich das Urhebens um eine Liebesbeziehung korrekt, bei der der maximale Alterabstand 1 Jahr und 11 Monate betragen könnte, damit auch ja alles nach Vorschrift verläuft.
Spar dir das. Wenn dir auf die Rechtslage so einer abgeht und sie verteidigen möchtest, bitte. Ich frage mich lieber, was das für Konsequenzen für die Beiden haben wird.Du könntest Dich stattdessen mal über die Rechtslage informieren.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Aufgrund der dünnen Faktenlage finde ich einige Äußerungen hier ziemlich mutig.
Der Junge sagt es wäre einvernehmlich gewesen, das Mädchen sagt angeblich das Gegenteil. Das Gericht scheint dem Mädchen zu glauben. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat die Verteidigung im wesentlichen ein Problem damit, das seine DNA-Probe in die Sexualstraftäterdatei aufgenommen wird. Die angeordneten Sozialstunden hätte sie nach meinem Text-Verständnis eventuell sogar akzeptiert.
Der Junge sagt es wäre einvernehmlich gewesen, das Mädchen sagt angeblich das Gegenteil. Das Gericht scheint dem Mädchen zu glauben. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann hat die Verteidigung im wesentlichen ein Problem damit, das seine DNA-Probe in die Sexualstraftäterdatei aufgenommen wird. Die angeordneten Sozialstunden hätte sie nach meinem Text-Verständnis eventuell sogar akzeptiert.
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.
Wilhelm von Humboldt
Deutscher Staatsmann und Mitbegründer der Humboldt-Universität zu Berlin
1767 - 1835
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Fragt sich allerdings, hypothetisch angenommen, SIE wäre 14 gewesen und ER 13, ob dann dasselbe Drama gemacht und SIE als Sexualstraftäterin verfolgt werden würde.Frankenschwester hat geschrieben:Ah ja, stimmt, mit vierzehn ist man strafmündig. Dann hab ich mich ja umsonst aufgeregt und nur Blödsinn geschriebenNeri hat geschrieben:Auch wenn ich den Vorfall genauso lächerlich finde (Knutschfleck), bist Du da auf dem falschen Pfad. Das Mädchen war 13 und somit vor dem Gesetz noch ein Kind, der Junge 14 und per Gesetz kein Kind mehr. Unter 14 ist jeder strafunmündig.Frankenschwester hat geschrieben:Wieso wird eigentlich eine DNA-Probe nur vom Jungen verlangt und nicht vom Mädchen. Mädchen können genauso Sexualstraftäter sein.
Oh Gott, ist mir das peinlich
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Wenn die 16-jährige nicht freiwillig mitmacht ist das auch für den 60-jährigen nicht mehr straffrei. Ich denke, daß das hier der Kernpunkt ist: daß das Mädel behauptet es sei gegen ihren Willen gewesen.Optimist hat geschrieben:Als Junge käme ich mir ziemlich veräppelt vor. Jeder 60-Jährige darf straffrei eine 16-Jährige pimpern und er gilt wegen Rumgeknutsche mit einem wenige Monate jüngeren Mädel wenn er Pech hat für den Rest seines Lebens als potentieller Sexualstraftäter, der sich vor hysterischen Eltern in Acht nehmen muss.
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Nein, es steht nirgendwo, dass das Mädchen nicht freiwillig mitgemacht hat. Allerdings sieht das Gesetz nicht vor, dass 13jährige Kinder freiwillig an sexuellen Handlungen teilnehmen, da das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung erst ab 14 zugestanden wird.Jayavarman hat geschrieben:Wenn die 16-jährige nicht freiwillig mitmacht ist das auch für den 60-jährigen nicht mehr straffrei. Ich denke, daß das hier der Kernpunkt ist: daß das Mädel behauptet es sei gegen ihren Willen gewesen.Optimist hat geschrieben:Als Junge käme ich mir ziemlich veräppelt vor. Jeder 60-Jährige darf straffrei eine 16-Jährige pimpern und er gilt wegen Rumgeknutsche mit einem wenige Monate jüngeren Mädel wenn er Pech hat für den Rest seines Lebens als potentieller Sexualstraftäter, der sich vor hysterischen Eltern in Acht nehmen muss.
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Ich zitier mal *Nach Angaben der Anwältin des Angeklagten habe das Mädchen die Einvernehmlichkeit verneint.*
Meinem Verständnis nach liegt genau da der Knackpunkt, nicht beim Alter. Ist natürlich die Frage, ob das Mädchen nicht freiwillig und gern mitgemacht hat, und erst später, um Ärger wegen des Knutschflecks zu vermeiden, gelogen hat. Wär ja leider nicht das erste Mal.
Meinem Verständnis nach liegt genau da der Knackpunkt, nicht beim Alter. Ist natürlich die Frage, ob das Mädchen nicht freiwillig und gern mitgemacht hat, und erst später, um Ärger wegen des Knutschflecks zu vermeiden, gelogen hat. Wär ja leider nicht das erste Mal.
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Warum greifst du dann einen Richter an, der nichts für die Rechtslage kann? Er hat richtig gehandelt und dafür gesorgt, dass die Rechtslage jetzt verfassungsrechtlich überprüft werden kann. Also hör auf mit dummen Stammtischparolen.Mediin hat geschrieben:Spar dir das. Wenn dir auf die Rechtslage so einer abgeht und sie verteidigen möchtest, bitte. Ich frage mich lieber, was das für Konsequenzen für die Beiden haben wird.Du könntest Dich stattdessen mal über die Rechtslage informieren.
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Als ich die Überschrift gelesen habe, dachte ich zuerst an Saudi-Arabien oder die USA, aber nicht an Thüringen.
Das erinnert mich fatal an den Fall des 17-jährigen Marco, der in der Türkei die 13-jährige Charlotte angegraben hat. Da hat auch eine Mutter (eine durchgeknallte Fundichristin?) eine Anzeige losgetreten und vom Mädchen hat man nie wieder etwas gehört.
Solche Fälle scheinen häufiger vorzukommen. Ein Sozialarbeiter erzählte mir etwas ähnliches: 19-j Mann schläft mit 17-j Frau bei ihr zu Hause. Später findet Papi das Kondom in ihrem Papierkorb und stellt sie zur Rede. Sie erfindet aus Angst eine Vergewaltigung. Mann wird verurteilt. Kommt frei, weil Frau zugibt, aus Angst vor Papi die Vergewaltigung erfunden zu haben.
Soviel zur Glaubwürdigkeit von Jugendlichen, die vollständig von ihren Eltern abhängig sind.
Angesichts solcher Ereignisse kann man Jugendlichen (vor allem Männern) nur raten, sich die Eltern ihrer Partner genau anzuschauen, oder zu warten, bis sie einen Partner finden, der finanziell unabhängig von den Eltern ist, oder beides. Dieses Risiko haben wir ABs ja geschickt umschifft.
Ja hat denn das Mädchen selbst keinen Mund zum Sprechen??? Sie ist im wahrsten Sinne des Wortes entmündigt worden. Ich stelle mir das so vor: Er schwebt im 7. Himmel nach der ersten Partyknutscherei seines Lebens. Dann sieht er sie nie wieder und stattdessen kommen lauter Tugendwächter in Form von eifersüchtigen Eltern, Anwälten und Richtern in komischen schwarzen Roben aus den Erdlöchern gekrochen und machen ihn zur Sau.SZ hat geschrieben:Daraufhin zeigten ihre Eltern den Verursacher, einen damals 14-Jährigen, wegen Kindesmissbrauchs an. ... Auf Anfrage von Süddeutsche.de sah sich das Gericht am Freitag außer Stande, die Position des Mädchens wiederzugeben. Nach Angaben der Anwältin des Angeklagten habe das Mädchen die Einvernehmlichkeit verneint.
Das erinnert mich fatal an den Fall des 17-jährigen Marco, der in der Türkei die 13-jährige Charlotte angegraben hat. Da hat auch eine Mutter (eine durchgeknallte Fundichristin?) eine Anzeige losgetreten und vom Mädchen hat man nie wieder etwas gehört.
Solche Fälle scheinen häufiger vorzukommen. Ein Sozialarbeiter erzählte mir etwas ähnliches: 19-j Mann schläft mit 17-j Frau bei ihr zu Hause. Später findet Papi das Kondom in ihrem Papierkorb und stellt sie zur Rede. Sie erfindet aus Angst eine Vergewaltigung. Mann wird verurteilt. Kommt frei, weil Frau zugibt, aus Angst vor Papi die Vergewaltigung erfunden zu haben.
Soviel zur Glaubwürdigkeit von Jugendlichen, die vollständig von ihren Eltern abhängig sind.
Angesichts solcher Ereignisse kann man Jugendlichen (vor allem Männern) nur raten, sich die Eltern ihrer Partner genau anzuschauen, oder zu warten, bis sie einen Partner finden, der finanziell unabhängig von den Eltern ist, oder beides. Dieses Risiko haben wir ABs ja geschickt umschifft.
Um die Unrechtslage bitteschön!Neri hat geschrieben:Du könntest Dich stattdessen mal über die Rechtslage informieren.
Zuletzt geändert von e-schredder am 08 Feb 2013 22:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Na, ich denke, die Verhandlung fand zum Schutz Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Deswegen weiß man nix Genaueres, und die Zeitung versucht durch Befragung des Gerichts, wo man keine Auskunft geben wollte und dann durch Befragen der Anwältin zu recherchieren. Ich find's jetzt keinen Schaden, dass das Mädchen kein Zeitungsinterview zum Thema "so wurde ich sexuell missbraucht" gibt.e-schredder hat geschrieben:Als ich die Überschrift gelesen habe, dachte ich zuerst an Saudi-Arabien oder die USA, aber nicht an Thüringen.
Ja hat denn das Mädchen selbst keinen Mund zum Sprechen??? Sie ist im wahrsten Sinne des Wortes entmündigt worden.SZ hat geschrieben:Daraufhin zeigten ihre Eltern den Verursacher, einen damals 14-Jährigen, wegen Kindesmissbrauchs an. ... Auf Anfrage von Süddeutsche.de sah sich das Gericht am Freitag außer Stande, die Position des Mädchens wiederzugeben. Nach Angaben der Anwältin des Angeklagten habe das Mädchen die Einvernehmlichkeit verneint.
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Willkommen in den USA. Fehlt nur noch, dass der Junge elektronisch durch eine Fußfessel überwacht wird und in einer Karte öffentlich an den Pranger gestellt wird.
Vorschlag von mir (die CDU und die Katholski-Kirche wollen es bestimmt auch so): knutschen erst mit der Hochzeit und dann auch logischerweise erst den ersten Sex.
Vorschlag von mir (die CDU und die Katholski-Kirche wollen es bestimmt auch so): knutschen erst mit der Hochzeit und dann auch logischerweise erst den ersten Sex.
Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Wenn das Mädchen ohne Gewalteinwirkung geküsst wurde, also im gegenseitigen Einvernehmen, dann hat der Richter einfach unfassbar überzogen(einschließlich aller anderen Anwesenden)
Ein Richter hat immer einen gewissen Spielrahmen und deshalb erscheint die Reaktion einfach nur lächerlich.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Ja, wenn... War ja wohl eher "wenn nicht" ...__Markus hat geschrieben:Wenn das Mädchen ohne Gewalteinwirkung geküsst wurde, also im gegenseitigen Einvernehmen, dann hat der Richter einfach unfassbar überzogen(einschließlich aller anderen Anwesenden)
Ein Richter hat immer einen gewissen Spielrahmen und deshalb erscheint die Reaktion einfach nur lächerlich.
Wahrscheinlich haben echte Kerle dem beigebracht, dass nein ja heißt, und Frauen eh nicht wissen was sie wollen.
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Re: 14-Jähriger knuscht mit 13-Jähriger - Ein Fall fürs BVG
Ich habe in meinem Umfeld jemand, der als zwölfjährigen von einem fünfzehnjährigen sexuell missbraucht wurde. Ich kann diversen Kommentaren hier überhaupt keine komische Seite mehr abgewinnen.
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Wilhelm von Humboldt
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1767 - 1835
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