#metoo macht es auch nicht einfacher!

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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von George Munn »

Finkk hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:43
Versingled hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:29 Ja, es gilt juristisch die Unschuldsvermutung. Medial und gesellschaftlich gilt sie bei weitem nicht.
Zum Glück. Die Vermutung, dass ein Angeklagter unschuldig ist, beinhaltet ja schon die Vermutung, dass das Opfer lügt und somit zumindest moralisch schuldig ist. Es wäre ja noch schöner, wenn man menschlich so weit verkommt, dass man seine moralischen Vorstellungen und Beurteilungen von derartigen Institution wie Staat und Gericht abhängig machen würde.

Der nächst Schritt ist dann, dass man erst einmal davon ausgeht, dass das eigene Kind lügt, wenn es erzählt es wurde von jemandem schlecht behandelt, weil es gilt ja die Unschuldsvermutung. :good:
Bitte lese Dir mal durch was der Begriff Unschuldsvermutung bedeutet. Die Unschuldsvermutung sagt nämlich nicht aus, dass das Opfer lügt. Sondern, dass es notwendig ist entsprechende Fakten zu schaffen, bevor man einen Menschen verurteilt. Sie ist ein absolut notwendiges und sinnvolles rechtsstaatliches Instrument, welches z.B. Dich davor bewahrt, dass Dein Nachbar Dir einen Mord anhängt und Du ohne jegliche Verhandlung in den Knast wanderst. Wenn Du Deinen Sohn tadelst, weil Deine Tochter sagt, Er hätte Sie gehauen ohne das Du beide entsprechend anhörst und an einen Tisch holst, dann hast Du erziehungstechnisch einen dicken Bock geschossen. Genau dafür gibt es die Unschuldsvermutung. Sowohl juristisch als auch moralisch.

Ich denke das ist auch in Deinem Sinne.
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Unkreativer
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Unkreativer »

George Munn hat geschrieben: 02 Dez 2017 22:03
Finkk hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:43
Versingled hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:29 Ja, es gilt juristisch die Unschuldsvermutung. Medial und gesellschaftlich gilt sie bei weitem nicht.
Zum Glück. Die Vermutung, dass ein Angeklagter unschuldig ist, beinhaltet ja schon die Vermutung, dass das Opfer lügt und somit zumindest moralisch schuldig ist. Es wäre ja noch schöner, wenn man menschlich so weit verkommt, dass man seine moralischen Vorstellungen und Beurteilungen von derartigen Institution wie Staat und Gericht abhängig machen würde.

Der nächst Schritt ist dann, dass man erst einmal davon ausgeht, dass das eigene Kind lügt, wenn es erzählt es wurde von jemandem schlecht behandelt, weil es gilt ja die Unschuldsvermutung. :good:
Bitte lese Dir mal durch was der Begriff Unschuldsvermutung bedeutet. Die Unschuldsvermutung sagt nämlich nicht aus, dass das Opfer lügt. Sondern, dass es notwendig ist entsprechende Fakten zu schaffen, bevor man einen Menschen verurteilt. Sie ist ein absolut notwendiges und sinnvolles rechtsstaatliches Instrument, welches z.B. Dich davor bewahrt, dass Dein Nachbar Dir einen Mord anhängt und Du ohne jegliche Verhandlung in den Knast wanderst. Wenn Du Deinen Sohn tadelst, weil Deine Tochter sagt, Er hätte Sie gehauen ohne das Du beide entsprechend anhörst und an einen Tisch holst, dann hast Du erziehungstechnisch einen dicken Bock geschossen. Genau dafür gibt es die Unschuldsvermutung. Sowohl juristisch als auch moralisch.

Ich denke das ist auch in Deinem Sinne.
Danke für den guten Beitrag. Meine Reaktion wäre eine etwas andere gewesen.
Finkk

Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Finkk »

George Munn hat geschrieben: 02 Dez 2017 22:03Wenn Du Deinen Sohn tadelst, weil Deine Tochter sagt, Er hätte Sie gehauen ohne das Du beide entsprechend anhörst und an einen Tisch holst, dann hast Du erziehungstechnisch einen dicken Bock geschossen. Genau dafür gibt es die Unschuldsvermutung.
Ich dachte eher daran, dass das Kind weinend nach Hause kommt und von Fremden geschlagen/gemobbt/vergewaltigt/x wurde. Erziehungstip aus dem AB-Forum: Erst mal davon ausgehen, dass das Kind lügt. :zaehneputzen:

Da hast du natürlich unfassbar subtil genial das Beispiel gewählt, wo Täter und Opfer beides die eigenen Kinder sind und schon ist das Problem verschwindibus. :tanzen2:
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Nordlicht84 »

Finkk hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:43
Versingled hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:29 Ja, es gilt juristisch die Unschuldsvermutung. Medial und gesellschaftlich gilt sie bei weitem nicht.
Zum Glück. Die Vermutung, dass ein Angeklagter unschuldig ist, beinhaltet ja schon die Vermutung, dass das Opfer lügt und somit zumindest moralisch schuldig ist. Es wäre ja noch schöner, wenn man menschlich so weit verkommt, dass man seine moralischen Vorstellungen und Beurteilungen von derartigen Institution wie Staat und Gericht abhängig machen würde.

Der nächst Schritt ist dann, dass man erst einmal davon ausgeht, dass das eigene Kind lügt, wenn es erzählt es wurde von jemandem schlecht behandelt, weil es gilt ja die Unschuldsvermutung. :good:

Kurz mal bei Wiki für dich nachgeguckt:

Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

Gemäß Art. 14 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen hat jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte Anspruch darauf, „bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten“. In den Ländern des Europarats wird der Grundsatz darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Im Rahmen der Europäischen Union wird durch Art. 48 Abs. 1 der Grundrechtecharta garantiert: „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“ Art. 48 Abs. 1 Grundrechtecharta ist in den Unionsmitgliedstaaten unmittelbar anwendbar, soweit die Mitgliedsstaaten Unionsrecht anwenden oder umsetzen.

In Deutschland folgt dies auch aus dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Nonkonformist »

Sonnenklar hat geschrieben: 02 Dez 2017 17:11 In dem Fall ist es für mich eigentlich gleich, ob männliche oder weibliche Brust und meine Hand war auch gerade erst am Bauchnabel vorbei.

Was ich halt generell nicht OK finde, was eine Frau sich als Recht nimmt, darf ein Mann noch lange nicht und dass kann es nicht sein.

Ansonsten die Antatscherei gegenüber Frauen oder noch mehr, also wo ein Mann sich einfach das Recht rausnimmt, kann und darf natürlich auch nicht sein.
Es tut mir leit, aber was die frau gemacht hat, ist auch eine art sexuelle belästigung; wieso solll sie da mehr rechte haben als männer?
Eine frau die mir ungefragt unter den klamotten geht, können die, was mir angeht, auch gerne aus den tanzlokal entfernen....
Ich finde es zwar auch nicht in ordung eine frau ungefragt an den bruste an zu fassen, aber diese frau war meiner meinung nach nur hypokrit, und auf machtspieilchen aus.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Blau »

Ich denke mal die einzige Lösung die es für dieses Problem gibt ist an seiner Wahrnehmung zu arbeiten, Einfühlungsvermögen zu entwickeln und entsprechend zu handeln. Sorry, aber es gibt kein Patentrezept das für alle Menschen und alle Situationen anwendbar ist.
Für uns Frauen ist es übrigens nicht anders, wir kommen auch nicht drumherum erst mal mit Intuition zu erfassen was in der jeweiligen Situation angemessen ist und demnach zu handeln.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Reborn »

Finkk hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:43
Versingled hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:29 Ja, es gilt juristisch die Unschuldsvermutung. Medial und gesellschaftlich gilt sie bei weitem nicht.
Zum Glück. Die Vermutung, dass ein Angeklagter unschuldig ist, beinhaltet ja schon die Vermutung, dass das Opfer lügt und somit zumindest moralisch schuldig ist. Es wäre ja noch schöner, wenn man menschlich so weit verkommt, dass man seine moralischen Vorstellungen und Beurteilungen von derartigen Institution wie Staat und Gericht abhängig machen würde.

Der nächst Schritt ist dann, dass man erst einmal davon ausgeht, dass das eigene Kind lügt, wenn es erzählt es wurde von jemandem schlecht behandelt, weil es gilt ja die Unschuldsvermutung. :good:
Das heißt wenn ich sage: "Vorhin lief ich mit 10.000 Euro rum als plötzlich Finkk aus dem Gebüsch sprang und mich mit vorgehaltener Waffe zur Herausgabe des Geldes zwang" dann sollte man dich erstmal einsperren und dein Konto pfänden bis du beweisen kannst, dass es nicht so war? Und die örtliche Tageszeitung sollte gleich noch einen Bericht über dich schreiben damit alle wissen was für ein schrecklicher Mensch du bist und jeden Kontakt zu dir meiden (selbst wenn es dir später gelingt deine Unschuld zu beweisen denn es könnte ja doch was dran sein)...
Zuletzt geändert von Reborn am 03 Dez 2017 09:23, insgesamt 2-mal geändert.
Reinhard
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Reinhard »

Finkk hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:43
Versingled hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:29 Ja, es gilt juristisch die Unschuldsvermutung. Medial und gesellschaftlich gilt sie bei weitem nicht.
Die Vermutung, dass ein Angeklagter unschuldig ist, beinhaltet ja schon die Vermutung, dass das Opfer lügt und somit zumindest moralisch schuldig ist.
Nein. Dann könnte eine Reaktion auf eine Anschuldigung auch so aussehen, dass jemand ignoriert wird und einfach weiter geschickt wird.

Sache ist aber die, dass es Delikte gibt, bei denen ermittelt werden muss, sobald Behörden von einem Anfangsverdacht erfahren. Muss. Dass der Ermittlungsapparat in Bewegung gesetzt werden muss, heißt doch schon, dass nicht davon ausgegangen wird, dass das Opfer lügt. Ob dem so ist, oder irgendwas anderes vorliegt, sollen ja dann gerade die Ermittlungen zeigen.


(Und genaugenommen heißt das, es müssten eigentlich irgendwo Polizisten sitzen, die alle #metoo-Posts lesen und ermitteln, ob es sich um sexuelle Nötigung oder mehr handelt und ob in dem Fall schon mal ermittelt wurde und wenn nicht, dann Ermittlungen einleiten ... ich weiß aber nicht, ob das überhaupt praktibakel wäre oder einfach zu viele "er hat in mein Dekolleté geguckt" dabei sind)
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Reborn »

Reinhard hat geschrieben: 03 Dez 2017 09:20 ich weiß aber nicht, ob das überhaupt praktibakel wäre oder einfach zu viele "er hat in mein Dekolleté geguckt" dabei sind)[/size]
Ich warte ja eh darauf dass ins Dekolleté schauen zur Straftat ohne Unschuldsvermutung wird. Ich meine machen wir uns nichts vor. Ein sexy Mann darf flirten und lächeln und Komplimente machen. Ein unattraktiver AB dagegen hat auf den Boden zu schauen wenn eine attraktive Frau vorbei läuft denn alles andere wäre Belästigung. So läuft das doch. Belästigung ist wenn unsereins das tut was den Alphas zusteht. Und nur für den ist auch der tiefe Ausschnitt gemacht. Loseraugen haben da nichts zu suchen.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Reinhard »

Reborn hat geschrieben: 03 Dez 2017 09:28
Reinhard hat geschrieben: 03 Dez 2017 09:20 ich weiß aber nicht, ob das überhaupt praktibakel wäre oder einfach zu viele "er hat in mein Dekolleté geguckt" dabei sind)
Ich warte ja eh darauf dass ins Dekolleté schauen zur Straftat ohne Unschuldsvermutung wird. Ich meine machen wir uns nichts vor. Ein sexy Mann darf flirten und lächeln und Komplimente machen. Ein unattraktiver AB dagegen hat auf den Boden zu schauen wenn eine attraktive Frau vorbei läuft denn alles andere wäre Belästigung. So läuft das doch. Belästigung ist wenn unsereins das tut was den Alphas zusteht. Und nur für den ist auch der tiefe Ausschnitt gemacht. Loseraugen haben da nichts zu suchen.
Naja, das ist jetzt übertriebener Zynismus. Dazu wollen die Männer doch auch viel zu sehr "mal gucken" und Frauen, dass ihre Reize auch mal bemerkt werden, als dass das realistisch ist.

Die, die das anders sehen sind doch weder besonders relevant, noch zahlreich, was sie eben gerade dadurch ausgleichen wollen, dass sie besonders laut sind ... Bild
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Naehkaestchen »

Nordlicht84 hat geschrieben: 02 Dez 2017 23:21
Finkk hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:43
Versingled hat geschrieben: 02 Dez 2017 21:29 Ja, es gilt juristisch die Unschuldsvermutung. Medial und gesellschaftlich gilt sie bei weitem nicht.
Zum Glück. Die Vermutung, dass ein Angeklagter unschuldig ist, beinhaltet ja schon die Vermutung, dass das Opfer lügt und somit zumindest moralisch schuldig ist. Es wäre ja noch schöner, wenn man menschlich so weit verkommt, dass man seine moralischen Vorstellungen und Beurteilungen von derartigen Institution wie Staat und Gericht abhängig machen würde.

Der nächst Schritt ist dann, dass man erst einmal davon ausgeht, dass das eigene Kind lügt, wenn es erzählt es wurde von jemandem schlecht behandelt, weil es gilt ja die Unschuldsvermutung. :good:

Kurz mal bei Wiki für dich nachgeguckt:

Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

Gemäß Art. 14 Abs. 2 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen hat jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte Anspruch darauf, „bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten“. In den Ländern des Europarats wird der Grundsatz darüber hinaus gewährleistet aufgrund von Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)

„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Im Rahmen der Europäischen Union wird durch Art. 48 Abs. 1 der Grundrechtecharta garantiert: „Jeder Angeklagte gilt bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig.“ Art. 48 Abs. 1 Grundrechtecharta ist in den Unionsmitgliedstaaten unmittelbar anwendbar, soweit die Mitgliedsstaaten Unionsrecht anwenden oder umsetzen.

In Deutschland folgt dies auch aus dem Rechtsstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz.
Das bedeutet ja, dass das Hausverbot in der Diskothek unzulässig ist, weil gegen ihn kein rechtskräftiges Urteil wegen sexueller Belästigung vorliegt. Vielleicht kann er Schadensersatz (Eintrittspreis/Fahrtkosten) von der Diskothek verlangen, weil sie ihm offenbar zu Unrecht Hausverbot erteilten.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Giebenrath »

Jedes mal passiert das gleiche. Es geht um die Extreme: Wahrheit-Lüge, Liebe-Gewalt, Täter-Opfer und natürlich als zentrale Kategorie Mann-Frau. Noch weiter vereinfacht geht es um den Gegensatz von Gut und Böse oder Schwarz und Weiß, dabei lässt die Existenz von Grauzonen gar nicht leugnen. Unter dem Hashtag #me too kann natürlich alles unter einer Kategorie zusammengefasst werden. Natürlich können sich hier auch besonders leicht Minderheitsmeinungen mit besonderer Lautstärke einreihen und auf Solidarisierung hoffen.

Symptomatisch für das Zusammenführen von Dingen, die nicht Zusammengehören, ist natürlich Finkks bescheidener Vergleich einer Grenzüberschreitung bei einer Disko-Fummelei mit der Vergewaltigung von Kindern. Herzlich Glückwunsch :good:

Hier komme ich zurück auf Sonnenklars Beispiel. Er wird in der Disko von einer Frau unterm T-Shirt befummelt und glaubt nun darin ein Einverständnis zu erkennen, dass er das gleiche bei ihr tun könne. Ich kann an dieser Einschätzung, so wie die Situation geschildert wurde, nichts falsches erkennen. Dass sie jetzt offenbar doch nicht einverstanden war, war objektiv nicht zu erkennen. Dass hier eine Frau "einfach so" angefasst wurde, ist auch offensichtlich nicht der Fall.
Im Kontext angemessen und doch "falsch"?
Das einzige was hier falsch war, war die Ohrfeige. Man beachte hier auch das ganze Ausmaß der Grenzüberschreitung: Der gewählte Fummelpartner in der Disko hat sich zu weit vorgewagt.

Wichtig ist auch, dass es gar nicht um die eigentliche Handlung geht. Ob ein Mann ein Frau anfasst hat usw., ist für die eigentliche Fragestellung ziemlich unbedeutet. Die entscheidende Frage ist die Einvernehmlichkeit. Wenn man jetzt annimmt, dass etwas nicht einvernehmlich ist, müste man fragen, ob schuldhaft gehandelt wurde. Konnte oder musste er wissen, dass sie nicht wollte. (Eine Sache macht es kompliziert: Nicht immer kann man alles richtig einschätzen.)

So kann ein Mann vielleicht damit rechnen, dass sich eine zwanzig Jahre jüngere Frau belästigt fühlt, wenn er sie anspricht oder versucht "anzumachen". Die Belästigung wird scheinbar um so größer, wenn er augenscheinlich ausländischer oder wenigstens betrunkener ist, als sie. Andererseits war immer irgendwie Alkohol im Spiel, soweit ich die Kennenlernen und Zusammenkommen von Freunden bezeugen kann.

Der Kontext der Begegnung ist auch kein absoluter Maßstab. Natürlich lässt sich leicht behaupten, dass Flirten im beruflichen Kontext untersagt sei. Dem steht jedoch entgegen, dass sich ca. 10 % der Paare bei der Arbeit kennengelernt haben. Zuzwinkern, ansprechen etc. am Arbeitsplatz ist also nicht per se tabuisiert. Andererseits kann auch Flirtverhalten in Diskotheken als belästigend empfunden werden.
Naehkaestchen hat geschrieben: 03 Dez 2017 10:06Das bedeutet ja, dass das Hausverbot in der Diskothek unzulässig ist, weil gegen ihn kein rechtskräftiges Urteil wegen sexueller Belästigung vorliegt. Vielleicht kann er Schadensersatz (Eintrittspreis/Fahrtkosten) von der Diskothek verlangen, weil sie ihm offenbar zu Unrecht Hausverbot erteilten.
Ja, genau: Die Türsteher wegen eines Streitwerts von 10 € verklagen. :boxing:
Unsere Welt ist so bizarr. Ausgerechnet Türsteher, die Sexismus und Gewalt gerade zu ausstrahlen und bei mitunter Streitigkeiten untereinander eine Schlichtung nach Kanun oder Scharia anstreben, hat unsere Gesellschaft zu informellen Normalitätsrichtern ernannt.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Naehkaestchen »

Man könnte den Streitwert in die Höhe treiben, in dem man noch Schmerzensgeld in die Klage einbezieht wegen des psychischen Traumas, dass man wegen der ungerechten Behandlung erlitten hat.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Sonnenklar »

Also erstmal, ich bin rausgeschmissen worden, aber ich bekam kein Hausverbot.

Außerdem ist es auch schon gut 20 Jahre her und es war im Urlaub, also Thema Schadensersatz hat sich wohl erledigt.

Worum es mir halt geht, ist das Thema Unterschiedlichkeit zwischen den Geschlechtern und meine genannte Situation zeigt ja wohl, das eine Seite es total überzogen hat und dass darf in meinen Augen nicht sein.

Sehr verletzend fand ich übrigens die Ohrfeige und eins ist mittlerweile für mich auch klar, wenn es nochmal oder eine ähnliche Situation geben sollte, dann werde ich meine Hand sicherlich nicht zurückhalten, denn auch da geht es für mich um die Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern, auch wenn Körperliche Gewalt immer die schlechtere Wahl ist.

Nur trotzdem muss ich mich nicht einfach schlagen lassen, irgendwann reicht es auch.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Lilia »

Sonnenklar hat geschrieben: 02 Dez 2017 17:11 In dem Fall ist es für mich eigentlich gleich, ob männliche oder weibliche Brust und meine Hand war auch gerade erst am Bauchnabel vorbei.

Was ich halt generell nicht OK finde, was eine Frau sich als Recht nimmt, darf ein Mann noch lange nicht und dass kann es nicht sein.

Ansonsten die Antatscherei gegenüber Frauen oder noch mehr, also wo ein Mann sich einfach das Recht rausnimmt, kann und darf natürlich auch nicht sein.
Alles rund um den Bauchnabel ist bei den meisten Frauen erogene Zone . Genau das ist dein Denkfehler, dass es ja "nur" der Bauchnabel war (und nicht die Brust). Angeblich gibt es sogar Frauen, die bei der Stimulation des Bauchnabels ähnliche Muskelkontraktionen im Beckenbereich haben wie bei einem Orgasmus. Vielleicht hast du ein solches Exemplar erwischt. Dann ist klar, warum ihr das auf der Tanzfläche unangenehm war.
Berührungen an der gleichen Stelle wird von den Geschlechtern eben unterschiedlich bewertet. Das kannst du selbst bei Haustieren sehen. Eine Katze am Bauch zu kraulen ist oft okay, bei einem Kater holst du dir in der Regel blutige Schrammen, selbst wenn du ihn von klein auf kennst.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Einsamkeit_is_doof »

Bergkristall hat geschrieben: 02 Dez 2017 16:34

Die metoo Kampagne hat so viel ans Tageslicht gebracht, was zeigt, wie wichtig und überfällig sie war.
Mehr davon und zwar bis auch der Letzte verstanden hat, dass man keiner Frau einfach an den Hintern greifen darf!
Ja, ich gebe dir Recht! Einfach einer Frau an den Hintern fassen oder sonstwo hin geht gar nicht. Das ist auch gar keine Frage! Was mich aber irritiert und Frauen gegenüber noch unsicherer macht, ist dass sich Frau nun auch durch nett gemeinte Komplimente schon sexuell belästigt fühlen. Als Mann hat man mittlerweile ja schon Angst einer Frau, die einem gefällt, zuzulächeln. Sie könnte das ja als sexuelle Belästigung empfinden. Oder eben der Ausspruch: "ah, da kommt ja unsere hübsche Kollegin!" Ich sehe da keine sexuelle Belästigung, eher ein Kompliment.
Einerseits soll man als Mann bei Frauen die Initiative ergreifen, andererseits darf man Frauen nun nicht mal mehr anlächeln. Es ist schwierig.

Sprüche die unter die Gürtellinie gehen oder eben einfach so Anfassen, das ist aus meiner Sicht sexuelle Belästigung und darf nicht sein! Und ja, da gebe ich dir Recht, da finde ich die Kampagne #metoo eine gute Sache.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Unkreativer »

Naehkaestchen hat geschrieben: 03 Dez 2017 10:06 Das bedeutet ja, dass das Hausverbot in der Diskothek unzulässig ist, weil gegen ihn kein rechtskräftiges Urteil wegen sexueller Belästigung vorliegt. Vielleicht kann er Schadensersatz (Eintrittspreis/Fahrtkosten) von der Diskothek verlangen, weil sie ihm offenbar zu Unrecht Hausverbot erteilten.
Das ist schwierig. Die Türsteher haben das Hausrecht und das Hausrecht darf der Hausrechtsinhaber sehr frei ausüben. Ich könnte dir jetzt bei mir rechtskräftig Hausverbot erteilen, obwohl wir uns nichtmal kennen.
Einschränkungen gibt es bei öffentlichen Räumen, zu denen jeder Zutritt hat. Eine Disko fällt da meines Wissens schon nicht mehr drunter.
Lilia hat geschrieben: 03 Dez 2017 11:48 Alles rund um den Bauchnabel ist bei den meisten Frauen erogene Zone . Genau das ist dein Denkfehler, dass es ja "nur" der Bauchnabel war (und nicht die Brust). Angeblich gibt es sogar Frauen, die bei der Stimulation des Bauchnabels ähnliche Muskelkontraktionen im Beckenbereich haben wie bei einem Orgasmus. Vielleicht hast du ein solches Exemplar erwischt. Dann ist klar, warum ihr das auf der Tanzfläche unangenehm war.
Das ist vollkommen egal. Wenn sie etwas bei einem andere tut, hat sie nicht das Recht, eine Straftat(!) zu begehen, wenn derjenige das Gleiche bei ihr macht.
Einsamkeit_is_doof hat geschrieben: 03 Dez 2017 11:56 Ich sehe da keine sexuelle Belästigung, eher ein Kompliment.
Ist es ja auch. Wer sich von einem Kompliment belästigt fühlt :hammer:
Soll ich jetzt auch jedes mal aufschreien, wenn jemand sagt, dass ich mich gut mit Computern auskenne? Computer/Informatik sind weitestgehend Männerbereiche und wenn jemand mich darauf reduziert ist das ja auch Sexismus. (Wobei, das sollte ich eigentlich nicht zu groß schreiben. Wie man sieht, gibt es immer Schwachköpfe, die sowas ernst meinen würden.)
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Lilia »

Unkreativer hat geschrieben: 03 Dez 2017 12:03
Lilia hat geschrieben: 03 Dez 2017 11:48 Alles rund um den Bauchnabel ist bei den meisten Frauen erogene Zone . Genau das ist dein Denkfehler, dass es ja "nur" der Bauchnabel war (und nicht die Brust). Angeblich gibt es sogar Frauen, die bei der Stimulation des Bauchnabels ähnliche Muskelkontraktionen im Beckenbereich haben wie bei einem Orgasmus. Vielleicht hast du ein solches Exemplar erwischt. Dann ist klar, warum ihr das auf der Tanzfläche unangenehm war.
Das ist vollkommen egal. Wenn sie etwas bei einem andere tut, hat sie nicht das Recht, eine Straftat(!) zu begehen, wenn derjenige das Gleiche bei ihr macht.
Ich versuch es noch einmal von einer anderen Richtung aus: Ein nackter Oberkörper wird bei Männern und Frauen unterschiedlich bewertet. Während ein Mann auf dem Campingplatz bei 35°C gut und gerne mit nackten Oberkörper rumsitzen dürfen, ohne dass die Mädels nicht mehr wissen, wohin sie schauen sollen, wird die Reaktion von Männern auf Frauen im Oben-ohne-Look ganz anders aussehen (sofern es sich nicht um einen FFK-Campingplatz handelt). Wenn aber schon der bloße Anblick so unterschiedlich bewertet wird, warum dann nicht auch Berührungen an diesen Körperstellen?
Es ist nun mal halt ein Unterschied, egal ob du das ungerecht empfindest oder nicht. Brüste von Frauen sind zum einen nun mal sehr empfindlich und zu anderen sind Berührungen dort sehr viel stärker sexuell eingefärbt als bei Männern. Das kannst du in jedem Porno sehen, die Zeit, in denen sich männliche Darsteller mit weiblichen Brüsten beschäftigen ist wesentlich höher als umgekehrt. Und seltsamerweise könnte man meinen, dass die Darstellerinnen einen Dauerorgasmus bei der Stimulation haben, während bei den Männern meist gar nichts kommt. Da konzentriert man sich doch eher auf die Stimulation anderer Körperteile. Im Zuge der Gleichbehandlung müssten männliche Darsteller doch genauso oscarreif rumstöhnen, tun sie aber nicht. Warum nicht? Weil es eben diesen Unterschied gibt, ob man will oder nicht.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Giebenrath »

... und trotzdem gibt es seit einigen Jahren Frauenrechtlerinnen, die sich für das Recht einsetzen ihre Nippel öffentlich präsentieren zu dürfen. (Und ebenso gibt es Frauenrechtlerinnen, die gerade diese Freizügigkeit kritisieren.)

Die Bewertung der weibliche Brustwarze als besondere Intimzone der Frau ist eines der besten Beispiele für die kulturelle Konstruktion von Geschlechtsunterschieden. Es sind mehrere Gesellschaften bekannt, in denen die Zurschauschaustellung weiblicher Brustwarzen oder des Bauchnabels eben nicht tabusiert sind. Der nackte Oberkörper ist dann eben bei beiden Geschlechtern normal. Und es sind auch Gesellschaften und Epochen bekannt, in denen das Zurschaustellen weiblicher Hände und Kopfhaare den gleichen Tabus unterliefen wie hier und heute die weibliche Brustwarze. (Das liegt auch nicht an den biologischen Unterschieden zwischen männlichen und weiblichen Kopfhaaren.)

Es geht eben fast gar nicht um natürliche oder biologische Unterschiede. Darüber kann der Vergleich mit der Katze nicht täuschen. Ich hatte auch schon zu viel Kontakt mit Katzen, um zu wissen das Gewalt in der Natur eben nicht weiblich oder männlich ist. Das ist soziale Konstruktion und habitualisiertes Verhalten, dass von der alleinigen rechtlichen Gleichstellung weitgehend unberührt bleibt und sich nur langsam ändert. Deshalb geht auch die Debatte um das Strafrecht am eigentlichen Thema vorbei.
Zuletzt geändert von Giebenrath am 03 Dez 2017 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: #metoo macht es auch nicht einfacher!

Beitrag von Brax »

Unkreativer hat geschrieben: 03 Dez 2017 12:03Soll ich jetzt auch jedes mal aufschreien, wenn jemand sagt, dass ich mich gut mit Computern auskenne? Computer/Informatik sind weitestgehend Männerbereiche und wenn jemand mich darauf reduziert ist das ja auch Sexismus.
Erkennst du da wirklich keinen Unterschied? Dass du dich mit Computern auskennst, ist eine Kompetenz von dir, mitunter eine, die an deinem Arbeitsplatz relevant ist. Wenn also jemand deine Computerkenntnisse benennt, dann weist er dadurch auf deine Fähigkeiten hin.
Wenn bei einer Frau im beruflichen Kontext in erster Linie auf ihr Aussehen hingewiesen wird, dann wird eben gerade nicht auf ihre Kompetenzen hingewiesen, sondern diese werden im Gegenteil unter den Tisch fallen gelassen.

Natürlich ist "hübsch" an und für sich ein Kompliment, aber es muss zum Kontext passen.

Ein äquivalenteres Beispiel als deines wäre, wenn bei Chef/Kollegen eben nicht deine Kompetenzen im Vordergrund stehen würden: "Der Sonnenklar, der kann so gut mit Kunden umgehen, die kommen immer alle gerne wieder, und Lilia kann so wunderbar effizient Besprechungen leiten, und Nähkästchen hat so superschnell die Anlage repariert, jetzt funktioniert alles wieder top... und, ach sieh mal, da kommt Unkreativer, der hat schöne Beine." Wie würdest du dich fühlen?

Einsamkeit_is_doof hat geschrieben: 03 Dez 2017 11:56Sprüche die unter die Gürtellinie gehen
werden oft im Nachhinein als "Kompliment" deklariert. Daher ist:
Einsamkeit_is_doof hat geschrieben: 03 Dez 2017 11:56... dass sich Frau nun auch durch nett gemeinte Komplimente schon sexuell belästigt fühlen
auch nicht verwunderlich. Ich gehe davon aus, dass die meisten "Komplimente", über die sich beklagt wird, respektlos oder im Kontext nicht angemessen waren. Dass sich eine Frau über ein Kompliment im Datingkontext geärgert hat, habe ich noch nie gehört. Insofern braucht ihr euch da keine Sorgen zu machen! 8-)

Sonnenklar hat geschrieben: 02 Dez 2017 15:58Und generell kann es für mich nur eine sexuelle Belästigung sein, wenn man nicht die Hände bei sich behalten kann.
Dann würde mich mal folgendes interessieren:
Ein Arbeitskollege (zu dem kein kumpelhaft-freundschaftliches Verhältnis bestand) fragte mich, ob ich nicht nackt auf dem Tisch tanzen könne, damit die Besprechung interessanter würde. Seine Hände hat er bei sich behalten. Das war also ok und ich habe keinen Grund, mich zu ärgern?