Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Dein Thema passt in keines der anderen Freizeit-Foren? Kein Problem, schreib es einfach in diesen Bereich.
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Benutzeravatar
Dérkesthai
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 2714
Registriert: 18 Aug 2018 08:02
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Wohnort: Los Strangeles / ÄNÄRWÄ

Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Dérkesthai »

Gibt es irgendein Reglement für Aufbewahrungspflichten?
Und, gelten die z.B. bei Banken auch, wenn ich bei der einen Bank nicht mehr bin? Muss ich dann dennoch, diese Regeln einhalten?
Gibt es auch Papierkram, das man einscannen und das Original dann vernichten kann?
Da sammelt sich schnell irgendwelcher Mist an. Ich weiß nie ob ich das benötige und wenn ja, wie lange?
also, meist benötige ich es nicht, ich habe das Gefühl ich hebe das auf, weil es andere irgendwann als Nachweis benötigen und nicht zwingend ich.
(beispielsweise bei der Rente. Ich denke, die Anstalten sind in der Pflicht das aufzubewahren, die haben die Räumlichkeiten und die Kapazitäten; meine Räumlichkeiten sind indes stark beschränkt. Ebenso mein Wissen bzgl. Aufbewahrungspflichten)
Was ist explizit mit vergangenen Versicherungen?
Mit Kontoauszügen von Banken, bei denen ich nicht mehr bin.
Bei Schreiben von Agentur für Arbeit und / oder Jobcenter?
Bei Schreiben der Rentenversicherungen?
Bei Schreiben der Krankenkassen?
Ich werde wahnsinnig.
⛧ Ad signandum domum contra diabolum. ⛤
"Black is such a happy colour." (Adam's Family)

ERSTER BEITRAG DES THEMAS
Benutzeravatar
Hoppala
Meisterschreiberling
Beiträge: 6225
Registriert: 30 Nov 2014 16:56
Geschlecht: männlich
Wohnort: Die nördlichen Elblande

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Hoppala »

Du hast mit deinem Post soeben das Internet bedient.
Eventuell hat der selbst konstatierte beginnende Wahnsinn den kürzeren Weg verhindert :-) :

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Aufbewahrungspflicht

Darüber hinaus möchte man ggf. Unterlagen, welche eigene Ansprüche sichern, selbst gut aufbewahren. Auch die beste Verwaltung macht mal Fehler, und dann ist es praktisch, wenn man selbst Nachweise erbringen kann.
Digitale Aufbewahrung macht es übrigens nicht einfacher; die Ansprüche an die Lesbarkeit und Sicherstellung der Echtheit sind nicht ganz banal.

Da ich schon mitbekommen habe, wie kompliziert z. B. Rentenberechnungen mal werden können, und es 3 Versuche braucht, bevor die Rententräger sich über die genaue Auszahlung einig werden (welche sich jährlich ändert ...); und dann geht die Berechnung der Beiträge zu den Sozialversicherungen und Steuern erst los, die wegen unserer lustigen Privatisierungswellen und diversen "Vorsorge"möglichkeiten und stetig geänderter Gesetze und Umsetzungsanweisungen kaum weniger kompliziert sind. Meine Mutter erhält monatlich 6 Seiten Rentenabrechnung, und regt sich jedesmal darüber auf (eventuell istg das im Sinne der Renteträger, um die Rentenempfangsdauer zu minimieren?), wel sie nichts davon versteht außer der gelegentlich schwankenden Auszahlungssumme. Das Angebot, ihr das digital zuzusenden, lehnt sie mangels PC oder Smartphone, aber zunehmend schwindender Sehkraft, tapfer ab.

Zum Glück geht das in vielen Fällen auch einfacher. Aber ob du zu den Vielen oder komplizierten Fällen gehören wirst, weißt du erst genau, wenn es soweit ist.
Nutzungsregeln: Mediale Äußerungen von Menschen ersetzen keine Begegungen. Was du hier schreibst, bist nicht du. Was ich hier schreibe, bezieht sich nicht auf dich. Nur auf deinen Beitrag. Ich schreibe meine Meinung, deren Bedeutung in deinem eigenen Ermessen liegt. Vergiss, was dir nichts nützt.
Benutzeravatar
Dérkesthai
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 2714
Registriert: 18 Aug 2018 08:02
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Wohnort: Los Strangeles / ÄNÄRWÄ

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Dérkesthai »

Hoppala hat geschrieben: 16 Dez 2019 18:59 Du hast mit deinem Post soeben das Internet bedient.
Eventuell hat der selbst konstatierte beginnende Wahnsinn den kürzeren Weg verhindert :-) :

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Aufbewahrungspflicht
Danke, wertes Neuland, endlich weiß ich, wie ich dich bedienen kann.

Diesen Verweis hab ich in deinen Unweiten schon gefunden aber nicht für mich relevant gehalten. Erstens wegen geschäftlichen Bezug. Ich fühle mich nicht wie eines. Des Drachens Geschäft. Zweitens, zu wenig zu Privatpersonen. Leider ergeht es mir mit sehr vielen von derlei Verweisen, dass ich in Erwägung zog hier etwas zu schreiben.
⛧ Ad signandum domum contra diabolum. ⛤
"Black is such a happy colour." (Adam's Family)
blaufusstoelpel
Kommt an keinem Thema vorbei
Beiträge: 273
Registriert: 30 Dez 2009 20:42
Geschlecht: männlich
Wohnort: hinter dem Mond

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von blaufusstoelpel »

Dérkesthai hat geschrieben: 16 Dez 2019 17:29 (beispielsweise bei der Rente. Ich denke, die Anstalten sind in der Pflicht das aufzubewahren, die haben die Räumlichkeiten und die Kapazitäten; meine Räumlichkeiten sind indes stark beschränkt. Ebenso mein Wissen bzgl. Aufbewahrungspflichten)
:opa: Rentenversicherungsunterlagen in Papierform sollten unbedingt lebenslang aufbewahrt werden. Als Sozialverischerter hat man auch Mitwikungspflichten, siehe §§ 60 ff SGB I
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__60.html
"Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat....Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen."

Natürlich bewahren die Rentenversicherungsträger Daten ihrer Versicherten auf, aber dazu müssen sie die erst mal haben. Nicht jeder Arbeitgeber hat immer alles fehlerfrei gemeldet. Ein einzelner Zahlendreher genügt, um im falschen Versicherungskonto zu landen oder beim Entgelt ist eine Null zu wenig oder zu viel. Zusätzlich schmeißen viele Arbeitgeber nach zehn Jahren alle Personalunterlagen weg, so dass der ehemaliger Arbeitgeber als Informationsquelle wegfällt. Vielleicht gibt es auch mal einen Hackerangriff ausländischer Geheimdienste auf Rentenversicherungskonten und Google, Facebook und Amazon haben ausgerehnet dann noch kein BackUp von der Rentenversicherung gezogen?

Dann gibt es das Problem, das die Rentenversicherungsträger immer die gerade aktuellen Datenträger verwenden. Wer weiß, ob es in zehn Jahren für heutige Datenträger überhaupt noch Lesegeräte gibt. Gibt es heute z.B. noch PCs mit Diskettenlaufwerk?

https://de.wikipedia.org/wiki/Langzeitarchivierung

Ich mag zwar die ARAG nicht, aber diese Übersicht bezüglich Aufbewahrung ist eventuell brauchbar:
https://www.arag.de/auf-ins-leben/selbs ... gsfristen/
Was der Gierige sucht ohne zu finden, findet der Liebende ohne zu suchen. (Unbekannt)
Benutzeravatar
Hoppala
Meisterschreiberling
Beiträge: 6225
Registriert: 30 Nov 2014 16:56
Geschlecht: männlich
Wohnort: Die nördlichen Elblande

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Hoppala »

Niemand sollte davon ausgehen, dass Wikipedia ein Gebiet vollständig korrekt oder allumfänglich abhandelt, aber es ist ein Ausgangspunkt. Von da aus findet jeder, der mehr wissen, auch mehr.
Zur Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen gibt es nicht viel mehr, weil es dazu wohl nicht viel mehr zu sagen gibt. Außer du hast dem in irgendwelchen AGBs im Einzelfall extra zugestimmt. Viel wesentlicher dürfte aber die persönliche Vorsicht und Vorsorge für spätere Konfliktfälle sein, und das muss letztlich jeder indiviuell entscheiden.

Was ist dir wichtig, und was willst du später mal nachweisen können?
Es steht dir frei, alles jederzeit wegzuwerfen. Ob mit oder ohne Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
Oder alles zu sammeln.
Dazwischen liegt deine individuelle Entscheidung.

Dass das im Laufe der Jahre nicht einfacher geworden ist und auch nicht zu erwarten ist, dass es das mal wird, ist leider so. Wir tragen alle dazu bei. Gegenwehr ist möglich, aber mühsam und meist nur im im Kleinen.

Im Endeffekt ist es für einen normalen Privatmenschen eh unmöglich, alles 100% sicher aufzubewahren. Kosten und Aufwand wären zu hoch. Man bräuchte einen privaten feuersicheren Safe, und selbst dann Wiederbeschaffungsmöglichkeiten (Versicherung, Kosten, Zeitaufwand). Ich hab mich vor einiger Zeit mal informiert: für die meisten von uns wird Restrisiko die naheliegendere Lösung sein.
Nutzungsregeln: Mediale Äußerungen von Menschen ersetzen keine Begegungen. Was du hier schreibst, bist nicht du. Was ich hier schreibe, bezieht sich nicht auf dich. Nur auf deinen Beitrag. Ich schreibe meine Meinung, deren Bedeutung in deinem eigenen Ermessen liegt. Vergiss, was dir nichts nützt.
Benutzeravatar
Dérkesthai
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 2714
Registriert: 18 Aug 2018 08:02
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Wohnort: Los Strangeles / ÄNÄRWÄ

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Dérkesthai »

Hoppala hat geschrieben: 16 Dez 2019 20:15 Niemand sollte davon ausgehen, dass Wikipedia ein Gebiet vollständig korrekt oder allumfänglich abhandelt, aber es ist ein Ausgangspunkt. Von da aus findet jeder, der mehr wissen, auch mehr.
Ich habe schon vorher nachgeforscht und erst danach hier gepostet, weil ich alle Gedanken, Texte, etc. zu sperrig, zu nichtssagend gehalten habe. Also, findet wohl nicht jeder mehr, wenn er/sie will. Dann gäbe es das Forum und die Problematik auch nicht, wenn es so einfach wäre, oder?

@alle
danke für die bisherige Beteiligung.
⛧ Ad signandum domum contra diabolum. ⛤
"Black is such a happy colour." (Adam's Family)
Bonbon

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Bonbon »

ich mache das so:

Steuerbescheide: 4 Jahre
Rechnungen: 2 Jahre
Lohnbelege und Unterlagen von Rentenversicherung: im Prinzip lebenslang, aber Lohnbelege hebe ich selbst nur 4 Jahre auf und jährliche Meldung zur Rentenversicherung immer aufheben, wegen Rente
Auszüge: 3 Jahre, solltest du aber z. B. in Miete wohnen und hast eine Kaution bezahlt, dann wäre es sinnvoll diese Auszüge auch aufzuheben
Versicherungsunterlagen: laufende natürlich aufbewahren, abgelaufene würde ich mindestens 2 Jahre aufheben
Mit müden Augen
Bringt jede Tastatur zum Glühen
Beiträge: 8851
Registriert: 24 Apr 2015 18:22
Geschlecht: männlich
AB-Status: Hardcore AB
Ich bin ...: nur an Frauen interessiert.

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Mit müden Augen »

Hierzulande müssen Stromrechnungen(!) 5 Jahre(!) aufbewahrt werden, das wundert mich immer wieder. Es gibt Seiten, iirc auch offizielle vom Staat, wo das alles erklärt wird. Ich selber versuche alles was geht digital zu bekommen, da kann man es ewig aufheben, so ein pdf hat ja typischerweise nur ein paar zehn oder hundert Kilobyte. Wichtig ist es natürlich Ordnung zu behalten, sei es in seinen digitalen Daten oder dem abgehefteten Papierkram... Und Backups natürlich.
Ich habe kürzlich diverse Abrechnungen von der Krankenversicherung ("Wir haben Apotheke X am Y soundsoviel Euro gezahlt") geschreddert (ja, geschreddert, nicht einfach weggeworfen), die waren teilweise 10 Jahre alt und zu nichts gut. Insgesamt füllt mein Leben (ohne Zeugnisse) aktuell einen dicken Aktenordner + diverse Dateien.
edit: Ach Moment, da wäre noch ein Ordner Kontoauszüge, bis 2015 kamen die in Papierform. Ob ich die noch brauche? :gruebel:
der Himmel brennt, die Engel fliehen
Benutzeravatar
Montecristo
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 5167
Registriert: 08 Mär 2015 18:45
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: vergeben.

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Montecristo »

Mit müden Augen hat geschrieben: 17 Dez 2019 12:56 edit: Ach Moment, da wäre noch ein Ordner Kontoauszüge, bis 2015 kamen die in Papierform. Ob ich die noch brauche? :gruebel:
In Deutschland üblicherweise 10 Jahre.

Jedoch:
Selbstverständlich könnte so etwas auch noch ZUKÜNFTIG relevant sein. Beispielhaft ist eine Ehe ohne Vertrag (in Deutschland!!!) erstmal Zugewinngemeinschaft. Da ist dann schon wichtig, ob die Million vor der Heirat auf dem Konto war oder nicht.
Andersrum ist auch wichtig, wieviel das dicke Aktienpaket und das Penthouse in Citylage seitdem zugelegt haben. Beim Zuwachs ist der Ehepartner nämlich zu 50% dabei.
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Benutzeravatar
Montecristo
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 5167
Registriert: 08 Mär 2015 18:45
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: vergeben.

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Montecristo »

Bonbon hat geschrieben: 17 Dez 2019 12:29 Versicherungsunterlagen: laufende natürlich aufbewahren, abgelaufene würde ich mindestens 2 Jahre aufheben
Im Prinzip reicht der Versicherungsschein und die aktuelle (hoffentlich bezahlte) Rechnung.
Alles andere schadet natürlich nicht.
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Mit müden Augen
Bringt jede Tastatur zum Glühen
Beiträge: 8851
Registriert: 24 Apr 2015 18:22
Geschlecht: männlich
AB-Status: Hardcore AB
Ich bin ...: nur an Frauen interessiert.

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Mit müden Augen »

Montecristo hat geschrieben: 17 Dez 2019 13:15
Mit müden Augen hat geschrieben: 17 Dez 2019 12:56edit: Ach Moment, da wäre noch ein Ordner Kontoauszüge, bis 2015 kamen die in Papierform. Ob ich die noch brauche? :gruebel:
In Deutschland üblicherweise 10 Jahre.
Wow. Da muss ich mich nochmal informieren wie es hier ist bevor ich den Schredder anwerfe...

Zum Rest, naja, wir sind ein AB-Forum... Aber es gibt sicher genug andere Gründe seinen Papierkram ordentlich und langfristig abzuheften.
der Himmel brennt, die Engel fliehen
Benutzeravatar
Dérkesthai
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 2714
Registriert: 18 Aug 2018 08:02
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Wohnort: Los Strangeles / ÄNÄRWÄ

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Dérkesthai »

Mit müden Augen hat geschrieben: 17 Dez 2019 12:56 Insgesamt füllt mein Leben (ohne Zeugnisse) aktuell einen dicken Aktenordner + diverse Dateien.
Wow, so wenig? Ich habe 9 Ordner. Nicht prall gefüllt aber ein Versuch der Ordnung. Und nicht mal alles ist abgeheftet. Da kann ich bestimmt noch 2-3 Ordner fühllen mit papierne Kontoauszüge und Schreiben von Ämtern.
⛧ Ad signandum domum contra diabolum. ⛤
"Black is such a happy colour." (Adam's Family)
Mit müden Augen
Bringt jede Tastatur zum Glühen
Beiträge: 8851
Registriert: 24 Apr 2015 18:22
Geschlecht: männlich
AB-Status: Hardcore AB
Ich bin ...: nur an Frauen interessiert.

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Mit müden Augen »

Dérkesthai hat geschrieben: 17 Dez 2019 13:59Ich habe 9 Ordner.
:shock:
Ok, ich habe auch gute 10 Jahre weniger auf dem Konto und nie gearbeitet und teilweise Sachen digital. Aber 9 Ordner ist schon was... Ich wünsche gute Nerven... :vielglueck:
der Himmel brennt, die Engel fliehen
Benutzeravatar
Dérkesthai
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 2714
Registriert: 18 Aug 2018 08:02
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Wohnort: Los Strangeles / ÄNÄRWÄ

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Dérkesthai »

Mit müden Augen hat geschrieben: 17 Dez 2019 14:06
Dérkesthai hat geschrieben: 17 Dez 2019 13:59Ich habe 9 Ordner.
:shock:
Ok, ich habe auch gute 10 Jahre weniger auf dem Konto und nie gearbeitet und teilweise Sachen digital. Aber 9 Ordner ist schon was... Ich wünsche gute Nerven... :vielglueck:
Ja, so ist das. Danke, kann ich gebrauchen.
⛧ Ad signandum domum contra diabolum. ⛤
"Black is such a happy colour." (Adam's Family)
Elin

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Elin »

Montecristo hat geschrieben: 17 Dez 2019 13:15
Mit müden Augen hat geschrieben: 17 Dez 2019 12:56 edit: Ach Moment, da wäre noch ein Ordner Kontoauszüge, bis 2015 kamen die in Papierform. Ob ich die noch brauche? :gruebel:
In Deutschland üblicherweise 10 Jahre.
Die 10 Jahre gelten aber nur für Selbstständige fürs Geschäftskonto und nicht für Privatpersonen.
Ansonsten besteht keine Verpflichtung, Kontoauszüge aufzuheben, es kann aber ratsam sein, dies zu tun (meist werden 3 oder 4 Jahre empfohlen), um Zahlungen nachweisen zu können.
Mit müden Augen
Bringt jede Tastatur zum Glühen
Beiträge: 8851
Registriert: 24 Apr 2015 18:22
Geschlecht: männlich
AB-Status: Hardcore AB
Ich bin ...: nur an Frauen interessiert.

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Mit müden Augen »

Ich hatte nachgeguckt, hierzulande 5 Jahre für Privatpersonen wenn ich es richtig im Kopf habe. Naja...
der Himmel brennt, die Engel fliehen
Benutzeravatar
Versingled
Meisterschreiberling
Beiträge: 6394
Registriert: 18 Jan 2015 11:37
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB
Ich bin ...: unfassbar.
Wohnort: 48°43'31.23"N, 9°11'38.61"E, 436m über NN + 12 Etagen

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Versingled »

Elin hat geschrieben: 18 Dez 2019 10:54
Montecristo hat geschrieben: 17 Dez 2019 13:15
Mit müden Augen hat geschrieben: 17 Dez 2019 12:56 edit: Ach Moment, da wäre noch ein Ordner Kontoauszüge, bis 2015 kamen die in Papierform. Ob ich die noch brauche? :gruebel:
In Deutschland üblicherweise 10 Jahre.
Die 10 Jahre gelten aber nur für Selbstständige fürs Geschäftskonto und nicht für Privatpersonen.
Ansonsten besteht keine Verpflichtung, Kontoauszüge aufzuheben, es kann aber ratsam sein, dies zu tun (meist werden 3 oder 4 Jahre empfohlen), um Zahlungen nachweisen zu können.
Und wohl bald auch den Zettel vom Bäcker. Da kann mir der Herr Scholz verzapfen was er will, aber diese Bon-Pflicht macht nur Sinn, wenn man dann auch den Bürger in die Pflicht nimmt und der nachweisen muss dass die Merkelsteuer auch bezahlt wurde. :evil:
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.
Benutzeravatar
Montecristo
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 5167
Registriert: 08 Mär 2015 18:45
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: vergeben.

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Montecristo »

Versingled hat geschrieben: 18 Dez 2019 17:13 Und wohl bald auch den Zettel vom Bäcker. Da kann mir der Herr Scholz verzapfen was er will, aber diese Bon-Pflicht macht nur Sinn, wenn man dann auch den Bürger in die Pflicht nimmt und der nachweisen muss dass die Merkelsteuer auch bezahlt wurde.
Muss nicht das Kassensystem ohnehin so ausgelegt sein, dass jede Bezahlung dokumentiert wird?
Geldkassette unterm Tisch geht doch sowieso nur auf dem Flohmarkt.
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Benutzeravatar
Montecristo
Keiner schreibt schneller
Beiträge: 5167
Registriert: 08 Mär 2015 18:45
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB Vergangenheit
Ich bin ...: vergeben.

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Montecristo »

Elin hat geschrieben: 18 Dez 2019 10:54
Montecristo hat geschrieben: 17 Dez 2019 13:15
Mit müden Augen hat geschrieben: 17 Dez 2019 12:56 edit: Ach Moment, da wäre noch ein Ordner Kontoauszüge, bis 2015 kamen die in Papierform. Ob ich die noch brauche? :gruebel:
In Deutschland üblicherweise 10 Jahre.
Die 10 Jahre gelten aber nur für Selbstständige fürs Geschäftskonto und nicht für Privatpersonen.
Ansonsten besteht keine Verpflichtung, Kontoauszüge aufzuheben, es kann aber ratsam sein, dies zu tun (meist werden 3 oder 4 Jahre empfohlen), um Zahlungen nachweisen zu können.
Verjährungsfristen für Steuerhinterziehung oder -verkürzung sind deutlich länger.
Ist halt die Frage, was man macht und was man eventuell nochmal brauchen könnte.

Meines Wissens speichern Banken und Sparkassen auch nicht endlos. Von Gebühren für Zweitexemplaren zu schweigen.
Im Leben geht es zu 10% um das, was passiert und zu 90% wie wir darauf reagieren.
Benutzeravatar
Versingled
Meisterschreiberling
Beiträge: 6394
Registriert: 18 Jan 2015 11:37
Geschlecht: männlich
AB-Status: AB
Ich bin ...: unfassbar.
Wohnort: 48°43'31.23"N, 9°11'38.61"E, 436m über NN + 12 Etagen

Re: Aufbewahrungspflicht bei Papierkram?

Beitrag von Versingled »

Montecristo hat geschrieben: 19 Dez 2019 12:06
Versingled hat geschrieben: 18 Dez 2019 17:13 Und wohl bald auch den Zettel vom Bäcker. Da kann mir der Herr Scholz verzapfen was er will, aber diese Bon-Pflicht macht nur Sinn, wenn man dann auch den Bürger in die Pflicht nimmt und der nachweisen muss dass die Merkelsteuer auch bezahlt wurde.
Muss nicht das Kassensystem ohnehin so ausgelegt sein, dass jede Bezahlung dokumentiert wird?
Eben ... meine Rede. Dem Kunden den Beleg aufzuzwingen macht nur Sinn, wenn man im Nachgang irgendwann mal plant dass der Kunde beweispflichtig wird. Bei Handwerkerrechnungen zum Beispiel gibt es ja bereits eine Aufbewahrungspflicht.
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.