Arbeitsrechtliches

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ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Wenona

Arbeitsrechtliches

Beitrag von Wenona »

Hallo, habe mal eine Frage zur Kündigungsfrist.
Hier
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
steht,
>> (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. <<
Ich verstehe das (unterstrichene) nicht.
Was schreibe ich denn jetzt in meine Bewerbung (heute), zu wann ich frei bin? :? :? :?
Wenn es nicht exakt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ist ... was ist es dann? Der Satz ergibt keinen Sinn.
Müssen es dann mindestens mehr (als 28) Tage sein, die ich noch zur Arbeit komme? Oder gehen auch z.B. drei Wochen, hauptsache es ist zum Ende des Monats oder zum 15. ??
Danke schonmal im Voraus.

(Der Thread kann auch für andere Fragen genutzt werden.)
Zuletzt geändert von Wenona am 18 Jun 2018 19:55, insgesamt 1-mal geändert.

ERSTER BEITRAG DES THEMAS
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Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Axolotl »

Kündigungsformalitäten sind im Arbeitsvertrag verzeichnet. Da stehen Kündigungsfristen und -zeiträume drin.
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Wenona

Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Wenona »

Axolotl hat geschrieben: 18 Jun 2018 19:55 Kündigungsformalitäten sind im Arbeitsvertrag verzeichnet. Da stehen Kündigungsfristen und -zeiträume drin.
Nein, stehen nicht, sonst würde ich diese Frage hier nicht stellen!
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Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Axolotl »

Na dann ist es doch klar. Kündigst du zum 15. endet deine Kündigungsfrist am 15. des Folgemonats. Sonst Ende des Folgemonats.
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Ninja Turtle

Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Ninja Turtle »

Wenona hat geschrieben: 18 Jun 2018 19:53 Wenn es nicht exakt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ist ... was ist es dann?
Ich verstehe das so, dass es nicht exakt vier Wochen sein müssen, sondern mindestens.
Wenona

Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Wenona »

Aber das sind dann doch nicht exakt vier Wochen.

Edit: Achso .. :?
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Axolotl
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Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Axolotl »

Ninja Turtle hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:02
Wenona hat geschrieben: 18 Jun 2018 19:53 Wenn es nicht exakt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ist ... was ist es dann?
Ich verstehe das so, dass es nicht exakt vier Wochen sein müssen, sondern mindestens.
Wo liest du das denn raus?

@Wenona. Ja, aber es sind ziemlich genau vier Wochen.
Zuletzt geändert von Axolotl am 18 Jun 2018 20:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Michael Knight

Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Michael Knight »

Wenona hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:02 Aber das sind dann doch nicht exakt vier Wochen.

Edit: Achso .. :?
Mit 4 Wochen sind da immer 28 Tage gemeint. Wenn du zum 15.07. kündigen willst, muss die Kündigung spätestens 28 Tage vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Zuletzt geändert von Michael Knight am 18 Jun 2018 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
Ninja Turtle

Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Ninja Turtle »

Axolotl hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:04
Ninja Turtle hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:02
Wenona hat geschrieben: 18 Jun 2018 19:53 Wenn es nicht exakt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ist ... was ist es dann?
Ich verstehe das so, dass es nicht exakt vier Wochen sein müssen, sondern mindestens.
Wo liest du das denn raus?
Fände ich einfach logisch.
Wenona

Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Wenona »

Michael Knight hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:04 Mit 4 Wochen sind da immer 28 Tage gemeint. Wenn du zum 15.07. kündigen willst, muss die Kündigung spätestens 28 Tage vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Also wäre es heute schon ein Tag zu spät. Ich könnte dann also ganz entspannt zum 31. Juli kündigen?
Also kann ich in die Bewerbung schreiben, dass ich theoretisch ab 1. August verfügbar wäre?
Michael Knight

Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Michael Knight »

Wenona hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:10
Michael Knight hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:04 Mit 4 Wochen sind da immer 28 Tage gemeint. Wenn du zum 15.07. kündigen willst, muss die Kündigung spätestens 28 Tage vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Also wäre es heute schon ein Tag zu spät. Ich könnte dann also ganz entspannt zum 31. Juli kündigen?
Also kann ich in die Bewerbung schreiben, dass ich theoretisch ab 1. August verfügbar wäre?
Genau, wenn du die Kündigung morgen abgibst hast du am 31.07. deinen letzten Arbeitstag und kannst am 01.08. bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.
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Lazarus Long
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Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Lazarus Long »

Nach dem, was du geschrieben hast, könntest du heute zum 31.07. kündigen. Das sind die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Im öffentlichen Dienst gelten aber z.B. andee Kündigungsfristen. Es gibt auch tarifvertragliche Kündigungsfriste , die von den gesetzlichen.
Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben.

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Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Tania »

Und "mindestens vier Wochen" bedeutet auch, dass Du z.B. schon heute zum 15.12.2020 kündigen kannst. Du darfst aber nicht heute zum 15.7.2018 kündigen, weil das bis dahin weniger als 4 Wochen Frist sind. Auch nicht zum 18.7., weil Du nur zum 15. oder 31.7. kündigen darfst. Heute wäre Dein nächstmöglicher letzter Arbeitstag der 31.7.

Wenn Du Dich gerade um eine neue Stelle bewirbst, schreib einfach in die Bewerbung "Ich befinde mich derzeit in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende." Dann können die selbst rechnen. Und sich' entsprechend mit dem Vorstellungsgesprach beeilen.

Wenn Du schreibst, dass Du zum 1.8. verfügbar bist, müsstest Du bis zum 3.6. kündigen. Was ziemlich riskant wäre, wenn Du bis dahin noch keinen neuen Vertrag hast.

Die entscheidende Frage ist allerdings: sind in Deinem aktuellen Arbeitsvertrag eventuell andere Fristen vereinbart?
Zuletzt geändert von Tania am 18 Jun 2018 20:18, insgesamt 1-mal geändert.
Anne Shirley

Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Anne Shirley »

Wenn Du davon ausgehst, dass die Empfänger mit der Bearbeitung der Bewerbung, Vorstellungsgespräch, Vertragsentwurf etc. so schnell sind, kannst Du das so schreiben.

Ich erwarte in so 'nem Fall aber gar nicht zwingend, dass der Bewerber ein Datum angibt, sondern einfach seine Kündigungsfrist - dann kann ich mir ja selber ausrechnen, wann das im konkreten Fall wäre. Die gesetzlichen (also 622 BGB) sind eigentlich nie ein Problem. Schwierig wird's eher, wenn jemand schon seit zig Jahren irgendwo beschäftigt ist und/oder wegen eines entsprechenden Tarifvertrags endlos lange Kündigungsfristen hat...(und selbst dann kann man ja auflösen).
Wenona

Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Wenona »

Michael Knight hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:13
Wenona hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:10
Michael Knight hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:04 Mit 4 Wochen sind da immer 28 Tage gemeint. Wenn du zum 15.07. kündigen willst, muss die Kündigung spätestens 28 Tage vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein.
Also wäre es heute schon ein Tag zu spät. Ich könnte dann also ganz entspannt zum 31. Juli kündigen?
Also kann ich in die Bewerbung schreiben, dass ich theoretisch ab 1. August verfügbar wäre?
Genau, wenn du die Kündigung morgen abgibst hast du am 31.07. deinen letzten Arbeitstag und kannst am 01.08. bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.
Und ich müsste die Kündigung dann spätestens am 3. Juli abgeben. (?) Das heißt bis zum 2.7. brauch ich ne definitive Zusage vom neuen AG. :?
Lazarus Long hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:14 Nach dem, was du geschrieben hast, könntest du heute zum 31.07. kündigen. Das sind die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Im öffentlichen Dienst gelten aber z.B. andee Kündigungsfristen. Es gibt auch tarifvertragliche Kündigungsfriste , die von den gesetzlichen.
Im Manteltarifvertrag steht, dass "die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten". In meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht drin, dass der Manteltarifvertrag gilt.

Ok, dann schreib ich das so rein mit der Frist und dem 15. / Monatsende. Vielen Dank.
Michael Knight

Re: Arbeitsrechtliches

Beitrag von Michael Knight »

Wenona hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:19
Michael Knight hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:13
Wenona hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:10
Also wäre es heute schon ein Tag zu spät. Ich könnte dann also ganz entspannt zum 31. Juli kündigen?
Also kann ich in die Bewerbung schreiben, dass ich theoretisch ab 1. August verfügbar wäre?
Genau, wenn du die Kündigung morgen abgibst hast du am 31.07. deinen letzten Arbeitstag und kannst am 01.08. bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.
Und ich müsste die Kündigung dann spätestens am 3. Juli abgeben. (?) Das heißt bis zum 2.7. brauch ich ne definitive Zusage vom neuen AG. :?
Lazarus Long hat geschrieben: 18 Jun 2018 20:14 Nach dem, was du geschrieben hast, könntest du heute zum 31.07. kündigen. Das sind die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Im öffentlichen Dienst gelten aber z.B. andee Kündigungsfristen. Es gibt auch tarifvertragliche Kündigungsfriste , die von den gesetzlichen.
Im Manteltarifvertrag steht, dass "die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten". In meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht drin, dass der Manteltarifvertrag gilt.

Ok, dann schreib ich das so rein mit der Frist und dem 15. / Monatsende. Vielen Dank.
Genau, am 03.07. muss die Kündigung zum 31.07.2018 beim alten AG eingehen. Wenn das so formuliert ist gilt die gesetzliche Regelung.

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