Widerrufsrecht

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Batman

Widerrufsrecht

Beitrag von Batman »

Hey Leute :winken:

ich benötige mal euere Hilfe :reporter:

Ich habe etwas bestellt und der Versand hat net so wirklich hingehauen.
Da ich das Produkt spätestens am Samtag brauchte. Bin ich dann in den Baumarkt gefahren und hab es mir gekauft.

Ich kann ja jetzt, den Vertrag ab dem Zeitpunkt wo es eintrifft, innerhalb von 14 Tagen wiederrufen.
So, jetzt steht in der Widerrufserklärung dieser Satz
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Die Kosten dafür betragen 16,95 Euro.
Was bedeutet dieser Satz :gruebel:
Muss ich die Kosten für die Rücksendung selbst zahlen ?

Danke im Vorraus schon mal :hut:

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calcetto
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Re: Widerrufsrecht

Beitrag von calcetto »

Kurze Antwort: Ja, musst du.

Ich habe hier eine Seite gefunden, wo die neueren Regelungen ausführlicher erklärt sind: https://www.ra-plutte.de/verbraucherrec ... eberblick/

Früher war es wohl so, dass bis zu einer Grenze von 40 EUR Warenwert der Verbraucher die Rücksendekosten zu zahlen hatte, darüber der Verkäufer. Das ist wohl laut einer neueren EU-Richtlinie entfallen und der Verkäufer kann mit seinen AGB festlegen, wie er das handhabt. Kann natürlich ein Wettbewerbsvorteil sein, wenn man mit kostenloser Rücksendung werben kann.
Batman

Re: Widerrufsrecht

Beitrag von Batman »

Vielen Dank :hut:

Es gibt wohl immer einen Haken :?

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