ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

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BartS
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ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von BartS »

Hallo, folgender Fall, ich habe ein neuwertiges Gerät bei eBay mittels Sofort-Kauf erworben. Das Gerät ist angekommen und war eindeutig defekt. Ich habe das dem Verkäufer gemeldet und nach einigen hin und her sah er es ein und bietet an, einen Austausch des Gerätes vorzunehmen.

Jetzt kommt das Problem, der Verkäufer ist der Ansicht, ich solle selbst das Gerät direkt nach China an den Hersteller senden. Ich bin damit nicht einverstanden, weil zum einen der Verkäufer eindeutig in seinen Geschäftsbedingungen schreibt, dass ein defektes Gerät in den ersten 30 Tagen an sie zurückgesendet werden kann. Zum anderen bin ich (hoffentlich der richtigen) Ansicht, dass ein Verkäufer, der einen Artikel innerhalb von Deutschland verkauft, den Artikel auch wieder zurücknehmen muss, wenn dieser innerhalb der ersten Tage sich als defekt herausstellt. Warum soll der Käufer das zusätzliche Risiko eingehen, dass das Paket nicht richtig in China ankommt oder deren Empfang dort nicht bestätigt wird? Der Verkäufer redet sich damit heraus, dass man in Deutschland keinen Techniker habe, der sich das Gerät anschauen könnte.

Wer kann weiterhelfen oder hat einen guten Rat?
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coletta

Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von coletta »

Über ebay verkaufe ich auch ab und zu. Ich würde mich da nach seinen agb richten und ihm das gerät zurück schicken. Würde er denn überhaut für die zusätzlichen kosten aufkommen, immerhin ist ein paket nach china um einiges teurer als der versand innerhalb deutschlands?
w82nrw

Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von w82nrw »

Normaerweise hast du nach einem Kauf 2 Jahre Gewährleitung und im ersten halben Jahr muss der Verkäufer nachweisen dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war. Die Pflicht zur Gewährleistung ergibt sich aus dem Kaufvertrag und den schließt du mit dem Verkäufer, nicht dem Hersteller.

Siehe auch: 2 Jahre Gewährleitung und im ersten halben Jahr muss der Verkäufer nachweisen dass die Ware bei Übergabe in Ordnung war.
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BartS
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Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von BartS »

coletta hat geschrieben:Über ebay verkaufe ich auch ab und zu. Ich würde mich da nach seinen agb richten und ihm das gerät zurück schicken. Würde er denn überhaut für die zusätzlichen kosten aufkommen, immerhin ist ein paket nach china um einiges teurer als der versand innerhalb deutschlands?
Er bietet durchaus an, wenn das Paket in China angekommen ist, die Kosten zu übernehmen. Trotzdem geht man als Kunde ein höheres Risiko bei der Geschichte ein, denn ob das Paket korrekt in China ankommt ist schon relativ wage. In meinen Augen versucht der Verkäufer seine Serviceleistungen (sich um den Austausch und Kontakt zum Hersteller zu kümmern) auf den Kunden abzuwälzen. Ich finde es nicht in Ordnung, dass der Verkäufer einseitig seine eigenen AGB umändert, auch wenn der Kunde die Kosten angeblich erstattet bekommt.

Hier ist noch zu erwähnen, dass der Verkäufer in England sitzt, aber seine Firma sich darauf spezialisiert hat, Kunden in Deutschland mit Geräten zu bedienen, die aus Fernost kommen. Das macht die Sache sicher nicht einfacher. Es gibt zwar eine Postadresse in Frankfurt, aber keine Telefonnummer dort.
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Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von BartS »

Hi w82nrw, danke für den Hinweis, ich werde das dem Verkäufer bei Gelegenheit schreiben. Ich habe in der Zwischenzeit im Internet gesucht und tatsächlich Beispiele gefunden, wo der Verkäufer einem Kunden vorgeschlagen hat, ein defektes Gerät an das Warenhaus zurück in Frankfurt(!) und nicht nach China zu schicken. Ich finde das alles ein bissel seltsam. Weil auf der einen Seite versucht dort die Servicefrau mir wirklich weiterzuhelfen und ist auch freundlich und zuvorkommend. Auf der anderen Seite meint sie allen Ernstes, ich solle das Gerät doch selber nach China senden (ohne eine Adresse zu sagen) und mich darum kümmern, wie teuer das sei usw. und nicht zum Warenhaus nach Frankfurt.
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Tim_b

Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von Tim_b »

Der Käufer muss für SE-Ansprüche nachweisen, dass die Ware einen Sachmangel bei Gefahrübergang hatte. Lediglich beim Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer - Verbraucher) gibt es eine Beweislastumkehr, bei der vermutet wird, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag, wenn sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware zeigt. Es hängt somit in erster Linie davon ab, ob der Verkäufer Privatperson oder gewerblicher Verkäufer war.

Wenn er gewerblicher Verkäufer war, kann er sich auch nicht auf einen Gewährleistungsauschluss berufen und auch nicht verlangen, dass Du das Ding nach China schickst!

Fordere ihn - falls es ein gewerblicher Verkäufer war - schriftlich auf, den Mangel innerhalb einer Frist von ca 2 Wochen zu beheben. Wenn er sich weigert/ Du nichts mehr von ihm hörst, kannst Du zu einem Anwalt gehen. Die Rechtsverfolgungskosten kannst Du dann auch - notfalls gerichtlich - durchsetzen!
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Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von BartS »

Tim_b hat geschrieben:Der Käufer muss für SE-Ansprüche nachweisen, dass die Ware einen Sachmangel bei Gefahrübergang hatte. Lediglich beim Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer - Verbraucher) gibt es eine Beweislastumkehr, bei der vermutet wird, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag, wenn sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware zeigt. Es hängt somit in erster Linie davon ab, ob der Verkäufer Privatperson oder gewerblicher Verkäufer war.
Danke Tim_b für Deine Antwort. Jetzt muss ich trotzdem mal eine ganz dumme Frage stellen. Was kann sich der Jura-Laie unter Gefahrübergang vorstellen?
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Tim_b

Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von Tim_b »

BartS hat geschrieben:
Tim_b hat geschrieben:Der Käufer muss für SE-Ansprüche nachweisen, dass die Ware einen Sachmangel bei Gefahrübergang hatte. Lediglich beim Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer - Verbraucher) gibt es eine Beweislastumkehr, bei der vermutet wird, dass ein Mangel bei Gefahrübergang vorlag, wenn sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware zeigt. Es hängt somit in erster Linie davon ab, ob der Verkäufer Privatperson oder gewerblicher Verkäufer war.
Danke Tim_b für Deine Antwort. Jetzt muss ich trotzdem mal eine ganz dumme Frage stellen. Was kann sich der Jura-Laie unter Gefahrübergang vorstellen?
Sorry. Gefahrübergang tritt ein, wenn der Verkäufer das seinerseits erforderliche getan hat (beim Versendungskauf idR die Sache an ein Speditionsunternehmen zb DHL abgegeben hat). Ab dann trägst Du die Gefahr für evt Sachschäden. Wenn das Speditionsunternehmen die Sache kaputt macht, hast Du wiederum Ansprüche gegen dieses. Aber darum geht es ja nicht...Im Prinzip ist Gefahrübergang der Moment, in dem der Verkäufer nicht mehr auf die Sache einwirken kann.
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Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von Seth »

BartS hat geschrieben:
Hier ist noch zu erwähnen, dass der Verkäufer in England sitzt, .
Die wichtigste Information überhaupt...

Wir können davon ausgehen, dass der Verkäufer gewerblich handelt?

Dann ist zu klären inweit GB in der EU ist. Und EU Recht greift oder nicht.
Wenn nicht EU, dann informiere Dich über das GB Recht(Gewährleistung oder Wiederruf).
Die AGB eines Händlers interessieren, zumindest in D eigentlich keinen, weil das Gesetz darüber steht.
In GB? Keine Ahnung!

Evtl. kannst Du den Kauf über Ebay/PayPal rückgängig machen...
BartS hat geschrieben: Er bietet durchaus an, wenn das Paket in China angekommen ist, die Kosten zu übernehmen.
Sei nicht so vertrauensselig.
Warum macht der Händler das Geschäft mit China-GB-D? Um Zoll und Steuern zu reduzieren!

Seth
P.S.: Wenn man im Ausland kauft sollte man immer mit Totalverlust rechnen!
Tim_b

Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von Tim_b »

Wenn der Artikel über Ebay DE gekauft wurde, ist deutsches Recht anwendbar und auch die deutschen Gerichte zuständig.
Das Problem ist m. E nur, dass es - sollte es zu einem Rechtsstreit kommen - länger dauern wird, bis Du an Dein Geld kommst.
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BartS
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Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von BartS »

So, ich hab jetzt eine letzte Erklärungsmail an den Verkäufer geschickt. Dort steht, dass ich die Ware am Mittwoch zu ihrer deutschen Adresse schicken werde, von der ich sie auch erhalten habe. Ich fürchte immer noch, dass der Verkäufer das nicht verstehen will, aber letztlich habe ich den Kaufvertrag mit ihm abgeschlossen und nicht mit dem Hersteller und entsprechend muss der Verkäufer für die Gewährleistung aufkommen.
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Re: ABs helfen ABs - Ärger mit eBay-Verkäufer

Beitrag von BartS »

Na endlich, heute früh habe ich eine eMail erhalten, welches sinngemäß lautet, dass ich das defekte Gerät auch an das Warenhaus in Deutschland schicken darf. Ich müsse halt nur länger auf ein Ersatzgerät warten, als wenn ich es sofort nach China geschickt hätte. :roll: Das ist mir doch nun wirklich schnuppe, ob ich da 1-2 Wochen länger warten muss, Hauptsache nicht das Abenteuer mit der Versendung zum Hersteller nach China, was nun wirklich nicht Aufgabe des Kunden ist.
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