Diese Spiegel-Kolumne des ehemaligen BGH-Richters Thomas Fischer hat die juristische Folgen einer Corona-Ansteckung ganz gut erklärt, wenn gleich er die oft falsch verstandende Unterscheidung von Mord und Totschlag weggelassen hat.
Der Artikel hat zwar schon mehrere Monate hat, aber an den Strafvorschriften hat sich nichts geändert.
Thomas Fischer hat geschrieben:Entscheidend ist der sogenannte subjektive Tatbestand. So nennt man die innere Beziehung eines Täters zu den objektiven Merkmalen seiner Tat, und man unterscheidet hier zwischen "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit", beide in verschiedenen Formen, auf die es hier aber nicht weiter ankommt. Wer weiß oder annimmt, dass er selbst infiziert ist, und wem es im Kontakt mit anderen gleichgültig ist, ob er diese ansteckt, handelt mit ("bedingtem") Vorsatz und begeht eine vorsätzliche Körperverletzung. Darauf steht Freiheitsstrafe bis fünf Jahre; wenn der Täter annimmt, die Infektion sei lebensgefährlich, bis zehn Jahre.
Diesen subjektiven Tatbestand muss erstmal jemand erfüllen!
Ich hoffe immer noch, dass nur Superschurken in Scifi-Filmen so vorgehen.