Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Einem Menschen zu helfen bringt Freude in die Welt. Probier es gerne einmal aus.
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Benutzeravatar
Einsamer Igel
Eins mit dem Forum
Beiträge: 10970
Registriert: 29 Nov 2012 16:57
Geschlecht: weiblich
Ich bin ...: vergeben.
Wohnort: Schuschiheim

Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Einsamer Igel »

Ich bin der Meinung, dass man nicht zusammen wohnen muss, auch wenn man verheiratet ist. Wer sollte einen dazu zwingen?

Im BGB steht was von füreinander sorgen usw., aber ich glaub nicht, dass es heutzutage dafür verwendet werden kann, dass einem eine Behörde vorschreibt, wie man zu leben hat!

Oder doch? Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?

ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Don Rosa

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Don Rosa »

Einsamer Igel hat geschrieben: 21 Mär 2018 22:47Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Offensichtlich findet das Finanzamt es besser, wenn es mehr Geld für eine Getrenntveranlagung für räumlich getrennt lebende Ehepartner erhalten würde. In diesem Fall haben sich die Ehepartner mit ihrem Lebensstil durchsetzen können.
Benutzeravatar
Ringelnatz
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 3417
Registriert: 05 Mär 2014 09:07
Geschlecht: weiblich
AB-Status: am Thema interessiert
Ich bin ...: vergeben.
Ich suche hier ...: nur Austausch.

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Ringelnatz »

Einsamer Igel hat geschrieben: 21 Mär 2018 22:47 Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Es legt zwar den Verdacht etwas näher, dass die Heirat aus Steuerspargründen erfolgt ist, aber die Hölle heiß machen kann einem da doch niemand. Maximal könnte man steuerliche Vorteile streichen. Aber ich glaube eigentlich nicht, dass das passiert.

Hätte eine Heirat bei euch steuerliche Vorteile, wenn ihr beide arbeitslos seid? Würdet ihr gemeinsam einen höheren Satz bekommen oder so? Und hast du Hinweise dafür, dass ihr dann zusammenleben "müsstet"?
In a world where you can be anything, be kind.
Benutzeravatar
BartS
Meisterschreiberling
Beiträge: 6588
Registriert: 10 Jun 2008 18:17
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: nur an Frauen interessiert.
Ich suche hier ...: nur Austausch.
Wohnort: Stuttgarter Raum

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von BartS »

Einsamer Igel hat geschrieben: 21 Mär 2018 22:47Oder doch? Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Davon habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Höchstens das Finanzamt könnte sich dafür interessieren, weil vielleicht manche eine Zweitwohnung als Hauptwohnung angeben, um noch die Entfernungspauschale zu bekommen.
"Liebe ist, dass man sich so lange gehen lässt, bis man nicht mehr gehen kann."
(Hazel Brugger)
Benutzeravatar
Gilbert
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 4815
Registriert: 18 Jun 2009 09:21

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Gilbert »

Einsamer Igel hat geschrieben: 21 Mär 2018 22:47 Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Dem Einwohnermeldeamt dürfte das ziemlich egal sein, zumal dort auch nicht mehr die Eintragungen/Änderungen auf der Lohnsteuerkarte vorgenommen werden. Die Finanzbehörde wird etwaige Steuervergünstigungen nicht anerkennen, wenn kein gemeinsamer Haushalt geführt wird.
Auf die verpflichtende Abgabe einer jährlichen Einkommenssteuererklärung könnt ihr euch nach der Hochzeit einstellen.
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
Hermann Hesse
Benutzeravatar
Einsamer Igel
Eins mit dem Forum
Beiträge: 10970
Registriert: 29 Nov 2012 16:57
Geschlecht: weiblich
Ich bin ...: vergeben.
Wohnort: Schuschiheim

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Einsamer Igel »

Danke für eure Wortmeldungen.

Ich hab nicht unseretwegen gefragt. Wir heiraten nicht!

Ehegatten erhalten also Steuervergünstigungen, soso... tztztz. Mit solchen Normalo-Themen habe ich nie zu tun gehabt.
Benutzeravatar
Gilbert
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 4815
Registriert: 18 Jun 2009 09:21

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Gilbert »

Einsamer Igel hat geschrieben: 22 Mär 2018 10:36 Ehegatten erhalten also Steuervergünstigungen, soso... tztztz. Mit solchen Normalo-Themen habe ich nie zu tun gehabt.
Mit den Steuervergünstigungen ist es ziemlich relativ. Wenn beide Ehepartner ein etwa gleich hohes Einkommen haben und keine Kinder im Haushalt leben, ist die Steuerersparnis gleich null. Eine spürbare Steuervergünstigung greift erst bei einer steigenden Differenz zwischen beiden Einkommen.
Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.
Hermann Hesse
Benutzeravatar
Serendipity
Liebt es sich mitzuteilen
Beiträge: 1044
Registriert: 06 Jul 2008 18:05
Geschlecht: weiblich
AB-Status: AB Vergangenheit
Wohnort: nahe Düsseldorf

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Serendipity »

Einsamer Igel hat geschrieben: 21 Mär 2018 22:47 Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Ja!
Gemäß § 22 Bundesmeldegestz haben Ehegatten einen gemeinsamen Hauptwohnsitz zu wählen, sofern sie nicht dauernd getrennt.

Bei getrennten HWSen wird die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft angenommen und der Familienstand "getrennt lebend" bei der nächsten Datenübermittlung ans Finanzamt übermittelt.
Weinen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Gefühlen!
Benutzeravatar
Montecristo
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 5167
Registriert: 08 Mär 2015 18:45
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: vergeben.

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Montecristo »

Einsamer Igel hat geschrieben: 21 Mär 2018 22:47 Macht einem das Einwohnermeldeamt die Hölle heiß, wenn man als Eheleute keine gemeinsame Hauptwohnung anmeldet?
Da das bei mir genau so ist: Es ist trifft das zu, was Gilbert geschrieben hat.
Natürlich kann man getrennte Wohnsitze haben. Wer sollte einen daran hindern?
Weder fragt die Standesbeamtin bei der Trauung nach ob man nur eine Scheinehe führen will, noch wird man später angeschrieben.

Es gibt schon einige Gründe warum das passieren kann. Wir wohnen bei mir und suchen seit längerer Zeit eine größere Wohnung. Ist aber nicht so einfach. Verschrotten der Zweitmöblierung ist keine Option.

Zutreffend ist aber auch:
Steuerlich kann man dann aber nicht zusammen veranlagt werden. Das macht aber auch nur dann Sinn, wenn beide sehr unterschiedlich verdienen. Wenn beide gut verdienen ist der Unterschied eher gering. Man kann so auch den Sparerfreibetrag nur gesplittet in Anspruch nehmen.
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Benutzeravatar
Montecristo
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 5167
Registriert: 08 Mär 2015 18:45
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: vergeben.

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Montecristo »

BartS hat geschrieben: 22 Mär 2018 09:09 Davon habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört. Höchstens das Finanzamt könnte sich dafür interessieren, weil vielleicht manche eine Zweitwohnung als Hauptwohnung angeben, um noch die Entfernungspauschale zu bekommen.
Ist es nicht eher zur Vermeidung einer eventuellen Zweitwohnungssteuer sinnvoll?
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Benutzeravatar
BartS
Meisterschreiberling
Beiträge: 6588
Registriert: 10 Jun 2008 18:17
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: nur an Frauen interessiert.
Ich suche hier ...: nur Austausch.
Wohnort: Stuttgarter Raum

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von BartS »

Montecristo hat geschrieben: 22 Mär 2018 16:11 Ist es nicht eher zur Vermeidung einer eventuellen Zweitwohnungssteuer sinnvoll?
Gute Frage. Soweit ich weiß, ist diese Steuer von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Vermutlich ist das ein Optimierungsproblem im deutschen Steuerrecht, wo es besser ist, seine Hauptwohnung anzugeben und ob es besser ist mehr Entfernungspauschale zu bekommen oder Zweitwohnungssteuer zu vermeiden. ;)
"Liebe ist, dass man sich so lange gehen lässt, bis man nicht mehr gehen kann."
(Hazel Brugger)
Benutzeravatar
Einsamer Igel
Eins mit dem Forum
Beiträge: 10970
Registriert: 29 Nov 2012 16:57
Geschlecht: weiblich
Ich bin ...: vergeben.
Wohnort: Schuschiheim

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Einsamer Igel »

Nach dem, was ich bis jetzt verstanden habe, macht das doch gar keinen Sinn. Angenommen ein Ehepaar hat persönliche Gründe nicht zusammen zu wohnen, jeder hat seine eigene kleine Wohnung und ist auch dort gemeldet... warum zum Henker soll sich einer der beiden beim anderen mit Hauptwohnsitz anmelden, nur um dann für die eigene Wohnung Zweitwohnungssteuer abdrücken zu müssen!? Wer denkt sich so hanebüchenen Quatsch aus. :gruebel:

Jetzt mal weg von den Steuerthemen: Gibt es einen Passus in einem Gesetz, der besagt: Ihr seid verheiratet, daher habt ihr das Recht verwirkt, selbst zu entscheiden, wie ihr wohnen wollt?!
Benutzeravatar
Serendipity
Liebt es sich mitzuteilen
Beiträge: 1044
Registriert: 06 Jul 2008 18:05
Geschlecht: weiblich
AB-Status: AB Vergangenheit
Wohnort: nahe Düsseldorf

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Serendipity »

Einsamer Igel hat geschrieben: 22 Mär 2018 16:48 Jetzt mal weg von den Steuerthemen: Gibt es einen Passus in einem Gesetz, der besagt: Ihr seid verheiratet, daher habt ihr das Recht verwirkt, selbst zu entscheiden, wie ihr wohnen wollt?!
Nö!
Niemand kann dir / euch verbieten wie ihr wohnen wollt. Wenn kein gemeinsamer Hauptwohnsitz angemeldet wird, dann ist das eben so und das EMA wird es auch so eintragen.
ABER, ihr müsst euch dann gefallen lassen wie diese getrennten HSWe rechtlich gewürdigt werden, nämlich als Aufhebung der ehelichen Lebens- und Beistandsgemeinschaft.
(siehe schon meinen Beitrag oben)
Weinen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Gefühlen!
Benutzeravatar
Montecristo
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 5167
Registriert: 08 Mär 2015 18:45
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: vergeben.

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Montecristo »

Serendipity hat geschrieben: 22 Mär 2018 17:58 ABER, ihr müsst euch dann gefallen lassen wie diese getrennten HSWe rechtlich gewürdigt werden, nämlich als Aufhebung der ehelichen Lebens- und Beistandsgemeinschaft.
Wir sind demnächst beim Infoabend eines Kinderwunschzentrums. Da muss man (mit frau) verheiratet sein.
Ich werde mal berichten, ob wir auch zusammenziehen müssen ;)
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Benutzeravatar
Serendipity
Liebt es sich mitzuteilen
Beiträge: 1044
Registriert: 06 Jul 2008 18:05
Geschlecht: weiblich
AB-Status: AB Vergangenheit
Wohnort: nahe Düsseldorf

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Serendipity »

Montecristo hat geschrieben: 22 Mär 2018 18:11
Serendipity hat geschrieben: 22 Mär 2018 17:58 ABER, ihr müsst euch dann gefallen lassen wie diese getrennten HSWe rechtlich gewürdigt werden, nämlich als Aufhebung der ehelichen Lebens- und Beistandsgemeinschaft.
Wir sind demnächst beim Infoabend eines Kinderwunschzentrums. Da muss man (mit frau) verheiratet sein.
Ich werde mal berichten, ob wir auch zusammenziehen müssen ;)
Müssen müsst ihr bestimmt nicht, zwingen kann euch keiner dazu.
Ich fürchte nur, dass getrennt lebende Ehegatten hinsichtlich ihres Kinderwunsches keine vorrangige Beachtung erfahren werden. ;)
Weinen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Gefühlen!
Benutzeravatar
Montecristo
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 5167
Registriert: 08 Mär 2015 18:45
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: vergeben.

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Montecristo »

Serendipity hat geschrieben: 22 Mär 2018 18:21 Ich fürchte nur, dass getrennt lebende Ehegatten hinsichtlich ihres Kinderwunsches keine vorrangige Beachtung erfahren werden. ;)
@Serendipity: Danke auf jeden Fall. War mir auch nicht klar. Ich maile morgen meiner Krankenkasse in dieser Angelegenheit.

Beim KiWuZe würde ich vermuten, dass das denen egal ist. Die Kasse zahlt nur wenn mit Spermien und Eizellen der Ehepartner gezeugt wird. Und Beratung ist auch Pflicht...

Probleme der Entabisierung mit fast 50 und das Forum hat sie noch nicht diskutiert. ;)
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Benutzeravatar
Serendipity
Liebt es sich mitzuteilen
Beiträge: 1044
Registriert: 06 Jul 2008 18:05
Geschlecht: weiblich
AB-Status: AB Vergangenheit
Wohnort: nahe Düsseldorf

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Serendipity »

Montecristo hat geschrieben: 22 Mär 2018 18:29
Serendipity hat geschrieben: 22 Mär 2018 18:21 Ich fürchte nur, dass getrennt lebende Ehegatten hinsichtlich ihres Kinderwunsches keine vorrangige Beachtung erfahren werden. ;)
@Serendipity: Danke auf jeden Fall. War mir auch nicht klar. Ich maile morgen meiner Krankenkasse in dieser Angelegenheit.

Beim KiWuZe würde ich vermuten, dass das denen egal ist. Die Kasse zahlt nur wenn mit Spermien und Eizellen der Ehepartner gezeugt wird. Und Beratung ist auch Pflicht...

Probleme der Entabisierung mit fast 50 und das Forum hat sie noch nicht diskutiert. ;)
Ich drücke euch auf jeden Fall ganz fest die Daumen, dass es bei euch klappt! :vielglueck:
Weinen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Gefühlen!
Benutzeravatar
Einsamer Igel
Eins mit dem Forum
Beiträge: 10970
Registriert: 29 Nov 2012 16:57
Geschlecht: weiblich
Ich bin ...: vergeben.
Wohnort: Schuschiheim

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Einsamer Igel »

Serendipity hat geschrieben: 22 Mär 2018 17:58 ABER, ihr müsst euch dann gefallen lassen wie diese getrennten HSWe rechtlich gewürdigt werden, nämlich als Aufhebung der ehelichen Lebens- und Beistandsgemeinschaft.
Aber wieso Aufhebung? Dem müsste ja eine Einhebung vorangegangen sein.

Und was bedeutet das konkret? Man fliegt aus der katholischen Kirche, falls man diesem Verein angehört hat?

Was heißt HSWe?
Reinhard
Eins mit dem Forum
Beiträge: 10180
Registriert: 07 Jan 2016 10:53
Geschlecht: männlich
Ich bin ...: verdammt bissig.
Wohnort: Oberpfalz

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Reinhard »

Einsamer Igel hat geschrieben: 22 Mär 2018 20:17 Was heißt HSWe?

HauptSohnWitze???

:lach: :lach: :lach: :lach:









Im Ernst, ich tippe auf Buchstabendreher in HWSe
Make love not war!
Benutzeravatar
Serendipity
Liebt es sich mitzuteilen
Beiträge: 1044
Registriert: 06 Jul 2008 18:05
Geschlecht: weiblich
AB-Status: AB Vergangenheit
Wohnort: nahe Düsseldorf

Re: Gemeinsamer Hauptwohnsitz als Gesetzlicher Zwang für Eheleute?

Beitrag von Serendipity »

Einsamer Igel hat geschrieben: 22 Mär 2018 20:17
Serendipity hat geschrieben: 22 Mär 2018 17:58 ABER, ihr müsst euch dann gefallen lassen wie diese getrennten HSWe rechtlich gewürdigt werden, nämlich als Aufhebung der ehelichen Lebens- und Beistandsgemeinschaft.
Aber wieso Aufhebung? Dem müsste ja eine Einhebung vorangegangen sein.

Und was bedeutet das konkret? Man fliegt aus der katholischen Kirche, falls man diesem Verein angehört hat?

Was heißt HSWe?
Weil der Gesetzgeber nun mal davon ausgeht, das Ehegatten einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt haben. Einen Ort an den die Ehegatten sich überwiegend gemeinsam aufhalten und dort eben ihre Ehe als Lebens- und Beistandsgemeinschaft zu leben. Das ist der Hintergrund für einen gemeinsamen Hauptwohnsitz (HWS). Sofern ein Ehegatte z.B. beruflich bedingt eine Zweitwohung unterhält, damit er während der Woche eben nicht hunderte von km pendeln muss, meldet er diesen als Nebenwohnsitz (NWS) an. So gibt er zu erkennen, grundsätzlich haben die Ehegatten einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt (= HWS), aber aus sonstigen Gründen gibt es eine Zweitwohnung (NWS), aber die eheliche Gemeinschaft ist nicht aufgehoben.

Konkret hat es eben Auswirkung auf sog. Ordnungsmerkmale (§ 4 BMG) die auf den Familienstand hinweisen und per automatischen Datenaustausch ( § 36 BMG) an andere Behörden übermittelt werden, z.B Finanzamt. Außerdem dient es Dokumentationszwecken in eigener Sache, z.B. in Scheidungsverfahren, spätestens mit behördlich registrierten getrennten HWSen ist der Trennungszeitpunkt belegt.
Keine Sorge, soweit mir bekannt ist werden Angaben zu Familienstand nicht an Kirchen übermittelt. Getrennte Ehegatten werden also nicht aus der Kirche ausgeschlossen.
Allerdings werden tatsächlich Daten an die katholische und evangelische Kirchen übermittelt , wenn ein entsprechendes Ordnungsmerkmal vorliegt. Einfach nur als Info, damit die Kirchen wissen wie viele Kirchenangehörige in deren Zuständigkeit gemeldet sind.

Danke Reinhard du hast es richtig erkannt. :D
Weinen ist kein Zeichen von Schwäche, sondern von Gefühlen!

Zurück zu „ABs helfen ABs“