ABs vor Gericht
ERSTER BEITRAG DES THEMAS
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ABs vor Gericht
Moin!
Hat schonmal jemand vor Gericht sein Recht durchgesetzt?
Oder ist das AB untypisch?
So Risikofreudig sind wir ja in der Regel nicht.
Ich überlege, ob ich mein Recht auf Gewährleistung einklagen soll.
Es ist eigentlich so eindeutig.
Niemand versteht warum der Händler nicht nachbessern will.
Trotzdem verweigert der Händler aus fadenscheinigen Gründen die Nachbesserung.
Was soll das?
Das einzige Risiko was ich sehe ist, dass der Händler vorher insolvent geht.
Ist das wie bei den Ärzten, die keinen noch so offensichtlichen Fehler zugeben dürfen, weil sonst deren Versicherung nicht zahlt?
MfG, Seth
Das Wetter war heute grandios in Hamburg!
Hat schonmal jemand vor Gericht sein Recht durchgesetzt?
Oder ist das AB untypisch?
So Risikofreudig sind wir ja in der Regel nicht.
Ich überlege, ob ich mein Recht auf Gewährleistung einklagen soll.
Es ist eigentlich so eindeutig.
Niemand versteht warum der Händler nicht nachbessern will.
Trotzdem verweigert der Händler aus fadenscheinigen Gründen die Nachbesserung.
Was soll das?
Das einzige Risiko was ich sehe ist, dass der Händler vorher insolvent geht.
Ist das wie bei den Ärzten, die keinen noch so offensichtlichen Fehler zugeben dürfen, weil sonst deren Versicherung nicht zahlt?
MfG, Seth
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ERSTER BEITRAG DES THEMAS
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- Meisterschreiberling
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Re: ABs vor Gericht
Das ABs risikoscheu sind würde ich auch sagen, so ganz allgemein.
Aber auch andere Leute würden aussergerichtliche Lösungen bevorzugen.
Gerichtsverfahren dauern oft lange und kosten viel Mühe und noch mehr Geld.
Wenn du glaubst Erfolg haben zu können und dich im Recht fühlst, solltest du dich von deinem Ab-Status da nicht abhalten lassen.
Aber auch andere Leute würden aussergerichtliche Lösungen bevorzugen.
Gerichtsverfahren dauern oft lange und kosten viel Mühe und noch mehr Geld.
Wenn du glaubst Erfolg haben zu können und dich im Recht fühlst, solltest du dich von deinem Ab-Status da nicht abhalten lassen.
Kein Mensch war ohne Grund in deinem Leben. Der eine war ein Geschenk. Der andere eine Lektion. Manche auch beides.
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Re: ABs vor Gericht
Oh ja, feinstes Kaiserwetter!
Ich habe einmal gegen eine Wohnungsverwaltung geklagt. Es war für mich zwar ein ziemlicher Nervenkrieg, aber ich wollte es bewusst bis zum bitteren Ende durchziehen. Endlich mal für eine Sache einstehen und kämpfen. Am Ende gab es "nur" einen Vergleich, aber das Gefühl, die Schikanen der Verwaltung nicht vorauseilend akzeptiert und alles hingenommen zu haben, gab mir eine gewisse Genugtuung. Zwischendurch hatte ich das Gefühl, mir seien über Nacht Eier gewachsen.
Am besten gleich morgen früh einen großen Schluck Vodka (alternativ: Rinderblut) runterstürzen und per Mail eine kurze, klare Kampfansage à la "Ich werde meinen Anwalt einschalten" machen.
Ich habe einmal gegen eine Wohnungsverwaltung geklagt. Es war für mich zwar ein ziemlicher Nervenkrieg, aber ich wollte es bewusst bis zum bitteren Ende durchziehen. Endlich mal für eine Sache einstehen und kämpfen. Am Ende gab es "nur" einen Vergleich, aber das Gefühl, die Schikanen der Verwaltung nicht vorauseilend akzeptiert und alles hingenommen zu haben, gab mir eine gewisse Genugtuung. Zwischendurch hatte ich das Gefühl, mir seien über Nacht Eier gewachsen.
Am besten gleich morgen früh einen großen Schluck Vodka (alternativ: Rinderblut) runterstürzen und per Mail eine kurze, klare Kampfansage à la "Ich werde meinen Anwalt einschalten" machen.
“Happiness is like a butterfly: The more you chase it, the more it will elude you. But if you turn your attention to other things, it will come and sit quietly on your shoulder.”
Henry David Thoreau
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Re: ABs vor Gericht
Bei den meisten Prozessen geht um Sorgen, die ABs nicht haben - z. B. der Komplex Scheidung.
Give a man a mask and he will show his true face. - Oscar Wilde
Re: ABs vor Gericht
Ich kann nichts ankreuzen, da ich gerade noch mittendrin bin. Ein Vergleich ist jetzt ausgeschlossen, wir (mein Anwalt & ich) reichen also im nächsten Schritt Klage ein.
Ich glaube aber nicht, dass das irgendwas mit dem AB-Tum zu tun hat - ich sehe da jedenfalls keinen Zusammenhang.
Ich glaube aber nicht, dass das irgendwas mit dem AB-Tum zu tun hat - ich sehe da jedenfalls keinen Zusammenhang.
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Re: ABs vor Gericht
Ja, Fluggesellschaft verklagt.Seth hat geschrieben:
Hat schonmal jemand vor Gericht sein Recht durchgesetzt?
Flieger sollte morgens um 6.00 Uhr abheben, tatsächlich ging er kurz vor Mitternacht hoch (paar iMinuten vor Nachtschließung des Flughafens). Irgendwann nachts um 3-4 im Hotel am Urlaubsort gewesen ... ein Urlaubstag schon komplett hinüber (weil ja viel zu spät abgehoben), zweiter Urlaubstag total übermüdet.
Grund war ein "technischer Geruch" (Originalzitat), der im Cockpit von den Piloten wahrgenommen wurde. Ist ja auch ok, safety first, aber dass die dann ewig lange brauchen, um sich zu entscheiden, eine Ersatzmaschine zu stellen. Das Problemchen war wohl länger bekannt.
Rechtslage eindeutig, Fluggesellschaft hat natürlich alle Register gezogen, um billig dabei wegzukommen. "Kulanzhalber" 100 Euro angeboten und solche Scherze. War nie im Gerichtssaal, Anwältin hat alles gemacht, 400 Euro bekommen plus Anwaltskosten.
Übrigens haben dutzende Fluggäste, die dieselbe Maschine gebucht hatten, laufend Fotos von der Anzeige am Gate gemacht ... wo immer steht "verspätet um 3 Stunden ... 6 Stunden ... 12 Stunden".
Würde mich mal interessieren, wieviele davon das wirklich bis zum Ende durchgezogen haben. Fotos waren total überflüssig, die Flugesellschaft hat nie die Verspätung in Frage gestellt (wie auch, wird ja alles protokolliert, wann welcher Flieger abhebt).
Falls Du einen Tipp für einen Anwalt brauchst ... nicht jeder gibt sich mit Pipifax ab. War ne Kanzlei in Wandsbek.
Re: ABs vor Gericht
Das Thema des Threads hört sich an, als würde Beziehungslosigkeit zu einer Verurteilung führen.
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Re: ABs vor Gericht
Bzgl. Fluggesellschaften gibt es Firmen, die kaufen Deine Ansprüche auf und machen die Drecksarbeit.
Natürlich bleiben da einige Prozente hängen, aber man ist den Ärger los.
Bei mir geht es um einen jungen Gebrauchtwagen.
Irgendwas um 1500 Euro für die Reparatur.
Plus Abschleppen und Anwalt...
Das zum Glück innerhalb der ersten 6 Monate.
Also muss der Händler beweisen, dass die Sache bei Kauf in Ordnung war.
Kann er nicht, er hätte beim Kauf den Motor zerlegt fotografieren müssen.
Das ist ziemlich eindeutig ein vorzeitiger übermäßiger Verschleiss, also ein Sachmangel.
Das Teil ist nun nach 25.000 km kaputt, ist eigentlich auf >200.000 ausgelegt.
Das ich am Defekt schuld bin, kann er auch nicht beweisen, denn der Vorbesitzer hätte den Defekt schon verursachen können.
Spannend ist jetzt, per Anwalt habe ich zur Nachbesserung eine Frist gesetzt.
Die Frist ist Himmelfahrt abgelaufen. Montag ist Kriegsrat mit dem Anwalt.
Prinzipiell hätte ich Herstellergarantie.
"Ohne wenn und aber auf alle Herstellermängel".(Nach gutdünken des Herstellers!)
Nur gebe ich damit das defekte Teil aus der Hand.
Dann habe ich keine Handhabe bei Folgeschäden.
Da bin ich mit der gesetzlichen Gewährleistung rechtlich weitaus besser gestellt.
Aber die werde ich wohl einklagen müssen. Also auf eigene Kosten reparieren, das defekte Teil als Beweismittel sichern und alle Kosten beim Händler einklagen.
Wenn der Händler hier mitliest und sich selber erkennt:
Montag ist die letzte Chance auf eine für ihn kostengünstige Lösung.
Danach gehts in die nächste Runde.
Prinzipiell hätte ich jetzt drei Optionen:
1.) Herstellergarantie, geht reibungslos, führt zu Problemen bei Folgeschäden und ich muss ggf. einige hundert Euro zuzahlen.
2.) Reparieren lassen und Kosten einklagen. Überschaubares Prozessrisiko und tragbare Kosten, falls ich verliere.
3.) Den Wagen zurückgeben und auf Wandlung klagen. Wenn ich verliere, hohe Kosten. Lange lange kein Auto. Zahlung einer Nutzungsgebühr für meine gefahrenen Kilometer. Kauf eines Ersatzwagens.
Ich tendiere eindeutig zu 2.). Mal sehen wie die Beratung mit dem Anwalt verläuft.
Natürlich bleiben da einige Prozente hängen, aber man ist den Ärger los.
Bei mir geht es um einen jungen Gebrauchtwagen.
Irgendwas um 1500 Euro für die Reparatur.
Plus Abschleppen und Anwalt...
Das zum Glück innerhalb der ersten 6 Monate.
Also muss der Händler beweisen, dass die Sache bei Kauf in Ordnung war.
Kann er nicht, er hätte beim Kauf den Motor zerlegt fotografieren müssen.
Das ist ziemlich eindeutig ein vorzeitiger übermäßiger Verschleiss, also ein Sachmangel.
Das Teil ist nun nach 25.000 km kaputt, ist eigentlich auf >200.000 ausgelegt.
Das ich am Defekt schuld bin, kann er auch nicht beweisen, denn der Vorbesitzer hätte den Defekt schon verursachen können.
Spannend ist jetzt, per Anwalt habe ich zur Nachbesserung eine Frist gesetzt.
Die Frist ist Himmelfahrt abgelaufen. Montag ist Kriegsrat mit dem Anwalt.
Prinzipiell hätte ich Herstellergarantie.
"Ohne wenn und aber auf alle Herstellermängel".(Nach gutdünken des Herstellers!)
Nur gebe ich damit das defekte Teil aus der Hand.
Dann habe ich keine Handhabe bei Folgeschäden.
Da bin ich mit der gesetzlichen Gewährleistung rechtlich weitaus besser gestellt.
Aber die werde ich wohl einklagen müssen. Also auf eigene Kosten reparieren, das defekte Teil als Beweismittel sichern und alle Kosten beim Händler einklagen.
Wenn der Händler hier mitliest und sich selber erkennt:
Montag ist die letzte Chance auf eine für ihn kostengünstige Lösung.
Danach gehts in die nächste Runde.
Prinzipiell hätte ich jetzt drei Optionen:
1.) Herstellergarantie, geht reibungslos, führt zu Problemen bei Folgeschäden und ich muss ggf. einige hundert Euro zuzahlen.
2.) Reparieren lassen und Kosten einklagen. Überschaubares Prozessrisiko und tragbare Kosten, falls ich verliere.
3.) Den Wagen zurückgeben und auf Wandlung klagen. Wenn ich verliere, hohe Kosten. Lange lange kein Auto. Zahlung einer Nutzungsgebühr für meine gefahrenen Kilometer. Kauf eines Ersatzwagens.
Ich tendiere eindeutig zu 2.). Mal sehen wie die Beratung mit dem Anwalt verläuft.
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Re: ABs vor Gericht
Prima, dann ist das ja ein guter Eyecatcher!Chessner hat geschrieben:Das Thema des Threads hört sich an, als würde Beziehungslosigkeit zu einer Verurteilung führen.
Im Ernst, als AB ist man doch schon vorverurteilt...
Aber das möge man bitte in einem anderen Thread diskutieren.
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Re: ABs vor Gericht
Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.Seth hat geschrieben: Im Ernst, als AB ist man doch schon vorverurteilt...
Zukünftig hauptsächlich im https://www.ab-forum.de zu finden.
Re: ABs vor Gericht
Genauso wie Schwarze, Muslime, Frauen...Seth hat geschrieben:Im Ernst, als AB ist man doch schon vorverurteilt...
Nu ist zu spät. Jetzt hast den Stein ins rollen gebracht.Seth hat geschrieben:Aber das möge man bitte in einem anderen Thread diskutieren.
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Re: ABs vor Gericht
Finde den Fehler ...Chessner hat geschrieben:Genauso wie Schwarze, Muslime, Frauen...Seth hat geschrieben:Im Ernst, als AB ist man doch schon vorverurteilt...
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Alle gesellschaftlichen Betrachtungen enthalten zwangsläufig Verallgemeinerungen und werden daher Ausnahmen und Einzelfälle enthalten, denen sie nicht gerecht werden können.
wenn ich nicht antworten sollte heißt das nicht, dass du Recht hast, sondern ich kein Internet!
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wenn ich nicht antworten sollte heißt das nicht, dass du Recht hast, sondern ich kein Internet!
Re: ABs vor Gericht
Ich war als Mieter (wegen Abzockervermieter) schon 2 mal vor der Schlichtungsstelle. (eine kostenloses Mietgericht in der Schweiz)
Re: ABs vor Gericht
Frauen? Muslimische, schwarze Frauen, die noch nie eine Beziehung hatten? Als Feminist finde ich dein Posting diskriminierend!NBUC hat geschrieben:Finde den Fehler ...Chessner hat geschrieben:Genauso wie Schwarze, Muslime, Frauen...Seth hat geschrieben:Im Ernst, als AB ist man doch schon vorverurteilt...
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Re: ABs vor Gericht
Also ich selbst bin Jurist und ich kann nicht wirklich einen direkten Zusammenhang zwischen Recht, Gerichte etc. und AB- sein erkennen. Auch wenn man sagen könnte, dass ABs vielleicht weniger risikofreudig sind, so kommt es ja in der Regel nur zu einem Rechtsstreit, wenn es wirklich um was geht. Und dann ist einem das eigene Portemonnaie dann doch mehr wert, als die Vermeidung möglicher Unannehmlichkeiten einer (gerichtlichen) Auseinandersetzung, zumal man ja vertreten ist (und auch unbedingt sein sollte!). Interessanterweise gibt es statistische Erhebungen, bis wann die Leute bereit sind, eine Sache auf sich beruhen zu lassen, auch wenn sie im Recht, bzw. ab wann es sich für sie lohnt, dass man in die Offensive geht. Der Betrag soll im Durchschnitt bei 86 € liegen.
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Re: ABs vor Gericht
Herrje, bei 86 Euro würde ich den Herren ein kaltes Lächeln schenken und zahlen.
Wirkt sich natürlich auf die Kundenzufriedenheit aus...
Bei meiner Rechtslage(Nachbesserung in den ersten 6 Monaten) sehe ich eine Chance von 95% für mich.
1% Abzug für Fehler meines Anwalts.
1% für eine Insolvenz des Händler(gehört zu den größten Ketten in D).
3% für was weiß ich...
Wirkt sich natürlich auf die Kundenzufriedenheit aus...
Bei meiner Rechtslage(Nachbesserung in den ersten 6 Monaten) sehe ich eine Chance von 95% für mich.
1% Abzug für Fehler meines Anwalts.
1% für eine Insolvenz des Händler(gehört zu den größten Ketten in D).
3% für was weiß ich...
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Re: ABs vor Gericht
Jip, insgesamt drei Mal. Alle gewonnen. Eins davon ging vom Gegner, weil er bereits einmal verloren hat, in Berufung vorm Landesgericht, wo er noch einmal verlieren durfte. Manche brauchen dass ..Seth hat geschrieben:Moin!
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Wenn die Aussicht gut ist, mach es. Feinde müssen ausm Weg geräumt werden.